13.02.2020 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr O. erklärt, dass die angemessene Kaltmiete laut dem Schlüssigen Konzept zu Kosten der Unterkunft maximal 5,20 € pro Quadratmeter beträgt. Er möchte daher wissen, ob von in einer Sozialwohnung lebenden Arbeitslosengeld-II-Bedarfsgemeinschaften, bei denen der maximale Mietpreis überschritten wird, ein Umzug in eine andere Wohnung verlangt wird bzw. ob der Mietpreisunterschied selbst getragen werden muss.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung der Frage zu.

 

Herr O. bittet um eine Beantwortung der Frage, wie Mehrkosten von Betriebsstrom der Heizung, die über die Pauschale von 2,50 € hinausgehen, vom Betroffenen nachgewiesen werden sollen. Weiter möchte er wissen, wie die Höhe der Mehrkosten von der Verwaltung geprüft werden und wie die Pauschale in Höhe von 2,50 € festgesetzt wurde.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung der Frage zu.

 

Herr A. ist erfreut darüber, dass der RVR von der Deutschen Bahn AG die für den Seepark geplanten Flächen gekauft hat. Seiner Meinung nach hätte die Verwaltung längst mit Vorbereitungen zur Errichtung beginnen können. Er berichtet, dass die Deutsche Bahn AG noch einen Vorbehalt auf den Flächen habe, diese im Bedarfsfall für eigene Zwecke zu nutzen. Aus der Presse sei zu entnehmen gewesen, dass es sich dabei um Planungen für ein Umrichterwerk handelt. Seiner Meinung nach könnte dieses Bauwerk in die Planungen der Verwaltung integriert werden. Er möchte wissen, warum der Park nicht für die Hagener Bürger realisiert werden kann. Seiner Meinung nach sei jetzt bis zur Internationalen Gartenausstellung 2027 eine Realisierung nicht mehr möglich.

 

Herr Keune verweist auf die Vorlage auf der heutigen Tagesordnung. Er führt aus, dass zu einem Gleichrichterwerk auf der Fläche noch ein Umspannwerk errichtet werden soll. Nach aktuellen Informationen soll das Gleichrichterwerk eine Höhe von ca. 10 m und eine Grundfläche von 25 m mal 30 m haben. Die Dimensionen sind dadurch deutlich größer als beim eigentlichen Umspannwerk. Er betont, dass die Verwaltung nicht ausschließlich im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung 2027 um eine Realisierung des Seeparks bemüht ist, sondern diesen grundsätzlich für die Bürgerinnen und Bürger an diese Stelle errichten möchte. Aktuell bestehe aufgrund der vorliegenden Flächenwidmung keine Handlungsfreiheit auf der Fläche.

 

Herr A. sieht aus gestalterischen oder sonstigen Gründen keine Hinderungsgründe, die Gebäude in die Fläche zu integrieren.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bietet an, bestehen Fragen direkt an das Büro von Herrn Keune zu adressieren.

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