13.02.2020 - 5.6.1 - Grundstückskaufverträge im Rahmen der Entwick...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 13.02.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/P - Projektmanagement
- Bearbeitung:
- Irini Vassiliadis
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Meier erläutert den Änderungsantrag der SPD-Fraktion (Anlage 4). Er berichtet, dass die DB Energie plant, auf dem Bahnareal am Hengsteysee ein Umrichterwerk zu bauen. Die Verwaltung führt an, dass diese Baumaßnahme für die im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung 2027 (IGA 2027) geplante Entstehung eines Freizeit- und Naherholungsgebietes, den Seepark, schädlich sei. Ein Alternativgrundstück wurde der DB Energie angeboten. Die SPD-Fraktion plädiert dafür, den Seepark weiter wie geplant auf dem Bahnareal zu errichten. Mit dem Änderungsantrag wird die Verwaltung aufgefordert, die Entwicklung des Hengsteysee-Südufers schnellstmöglich voranzutreiben. Der Änderungsantrag sieht vor, im Rahmen der IGA 2027 die Hagener Seite des Harkortsees zu entwickeln. Herr Meier nennt mit der Karlbergaue, dem Freiherr-vom-Stein-Turm, dem Wasserschloss Werdringen und dem Haus Baukey mögliche Projekte, die im Rahmen der IGA 2027 realisiert werden könnten. Ebenso sollen die Gespräche mit den Landwirten bezüglich der Campingplätze wieder aufgenommen werden.
Herr Panzer ist der Meinung, dass die Stadt Hagen die Errichtung des Umrichterwerkes nicht ablehnen kann, ohne alternative Standorte anzubieten. Der Letter of Intent (LoI) werfe mehr Fragen auf, als er eigentlich beantworten sollte. Herr Panzer fasst den bisherigen Ablauf in den Verhandlungen zu den Grundstücken kurz zusammen. Dabei weist er auf sachliche Fehler innerhalb der Beschlussvorlage hin. Es wurden offensichtlich Flurstücke miteinander vertauscht und bei der Aufstellung verwechselt. Der neue Entwurf des LoI verschlechtere eindeutig die Verhandlungsposition der Stadt Hagen mit der DB Energie. Ebenso bleiben noch Fragen zur Kostenaufteilung unbeantwortet. Er fordert, dass alle wichtigen Informationen zur Abwägung des Vorgangs zur Verfügung gestellt werden. In der jetzigen Form kann der Vorlage nicht zugestimmt werden. Herr Panzer bittet eine Beratung in 1. Lesung.
Herr Dr. Ramrath merkt an, dass das Umrichterwerk, welches von der Firma Amprion errichtet werden soll, das Landschaftsbild beeinträchtigen wird. Man stehe nun vor der Aufgabe, eine Entscheidung unter Abwägung aller vorhandenen Informationen zu treffen. Einerseits ist es das Ziel, den Seepark Hengstey, der eines der großen Stadtentwicklungsziele ist, zu errichten, andererseits muss man mit den rechtlichen Gegebenheiten umgehen. Er geht auf den Änderungsantrag der SPD-Fraktion ein. Demnach kann man in ein Klageverfahren eintreten, jedoch habe man dort keine Sicherheit, dass das Gericht entsprechend der Wünsche der Stadt Hagen entscheidet. Ein Gerichtsverfahren könne sich über viele Jahre erstrecken, wodurch die Stadt Hagen die Fördermöglichkeiten der IGA 2027 verlieren wird. Er zweifelt daran, dass eine Entwicklung des Geländes ohne Förderung möglich sei. Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass bei einer verantwortlichen Abwägung der Tatsachen und auch unter Berücksichtigung des Zeitfaktors, ein LoI mit der DB Energie abgeschlossen werden kann. Dieser muss aber die Zielsetzung einer einvernehmlichen Lösung haben. Gewinnt die DB Energie in einem Rechtsstreit, würde das geplante Umrichterwerk mitten in die Fläche des geplanten Seeparks gebaut, denn ein Bau im Außenbereich würde hohe Kosten verursachen. Mit einem Umrichterwerk mitten im Seepark wäre das Entwicklungsziel der Stadt Hagen verfehlt. Er kritisiert, dass die SPD-Fraktion dieses Risiko bewusst eingehe, da ein positives Urteil nicht mit Gewissheit erwartet werden kann. Ein erster Schritt zur Attraktivierung des gesamten Areals Hengsteysee wurde schon durch den Beschluss zum Umbau des Freibades Hengstey getan. Man darf nicht leichtfertig in Kauf nehmen, dass das gesamte Projekt Seepark scheitert und die bisherigen Investitionen vergebens seien. Die CDU-Fraktion stimmt daher der Beschlussvorlage der Verwaltung zu. Man habe aber zur Kenntnis genommen, dass mit dem neuen LoI Verschlechterungen für die Stadt Hagen einhergehen. Eine Prüfung dessen ist notwendig und daher regt Herr Dr. Ramrath eine erneute Beratung im Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität, im Stadtentwicklungsausschuss und im Rat an. Um die gegebenen Fristen einzuhalten könnte eine Sondersitzung des Rates am 12.03.2020, vor der regulären Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, einberufen werden.
Herr Keune erklärt, dass es eine Absprache mit dem Eisenbahnbundesamt gibt, dass die Stadt Hagen und die DB Energie bis zum 19.03.2020 eine einvernehmliche Lösung vorlegen, um das Widerspruchsverfahren weiterhin auszusetzen und die Zusammenarbeit bezüglich der Suche eines Ersatzstandortes fortzusetzen. Sämtliche Lösungen müssen bis dahin abschließend fixiert werden.
Herr König erklärt, dass die SPD-Fraktion die Bedenken dem LoI gegenüber teilt. Im Stadtentwicklungsausschuss wurde festgestellt, dass eine beschlussreife Vorlage nicht vorgelegen habe, da noch eine Reihe von Fragen unbeantwortet sind.
In der Vergangenheit habe man immer gesagt, dass beide Seebereiche entwickelt werden sollen. Aktuell konzentrieren sich die Planungen aber ausschließlich auf das Südufer des Hengsteysees. Begründet wurde dies mit der Signalwirkung durch die Attraktivierung des Hengsteybades. Der Alternativstandort, der der DB Energie angeboten wurde, wird wegen der Eingriffe in die Natur und die Landschaft kritisiert. Dieser Kritikpunkt wurde von der Verwaltung bisher nicht ausgeräumt. Der Standort wird daher von der SPD-Fraktion abgelehnt. Herr König glaubt, dass die DB Energie nicht rechtlich durchsetzen kann, dass sie nach dem Verkauf des Grundstücks immer noch die Nutzung vorschreiben kann. Die Verwaltung hat die Aussicht auf einen positiven Verlauf einer rechtlichen Auseinandersetzung in der Vorlage dargestellt. Die Radwegbrücke über die Volmemündung sorge dafür, dass Radfahrer schneller nach Herdecke kommen. Das Ziel sollte aber vielmehr sein, dass die eigenen Flächen auf Hagener Seite entwickelt werden. Der Harkortsee bietet auch im Rahmen der IGA 2027 viele Möglichkeiten, entsprechende Förderungen zu beantragen und Maßnahmen durchzuführen. Bisher sei nicht abschließend definiert, was unter dem Seepark verstanden wird und welche Projekte abschließend geplant wurden. Eine Projektierung am Hengsteysee sei bis zur IGA 2027 nicht umsetzbar, weshalb man sich auf die Projekte am Harkortsee fokussieren sollte. Bei einem weiteren Beratungsdurchgang bittet Herr König darum, das gesamte Projekt nochmals im Stadtentwicklungsausschuss zu diskutieren.
Herr Wisotzki befürchtet, dass aus der Bevölkerung Rechtsmittel gegen das Umrichterwerk in einem Naturschutzgebiet eingelegt werden. Damit würde noch mehr Zeit für die Umsetzung der Projekte verloren gehen. Daher solle man versuchen, einen zweiten Weg zu eröffnen. Ziel muss es sein, beide Seen zu entwickeln.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht plane, in einen Rechtsstreit einzutreten. Ziel ist es, eine Entwidmung der Flächen noch in diesem Sommer zu erreichen. Man ist sich bewusst, dass auch dieser Weg nicht frei von Risiken sei, halte ihn aber dennoch für den richtigen. Er rät dazu, wie in der Beschlussvorlage vorgeschlagen zu verfahren und bei einem Ablehnungsbescheid im Sommer den Klageweg zu bestreiten. Verhandlungen der einzelnen Parteien können dann auch noch im Klageverfahren geführt werden. Da der Widerspruchsbescheid erst im April erwartet wird, ist der zeitliche Verzug von zwei Monaten vernachlässigbar.
