14.01.2019 - 6 Anfragen und Beantwortung von Anfragen

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Anfragen Herr Rubelt:

 

1.)               Sind alle Bereiche der Stadt Hagen mit Naturschutz/Landschaftswächtern besetzt, wenn nein, warum wird es nicht vorangetrieben, die vakanten Stellen zu besetzen?
 

2.)               Warum ist die Stadt Hagen nicht in der Lage, Fischereiaufsehern die von der Stadt ausgestellten Papiere wieder einzuziehen.

-                      es gibt viele, die aus Gesundheitsgründen nicht mehr aktiv sind.

-                      es gibt auch Fischereiaufseher, die dauerhaft ins Ausland gezogen sind.

 

Man sollte eine Altersgrenze für Fischereiaufseher einführen und die Papiere bis zu diesem Tag nur befristete Gültigkeit erhalten.

 

3.)               Wie kann es sein, dass 2 Fischereiaufseher, die 2 Schwarzangler am Gewässer der Stadt Hagen antreffen und die zur Anzeige bringen, nach dem unverständlichen Freispruch vor Gericht, von der Staatsanwaltschaft wegen „falscher Verdächtigung“ die Kosten des Verfahrens zahlen sollen.

 

Dies ist nicht dafür geeignet, ehrenamtliche Fischereiaufseher zu Kontrollen zu bewegen, die aber dringend nötig sind, wie die Vergangenheit zeigt.

 

 

Antwort der Verwaltung:

 

zu 1.)

Der Naturschutzwachtbezirk Nr. 7 ist derzeit nicht besetzt. Die Verwaltung arbeitet kontinuierlich, auch auf Vorschlag des Naturschutzbeirates, daran, dass sämtliche Bezirke besetzt sind. Allerdings konnte leider bis dato aus verschiedenen Gründen keine Person gefunden werden, die den vakanten Bezirk als Naturschutzbeauftrage/r betreut. So scheiterte z. B. die jüngste Anfrage einer interessierten Bürgerin Ende des Jahres 2018 daran, dass der vakante Bezirk von ihr aufgrund der entfernten Lage zu ihrem Wohnort nicht für sie in Frage kam.

 

zu 2.) und 3.)

Siehe Anlage III.

 

 

Anfrage Herr Dr. Hülsbusch:

 

Frau Hülsbusch, die als Naturschutzwächterin aktiv ist, hat bei der Durchsicht einer illegalen Müllablagerung auch Unterlagen entdeckt, die auf den Verursacher hinweisen. Wird dieser Fall weiterverfolgt und der Verursacher ordnungsbehördlich belangt? Kann ggf. in nicht öffentlicher Sitzung bekannt gegeben werden, ob der Verursacher geahndet wurde? Herr Dr. Braun erläutert, dass jeder Hinweis ordnungsbehördlich bearbeitet wird. Herr Gockel teilt mit, dass er die Meldung entgegengenommen und an die untere Abfallwirtschaftsbehörde weitergeleitet hat. 

 

Antwort der Verwaltung:

Der Vorgang wird ordnungsbehördlich bearbeitet. Informationen aus dem laufenden Verfahren können in öffentlicher Sitzung nicht mitgeteilt werden.

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Anlagen