13.02.2020 - 7 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Rates
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 13.02.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Rudel möchte wissen, wie die Nutzung des Stadtwappens der Stadt Hagen, insbesondere in den sozialen Netzwerken, geregelt ist, wer eine Nutzung kontrolliert und bei welcher Stelle man Missbräuche melden kann.
Herr Mook erklärt, dass das Stadtwappen ein geschütztes Zeichen ist und damit nicht ohne vorherige Genehmigung genutzt werden darf. Die Beantragung der Nutzung erfolgt bei der Stadtkanzlei. Die Erlaubnis zur Nutzung wird in der Regel erteilt, solange keine kommerzielle Nutzung einhergeht. Bei einer Genehmigung wird das Stadtwappen im gewünschten Dateiformat zur Verfügung gestellt. Eine nicht genehmigte Nutzung kann aber aufgrund der heutigen technischen Möglichkeiten nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Herr Rudel berichtet, dass auf Facebook die AfD mit der Gruppe „AfD in Hagen“ wirbt. Seiner Meinung nach ist in dieser Gruppe eine Reichskriegsflagge, auf der das Stadtwappen platziert wurde, abgebildet. Er möchte wissen, ob die Verwaltung gegen eine solche Nutzung vorgehen würde.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass er bei Bestätigung des Verdachtes mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorgehen würde.
Herr Funk bittet, für eine kurzfristige Prüfung, einen Screenshot des beschriebenen Sachverhalts zur Verfügung zu stellen.
Herr Gronwald möchte wissen, wer für die Verkehrssicherungspflichten für die „Hasper Esel“ gem. § 823 Bürgerliches Gesetzbuch verantwortlich ist. Bei der Anschaffung des neuesten Esels sei von mehreren Vertretern der Bezirksvertretung Haspe dieser als Spielgerät angesehen worden. Spielgeräte unterliegen aber einer DIN-Norm. Ein defekter Esel in der Voerder Straße sei entfernt worden, die Bodenplatte ist jedoch noch vorhanden und es bestehe dadurch Stolpergefahr. Daher möchte er wissen, wer bei einem Schaden haftbar gemacht werden könne.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Antwort der Anfrage zu.