Herr Hentschel stimmt Herrn Dr. Ramrath zu, dass der Tagesordnungspunkt nochmals im Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität und im Stadtentwicklungsausschuss vor einer endgültigen Entscheidung beraten werden sollte.
Herr Wisotzki konkretisiert seine Aussage, dass die Bürger gegen ein mögliches Planfeststellungsverfahren vorgehen werden.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass ein Planfeststellungsverfahren möglicherweise durchgeführt werden muss. Erst wenn die Fläche im Besitz des RVR und gleichzeitig entwidmet ist, kann dort Planungsrecht geschaffen werden. Dann müsse man nicht auf ein Planfeststellungsverfahren am Alternativstandort warten, da die Entwidmung erfolgt sei. Dies sei die Zielsetzung des LoI. Er bittet abermals darum, dem Versuch einer Entwidmung bis zum Sommer, zuzustimmen. Sollte ein Klageverfahren angestoßen werden, sei ein Urteil und eine Umsetzung des Projekts rechtzeitig vor der IGA 2027 äußerst unwahrscheinlich. Das versuche die Verwaltung zu verhindern.
Herr Keune berichtet aus den Gesprächen zum LoI mit der DB Energie. Diese Gespräche haben sich in eine für die Stadt Hagen ungünstige Richtung entwickelt. In die Verhandlungen ist man mit dem Ziel gestartet, dass die Verlagerung des Regenrückhaltebeckens für die Stadt Hagen und den WBH kostenneutral erfolgt. Für die DB Energie war eine Mindestvoraussetzung dafür, der Entwidmung der Flächen zuzustimmen, dass die Grundstückskaufverträge abgeschlossen sein müssen. Die erforderlichen Planfeststellungs- und BImSch-Verfahren finden aber erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt statt. Diese können im Ergebnis darin münden, dass ein Bau des Umrichterwerkes nicht möglich ist. Als Stadt verpflichte man sich mit dem LoI, der DB Energie im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bei den Bauvorbereitungen behilflich zu sein. Dies bedeute aber nicht, dass die Stadt Hagen eine Aussage zu sonderbehördliche Entscheidungen treffen kann. Könnten die Voraussetzungen zugesichert werden, hätte eine zeitnahe Entwidmung stattfinden können. Nach Erstellung der ursprünglichen Beschlussvorlage hat jedoch die DB Energie die Kostenneutralität infrage gestellt. Im neuen Entwurf des LoI wird eine abstrakt formulierte „gerechte Kostenteilung“ angestrebt. In den Verhandlungen mit der DB Energie wurde dies seitens der Verwaltung und des WBH nicht akzeptiert. Es wurde deutlich gemacht, dass die Verwaltung zeitnah zu einer Entscheidung kommen möchte. Ein Rechtsstreit würde dies unmöglich machen. Daher habe Herr Keune vorgeschlagen, dass sich die DB Energie bis zur Ratssitzung am 25.06.2020 über die offenen Punkte Klarheit verschafft und abschließend benennt, welche Kostenbeteiligung sie von der Stadt Hagen erwarte. Darüber sollte der Rat dann in der Sitzung entscheiden. Die DB Energie würde sich im Vorfeld dazu verpflichten, im Falle der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen zu diesen formulierten Anforderungen, zwingend die Fläche zur Entwidmung freizugeben. Damit hätte die Stadt Hagen zeitnah Sicherheit gehabt. Die DB Energie habe aber diesen Zeitplan nicht akzeptiert, sondern im Gegenzug die geänderten Kostenaufteilungen eingebracht. Grundsätzlich seien mehrere Varianten denkbar, aber eine Entscheidung müsse zwingend am 25.06.2020 im Rat getroffen werden.
