13.02.2020 - 5.7 Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 110 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 110 Einzelhandel Fleyer Straße zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit ltigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Mitte. Das Plangebiet wird durch die Fleyer Straße und die Feithstraße und im Süden durch den städtischen Grünzug (Geschützter Landschaftsbestandteil Feuchtgebiet Loxbaum) begrenzt.

 

Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Übersichtsplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

chster Verfahrensschritt:

Nach der Einleitung des Verfahrens soll als nächster Schritt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden in der ersten Jahreshälfte 2020 stattfinden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage