20.09.2018 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

 

Herr  O. vertritt die Auffassung, dass die Stadt Hagen über kein schlüssiges Konzept für die Kosten der Unterkunft im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes verfüge. Er möchte wissen, was die Stadt Hagen tun werde, um den Missstand zu beheben. Der Mietpreis einer älteren Sozialwohnung liege mit 5,71 Euro/qm über der zu gering bemessenen Vorgabe der Stadt Hagen von 4,60 Euro/qm.

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt dazu mit, dass die Frage schon einmal gestellt worden sei und daher nicht beantwortet werde.

Herr O. bezeichnet die Aussage von Herrn Oberbürgermeister Schulz als Unwahrheit und stellt seine zweite Frage. Er bezieht sich auf eine Mitteilung des Oberbürgermeisters vom Jahresbeginn, die Frage zu Auswirkungen und Konsequenzen aus dem Bundessozialgerichtsurteil B 14 AS 6/17 R zu beantworten, sobald das Urteil im Volltext vorliege. Das Urteil liege vor und sei dem Oberbürgermeister von ihm mit einer Auswertung der Verbraucherzentrale NRW aus Juni 2018 zu Stromrechnungen in Verbindung mit „Hartz IV“ übergeben worden. Er möchte wissen, welche Konsequenzen sich aus diesen Berechnungen zur Deckungslücke bei Haushaltsenergie und dezentraler Warmwasserbereitung für die Stadt Hagen und die Betroffenen ergeben würden.

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet darauf, dass diese Frage nicht von allgemeinem kommunalpolitischem Interesse sei und deshalb nicht beantwortet werde.

Herr O. fällt Herrn Oberbürgermeister Schulz ins Wort und bezichtigt ihn, dann Anfang des Jahres die Unwahrheit gesagt zu haben.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist den Vorwurf zurück.

 

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