Herr Keune bittet für die erneute Beratungsrunde zeitnah um ganz konkrete Vorgaben, mit denen die Verwaltung in die weiteren Gespräche mit der DB Energie einsteigen soll. Es wurde bereits signalisiert, dass keine Kostenübernahme, insbesondere unbestimmter Höhe, akzeptiert wird. Dies wiederum lehnt die DB Energie ab. Herr Keune bittet den Rat um Mitteilung, welche Position die Verwaltung einnehmen soll. Er betont, dass die Baumaßnahmen auf der Alternativfläche, modelliert werden können. Die Verwaltung habe sich letztendlich unter Abwägung aller Fakten entschieden, den Weg des LoI zu bestreiten und den Ersatzstandort vorzuschlagen. Damit würde die Möglichkeit geschaffen, durch einen Abschluss des Verfahrens an den Förderungen der IGA 2027 zu partizipieren.
Ein Umspannwerk in Garenfeld als Alternativstandort konnte in der Vergangenheit nicht realisiert werden.
Herr Meier weist auf die Komplexität und die möglichen Risiken des gesamten Verfahrens hin. Die SPD-Fraktion habe sich in einem Abwägungsprozess dafür entschieden, dass der Alternativstandort an der Dortmunder Straße nicht geeignet ist. Jetzt müsse man entweder den Klageweg bestreiten oder über weitere Alternativen nachdenken, die bisher nicht vorliegen. Eine Planung des Seeparks liege bisher nicht vor, da die Verwaltung aufgrund des fehlenden Zugriffs auf die entsprechende Fläche mit dieser nicht beginnen kann. Er plädiert dafür, heute die Entscheidung zu treffen, den Standort an der Dortmunder Straße nicht weiter zu verfolgen. Man müsse wieder in die Verhandlungen mit der DB Energie einsteigen, die das Ziel haben, dass das Umrichterwerk gar nicht gebaut wird bzw. dieses in den Seepark integriert werde. Ebenso sind die Dimensionen der Anlage bisher nicht bekannt.
Der Harkort- und der Hengsteysee waren in den bisherigen Überlegungen und Planungen immer gleichberechtigt. Aktuell konzentriere man sich aber nur noch auf den Hengsteysee. Die Projekte am Harkortsee könnten mit deutlich weniger Aufwand realisiert werden. Er kündigt an, bei einem weiteren Beratungsdurchlauf für den Antrag der SPD-Fraktion zu werben. Nach jetzigem Stand wird sich die SPD-Fraktion nicht überzeugen lassen können, sich in das Risikofeld eines LoI zu begeben.
Herr Oberbürgermeister Schulz merkt an, dass sich der Rat über Jahre mit dem gesamten Meinungsbildungsprozess zur Entwicklung am Hengsteysee auseinandergesetzt hat.
Herr Röspel stellt die Aussagen von Herrn Meier in Frage und weist entschieden den Punkt 4 des Beschlussvorschlages der SPD-Fraktion zurück. Er bezweifelt, dass es nennenswerte Bürgerproteste geben wird, wenn das Umrichterwerk an der Dortmunder Straße gebaut werden würde. Er erklärt, dass etwa zwei Drittel des Komplex unterirdisch errichtet werden.
Herr König bittet darum sich auf ein Verfahren zu einigen und das Thema damit heute abzuschließen. Er wiederholt den Vorschlag, einen weiteren Beratungsgang im Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität und im Stadtentwicklungsausschuss zu durchlaufen. Darin müsse geklärt werden, wie die Kosten der Altlastensanierung getragen werden. Er ist sich nicht sicher, ob die Kosten förderfähig sind. Unabhängig von der Ablehnung des Alternativstandortes muss eine klare Aussage zur Kostenübernahme im neuen Entwurf des LoI zu finden sein.
Herr Oberbürgermeister Schulz stellt klar, dass man sich nicht mehr in einer offenen Verhandlung mit der DB Energie zum LoI befinde. Die Erwägungen der Verwaltung wurden hinreichend dargestellt. Der Anspruch der Verwaltung ist es, bis zum Sommer die Klärung der Kostenfrage herbeizuführen. Eine Kostenübernahme in einem festgelegten Rahmen wäre durchaus denkbar. Er schlägt vor, die Sitzung für eine Beratung zu unterbrechen.
Herr Dr. Ramrath schlägt vor, kurzfristig eine Arbeitsgruppe zu bilden, die die Eckpunkte der Nachverhandlung des LoI abstimmt und konkretisiert. Die Ergebnisse würden anschließend von Herrn Keune mit in die Verhandlungen mit der DB Energie eingebracht werden. Diese Abstimmung soll vor einer Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 05.03.2020 erfolgen.
