13.02.2020 - 5.8 Bebauungsplan Nr. 1/20 (696) Einzelhandel Fleye...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung  des Bebauungsplanverfahrens  Nr. 1/20 (696) Einzelhandel Fleyer Straße Feithstraße nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

 

Das Plangebiet wird durch die Fleyer Straße und die Feithstraße und im Süden durch den städtischen Grünzug (Geschützter Landschaftsbestandteil Feuchtgebiet Loxbaum) begrenzt.

 

Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Übersichtsplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

chster Verfahrensschritt:

Nach der Einleitung des Verfahrens soll als nächster Schritt die fhzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden in der ersten Jahreshälfte 2020 stattfinden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage