14.01.2019 - 4.1 Stellungnahme der Stadt Hagen zum Entwurf des R...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Booke stellt die Stellungnahme der Stadt Hagen zum Entwurf des Regionalplans anhand einer Präsentation vor, in der die verschiedenen geplanten gewerblichen Flächen, Abgrabungsbereiche, Vorrangzonen für Windenergie dargestellt sind (Anlage 1). Der Planungshorizont ist das Jahr 2034. Gemäß Berechnungen des Regionalverbandes Ruhr könnte die Stadt Hagen ein Flächenkontingent von 71,5 ha für gewerbliche Nutzung ausweisen. Die Flächenvorschläge schließen an Gewerbe- oder allgemeine Siedlungsbereiche an. Die Flächen „Hünenpforte“ und „Staplack“ sind abgelehnt worden.

 

Es gibt in Hagen drei Abgrabungsbereiche, in denen Festgestein abgegraben wird. Aufgrund der hohen, auch überregionalen, Bedeutung der hier in Hagen vorhandenen Festgesteine werden hier Ausnahmen von dem in der Regel gesetzten Mindestabstand von 300 Meter-Abstand zur Siedlungsfläche gemacht. Der Regionalplanentwurf sieht hier ausnahmsweise 100 Meter-Abstände vor.

 

Drei Windenergievorrangzonen sind für Hagen geplant. Die seitens der Stadt auszuweisenden Windenergievorrangzonen müssen sich innerhalb der Darstellungen des Regionalplanes für Windenergievorrangzonen befinden.

 

Die Diskussion im Naturschutzbeirat erfolgt einzeln zu den verschiedenen Themen.

 

Windenergiezonen

 

Herr Munzlinger kritisiert, dass die ASP II (Artenschutzprüfung II) für die Windenergie-Planung dem Naturschutzbeirat noch nicht zur Verfügung gestellt wurde. Herr Bleja erklärt, dass die ASP II gemäß dem Ratsbeschluss im Verfahren zur Ausweisung der Windenergiezonen veröffentlicht wird. Die vorhandenen Hinweise des Uhu-Vorkommens sind seitens der Verwaltung im Rahmen der behördlichen Abfrage bereits an den RVR weitergegeben worden, so dass die geplante Windenergiezone „Langenberg“ abzulehnen sei.

 

Die Flächen, die im Regionalplan für Windenergiezonen vorgesehen sind, sind seitens der Stadt Hagen in den Flächennutzungsplan zu übernehmen. Die Herren Bögemann und Bleja verweisen auf die getroffene Abstandregelung im Ratsbeschluss zur Ausweisung von Windenergiezonen. Unter dieser Prämisse werden die Windenergiezonen stark reduziert werden. Aus Sicht des Naturschutzbeirates macht es dann keinen, wenn die zu erwartenden Abstände von 1.200 Metern zur Wohnbebauung die Vorrangflächen zu stark reduzieren. Es soll ehrlich dargelegt werden, dass dadurch die Stadt Gefahr läuft, dass die Windkraftanlagen einzeln im Rahmen des BImSchG-Genehmigungsverfahrens zu behandeln sind.

 

Gewerbeflächen

 

Die Herren Külpmann, Bühren, Bögemann, Drane, Frau Klatte, Herr Bleja und Frau Booke diskutieren über die dargestellten Gewerbeflächen. Herr Bleja und Frau Booke erläutern, dass in der Stellungnahme zum Regionalplan nicht die bereits per Ratsbeschluss schon festgesetzten Gewerbeflächen Sauerlandstraße, Kuhweide und Böhfeld enthalten sind. Die Stellungnahme bezieht sich auf zusätzliche Flächen, für die es bislang keinen Ratsbeschluss gibt. Diese Flächen weisen zwar Restriktionen auf, sind aber mangels besserer Alternativen aufgelistet.

 

Herr Bögemann stellt seine Auflistung der Gewerbegebiete mit den Flächengrößen, insgesamt 124 ha, und die fehlenden Aussagen gemäß der Stellungnahme des Naturschutzbeirates vor (Anlage II). Der Naturschutzbeirat sieht den geplanten neuen Flächenverbrauch kritisch und lehnt die Neuausweisungen aber auch „Altausweisungen“ wie das Böhfeld und Gut Kuhweide ab. Aus Sicht des Naturschutzbeirats gebe es ausreichend bereitstehende Altflächen und Brachen in der obigen Aufstellung, um dort neues Gewerbe anzusiedeln.

 

Im weiteren Verlauf gibt Herr Bleja weitere Erläuterungen und Hinweise:

-          Seitens des RVRs sind alle Flächenpotentiale im Ruhrgebiet im Internet unter „ruhrFIS“ (Ruhr Flächeninformationssystem) öffentlich einsehbar. Hier sind auch Brachflächen dargestellt.

-          Im Zusammenhang mit dem Modell von gemeindeübergreifenden Kooperationen ist der Finanzausgleich der Kommunen schwierig. Auch geht es in erster Linie darum, den Flächenbedarf für die vorhandenen Hagener Betriebe bereit zu stellen.

-          Die Stadt Hagen hat nur bei eigenen Flächen Steuerungsmöglichkeiten in der gewerblichen Entwicklung. Die HIG (Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH) ist in Hagen gegründet worden, auch für eine bessere Nutzung von Gewerbebrachen und für eine größere städtische Steuerungsmöglichkeit.