Abschließend beschreibt Herr Dr. Ramrath die vom RVR bereits umgesetzten Maßnahmen, die für eine Realisierung des Seeparks notwendig waren. Sollten diese nun hinfällig werden, um sich dem Harkortsee zu widmen, verliere man beim RVR das Ansehen und die Verlässlichkeit. Weitere Projekte würden dann in Zukunft wahrscheinlich nicht mehr durch den RVR mitfinanziert werden.
Herr Oberbürgermeister Schulz ist sich bewusst, dass der Abschluss des LoI keine Lösung für das Gesamtproblem sei. Man tätige aber einen Schritt in die richtige Richtung.
Herr Thieser stellt klar, dass niemand die generelle Notwendigkeit der Entwicklung der Flächen bezweifelt oder grundsätzlich davon Abstand nehmen möchte. Er möchte wissen, wie der Beschlussvorschlag „Der Rat befindet über den Abschluss...“ zu verstehen sei. Im Laufe der Diskussion habe er wahrgenommen, dass von allen Seiten Zweifel über den Abschluss des LoI bestünden. Er möchte konkret von der Verwaltung wissen, ob der vorliegende LoI Interessen der Stadt Hagen entspricht, oder ob die Notwendigkeit zu weiteren Verhandlungen gesehen wird. Letzteres würde einen heutigen Beschluss ausschließen.
Herr Oberbürgermeister Schulz bestätigt, dass der vorliegende Beschlussvorschlag von der Verwaltung empfohlen wird.
Herr Keune erklärt, dass er mit der Entwicklung des LoI nicht zufrieden ist. Es bestehe aber durchaus die Chance, bis zur Sitzung des Rates am 25.06.2020 nachzubessern. Abschließend soll in der Ratssitzung über den LoI entschieden werden. Er schlägt vor, den Beschluss heute mit dem Vorbehalt einer abschließenden Beratung im Rat am 25.06.2020 zu fassen. Er erklärt, dass er ein grundsätzliches Verständnis für das Vorgehen der DB Energie habe. Es bestehe dort eine Verunsicherung, da sie sich über einige Punkte Klarheit verschaffen muss. Die Forderungen der DB Energie müssen anschließend präzisiert werden. Eine ergebnisoffene Vereinbarung zur Kostenaufteilung kann nicht geschlossen werden. Er schlägt vor, am 25.06.2020 abschließend über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Bis dahin muss die DB Energie konkret mitteilen, wie ihre Forderungen lauten und im Gegenzug einer Entwidmung zustimmen. Der LoI muss unter diesen Voraussetzungen spätestens am 19.03.2020 mit dem vorher genannten Zusatz abgeschlossen werden.
Herr Erlmann kritisiert, wie heute über diese Thematik diskutiert wurde. Die DB Energie präferiert den Standort, da sie unproblematisch eine Anbindung über den Hengsteysee hinweg erreichen kann. Er ist der Meinung, dass Projekte am Harkortsee massive Beschwerden der Bürgerschaft hervorrufen werden.
Herr Schmidt betont die Wichtigkeit des Gelingens des Projekts Seepark. Er sieht aber bei der Kostenübernahme für die Verlegung des Regenklärbeckens noch erheblichen Klärungsbedarf. Ursprünglich sollten die anfallenden Kosten dem WBH ersetzt werden. Die Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen habe sich dafür eingesetzt, dass dies durch die DB Energie erfolgen sollte. Die Verwaltung hat die Anregung aufgenommen. Im Text des vorliegenden Entwurfs des LoI wird noch mit der Firma Amprion eine dritte Partei, die aber den LoI gar nicht unterzeichnen wird, benannt. Es ist nicht bekannt, inwieweit die Firma Amprion mit dieser Formulierung einverstanden ist.
Herr Oberbürgermeister Schulz erinnert daran, dass die Diskussionen um einen LoI, also um eine Absichtserklärung, geführt werden. Es handelt sich nicht um eine konkrete Kostenverteilung. Er wirbt nochmals für den Vorschlag, den LoI mit einer ergänzenden Erklärung heute zu beschließen. Die Ergänzung würde sinngemäß darauf abzielen, eine verbindliche Erklärung der Entwidmung und der Präzisierung der Kostenfrage zu erzielen. Bis zum Sommer können so die notwendigen Maßnahmen der DB Energie umgesetzt werden. Er stellt abermals klar, dass mit dem LoI noch keine rechtsverbindliche Vereinbarung getroffen wird.
