19.11.2018 - 4 Anfragen nach § 18 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Herr Kahrau stellt die Frage, in welchem Rahmen kontrolliert die Stadt Hagen die per Bauantrag genehmigten Garagen und Stellplätze, ob diese tatsächlich dem Antrag entsprechend genutzt werden. Vor allem in Straßenzügen, in denen eine große Parkplatznot herrscht, wäre es interessant zu erfahren wie viele das Auto in der Garage abstellten.

 

Frau Hammerschmidt beatwortet die Anfrage wie folgt: Gemäß Bauordnung hat die Verwaltung dies nicht zu überprüfen. Wenn sich ein Anwohner beschwert, dann werde man der Beschwerde nachgehen. Aber alle Garagen zu überprüfen, dafür fehle das Personal. In den meisten Fällen habe man ein vereinfachtes Verfahren und dabei sei der Bauherr dafür verantwortlich dass  die Gesetze eingehalten werden.

 

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