-          In bestimmten Bereichen soll für eine Bestandsentwicklung vorhandener Gewerbebetriebe als Strategie das „Wohnen“ zurückgebaut werden.

 

 

Allgemeine Siedlungsbereiche

 

Auf Nachfrage von Herrn Bögemann erklärt Herr Bleja, dass die Fläche „Großer Kamp“ durch den RVR aufgenommen wurde. Herr Bögemann verweist auf den gültigen Bebauungsplan aus dem Jahr 1962, wonach diese Fläche als Grünfläche festgesetzt ist.

 

 

Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) für zweckgebundene Nutzung Hengsteysee

 

Naturschutzbeirat stimmt der Stellungnahme der Verwaltung uneingeschränkt zu.

 

 

Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) für zweckgebundene Nutzung Harkortsee/ Werdringen/Geopfad/Geotop Vorhaller Steinbruch

 

Herr Bögemann kritisiert, dass diese Themen in der Stellungnahme der Verwaltung nicht aufgenommen sind. Herr Bleja erläutert, dass es aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich sei, die Flächen für eine planungsrechtliche Absicherung in den regionalplan mitaufzunehmen, anders als im Bereich des Hengsteysees. Aus Sicht des Naturschutzbeirates sind diese Flächen für eine umfassende bauliche und freizeitliche Entwicklung in den Regionalplan mitaufzunehmen (Anlage II).

 

 

Bereiche zum Schutze der Natur (BSN-Flächen)

 

Herr Bühren fragt nach der rechtlichen Situation der Bebauung im geplanten Naturschutzgebiet Nimmertal. Herr Gockel erläutert, dass in dem späteren Verfahren zur Ausweisung des Naturschutzgebietes die Belange der vorhandenen Bebauung berücksichtigt werden.

 

Herr Bleja erläutert auf Nachfrage von Herrn Drane, dass die Bezeichnung „temporär“ für den Bereich des Naturschutzgebietes „Mastberg und Weißenstein“, der bislang als Erweiterungsfläche für den Steinbruchbetrieb vorgesehen war, entfällt. Der Steinbruch wird sich zukünftig nicht auf diesen Bereich ausweiten.

 

 

Landschaft für besondere Bedeutung für Vogelarten

 

Unter Wortbeiträgen der Herren Dr. Braun, Bögemann und Drane wird es als sinnvoll und erforderlich erachtet, Vorschläge für Flächenabgrenzungen für den Vogelschutz mit in die Stellungnahme zum Regionalplan einzufügen.

 

 

 

Zusammenfassend wird die Stellungnahme der Verwaltung für den Naturschutzbeirat als nicht ausreichend gesehen. Der Naturschutzbeirat fügt eine eigene Stellungnahme zu (Anlage II).

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Beschluss:

 

Zu den verschiedenen Themen des Entwurfes des Regionalplanes ist jeweils einzeln abgestimmt worden.

 

 

Beschluss 1: Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB):

 

Die Stellungnahme der Verwaltung ist nicht ausreichend. Sie wird durch die Stellungnahme des Naturschutzbeirates ergänzt (s. Anlage). Der Naturschutzbeirat sieht den geplanten neuen Flächenverbrauch kritisch und lehnt die Neuausweisungen aber auch „Altausweisungen“ wie das Böhfeld und Gut Kuhweide ab. Aus Sicht des Naturschutzbeirats gibt es ausreichend bereitstehende Altflächen und Brachen in der obigen Aufstellung, um dort neues Gewerbe anzusiedeln.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Beschluss 2: Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)

 

Die Stellungnahme der Verwaltung wird mitgetragen mit Ausnahme der Flächen Emst IV und Großer Kamp. Diese beiden Bereiche sind nicht als allgemeine Siedlungsbereiche auszuweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Beschluss 3: Allgemeine Siedlungsbereiche für zweckgebundene Nutzung für den Bereich Hengsteysee

 

Die Stellungnahme der Verwaltung wird mitgetragen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Beschluss 4: Allgemeine Siedlungsbereiche für zweckgebundene Nutzung für den Bereich Harkortsee/Werdringen/Geopfad/Geotop Vorhaller Steinbruch

 

Diese Region wird in der Stellungnahme zum Regionalplan nicht berücksichtigt. Der Naturschutzbeirat findet es als erforderlich, für diesen Bereich Entwicklungsvorschläge zu erarbeiten und gemäß der Stellungnahme des Naturschutzbeirates (s. Anlage) in den Entwurf zum Regionalplan aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Beschluss 5: Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) / Naturschutzgebiete (NSG)

 

Die Stellungnahme der Verwaltung wird mitgetragen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

Dafür:

7

Dagegen:

0

Enthaltungen:

2

 

 

Beschluss 6: Landschaft mit besonderer Bedeutung für Vogelarten (BSLV)

 

Die Flächen sollen erweitert werden. Bei der Festlegung der Gebiete sind auch Vogelkundler hinzuzuziehen, die sich seit Jahren mit dem Vorkommen der Vogelwelt (Avifauna) in Hagen beschäftigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

7

Dagegen:

0

Enthaltungen:

2

 

 

Beschluss 7: Windenergiebereiche

 

Der Naturschutzbeirat wiederholt den Beschluss aus der Sitzung des Naturschutzbeirates am 20.11.2018. Das FNP-Änderungsverfahren soll unter der Voraussetzung fortgesetzt werden, dass der Abstand zur Wohnbebauung minimal die fünffache Anlagenhöhe betragen darf.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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