Herr Rudel sieht das Hauptproblem darin, dass die Fläche aus dem Bundeseisenbahnvermögen veräußert wurde, die DB Energie aber auf dieser aufgrund der Widmung noch Nutzungsrechte besitze. Eine Abkehr von den Planungen am Hengsteysee sei nicht Intention des Antrages der SPD-Fraktion gewesen. Er weist aber darauf hin, dass seine Fraktion bei allen Planungen immer beide Seen im Blick hatte.
Herr Riechel möchte wissen, ob an dem vorliegenden Entwurf des LoI überhaupt noch Änderungen möglich sind. Er bittet darum, in einer möglichen neuen Beratungsrunde einen mit der DB Energie endabgestimmten Entwurf vorgestellt zu bekommen.
Her Oberbürgermeister Schulz schlägt vor, den Beschlussvorschlag mit den vorher genannten Ergänzungen zur Abstimmung zu stellen.
Herr Keune erklärt, dass das Eisenbahnbundesamt der Stadt Hagen keinen unbefristeten Aufschub zur Aussetzung des Widerspruchsverfahrens gibt. Daher hat das Eisenbahnbundesamt die Stadt Hagen und die DB Energie aufgefordert, bis zum 19.03.2020 eine grundsätzliche Einigung zu erzielen. Mit dem LoI wird diese Absicht dokumentiert. Herr Keune verliest einen Änderungsvorschlag, der auch mit der Firma Amprion abgestimmt ist (Anmerkung der Schriftführung: § 2, zweiter Absatz, letzter Satz): „Insbesondere eine etwaige Kostenbeteiligungen der Stadt muss zu diesem Zeitpunkt vorgelegt werden, damit der Rat der Stadt Hagen am 25.06.2020 abschließend darüber entscheiden kann.“ Er hat Verständnis dafür, dass auch die DB Energie mit ihrer Projektplanung vorankommen muss. Er erkennt die notwendigen Prüfungen an, aber diese müssen bis zum Sommer abgeschlossen sein. Sollten bis dahin keine Ergebnisse vorliegen oder die Forderungen gegenüber der Stadt Hagen nicht akzeptabel sein, muss dann ein Schlussstrich gezogen werden, aber nicht heute.
[Anmerkung der Schriftführung: Die Sitzung wird von 17:20 bis 17:46 Uhr für eine allgemeine Pause unterbrochen.]
Herr Riechel stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage in 1. Lesung zu beraten und an den Stadtentwicklungsausschuss am 05.03.2020 für eine Sondersitzung sowie an den Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität am 11.03.2020 zu verweisen. Anschließend soll die Vorlage in einer Sondersitzung des Rates am 12.03.2020 beschlossen werden.
Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Riechel abstimmen.
Der Geschäftsordnungsantrag wurde mehrheitlich bei einer Gegenstimme des Oberbürgermeisters beschlossen.
Beschluss:
1. Der Rat befindet über den Abschluss des „Letter of Intent“ (LOI) mit der DB Energie GmbH (s. Anlage).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Entwicklung des Südufers Hengsteysee bezüglich eines Alternativstandortes für die Errichtung eines Umrichterwerkes eine Absichtserklärung in Form eines "Letter of Intent" (LOI), wie sie dieser Vorlage in einer Entwurfsfassung beigefügt ist, gegenüber der DB Energie GmbH abzugeben.
3. Die Stadt Hagen tritt der Kooperation "Mittleres Ruhrtal" bei. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der IGA 2027 diese Kooperation gemeinsam mit den Nachbarstädten weiterzuentwickeln.
Abstimmungsergebnis:
[Anmerkung der Schriftführung: Im Nachgang der Sitzung ergaben neue Erkenntnisse, dass der Tagesordnungspunkt in den regulären Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität am 11.03.2020, des Stadtentwicklungsausschusses am 17.03.2020 und des Rates am 26.03.2020 beraten werden kann.]
Anlagen zur Vorlage
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