08.10.2019 - 4 Verbindliche Bedarfsplanung für voll- und teils...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Gleiß erläutert, dass die Stadt Hagen die Planung über die vollstationäre Pflege nach den Bestimmungen des Alten- und Pflegegesetzes NRW bereits in den vergangenen Jahren verbindlich festgelegt habe. Nach den gesetzlichen Bestimmungen müsse der Rat der Stadt die verbindliche Bedarfsplanung jährlich durch Beschluss feststellen. Da sich die Beratungsfolge geändert habe, würde der Rat jedoch erst am 12.12.2019 entscheiden können, daher solle im Beschlussvorschlag das Datum 15.11.2019 geändert werden in das Datum 01.01.2020.

Anhand einer PowerPoint-Präsentation erläutert sie, dass die Zahl der über 80-Jährigen in den nächsten drei Jahren steigen werde, danach würde sich diese Zahl jedoch wieder verringern.

Sie habe für die Planung zwei Szenarien erarbeitet. Zurzeit gebe es 2.370 Plätze in vollstationären Pflegeheimen und Pflegewohngemeinschaften. Wird die vollstationäre Pflege wie bisher in Anspruch genommen und sollen ausreichend Wahlmöglichkeiten vorhanden sein, so bräuchte man bei einer Versorgungsquote von 17,1 % der über 80-Jährigen und damit künftig 2.475 Pflegeplätze. Wird die Tagespflege verstärkt in Anspruch genommen und werden vermehrt Menschen ambulant versorgt, wäre eine geringere Versorgungsquote ausreichend, es würden nach der Berechnung nur 2.359 Pflegeplätze benötigt. Die Entwicklung werde zwischen diesen beiden Szenarien liegen. Nach den Berechnungen unter Zugrundelegung der Erfahrungswerte der letzten Jahre und der Auslastungsquoten der Pflegeheime sei eine Versorgungsquote von 16,7 % ausreichend und angemessen, somit würden im Jahr 2022 insgesamt 2.417 Pflegeplätze benötigt. Jedoch stünden 2022 nur 2.379 Plätze in Heimen und Wohngemeinschaften zur Verfügung. Dies ergebe einen Fehlbedarf von 38 Plätzen.

 

Die Anzahl der Plätze in der Tagespflege habe sich in den letzten Jahren stark erhöht, von 68 Plätzen im Jahr 2016 auf 176 Plätze im Jahr 2019. Werden alle bekannten Planungen realisiert, stehen im Jahr 2022 insgesamt 237 Plätze in der Tagespflege zur Verfügung. Die Versorgungsquote der über 75-Jährigen liege dann voraussichtlich bei 1,09 %. Derzeit seien in fast allen Tagespflegeeinrichtungen noch Plätze frei. Sie stellt fest, dass der Bedarf in der Tagespflege im Jahr 2022 damit gedeckt sein dürfte.

Nach Einschätzung der Stadt Hagen werde der Bedarf an vollstationären Plätzen ebenfalls gedeckt sein, wenn weitere 38 Plätze in Wohngemeinschaften geschaffen werden. Für die vollstationäre Pflege und auch für die teilstationäre Pflege werde eine verbindliche Bedarfsplanung vorgeschlagen. Sie weist darauf hin, dass - sofern die verbindliche Bedarfsplanung beschlossen werde - Interessenten, die neu bauen möchten, künftig keine Bedarfsbestätigung mehr erhalten und damit von der Stadt Hagen auch keine Investitionskosten bekommen.
 

Herr Sondermeyer fragt, ob bei den Planungen auch ältere Suchtkranke berücksichtigt worden seien und ob es Pflegeplätze für Menschen mit multiresistenten Keimen gebe.

Frau Gleiß antwortet, dass es für ältere Menschen mit Suchterkrankungen das Projekt AMBETAG gebe, das in der letzten Sitzung vorgestellt worden sei. Über Pflegeplätze für Menschen mit multiresistenten Keimen sei ihr nichts bekannt. Auch Herr Schmidt vom Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz teilt mit, dass er hierüber nichts sagen könne. Ältere Suchtkranke könnten z.B. im Falkenrothhaus untergebracht werde, auch gebe es eine Spezialeinrichtung für ältere drogenabhängige Menschen in Unna. Aus seiner Sicht könnten suchtkranke Senioren in der Regel auch in den normalen Pflegeheimen versorgt werden.

Herr Heiermann fragt, wie viele Menschen mit Behinderung, die noch nicht das Seniorenalter erreicht haben, in den Pflegeheimen untergebracht seien.

Frau Gleiß erläutert, dass jährlich die Anzahl der Bewohner und die Auslastungsquoten bei den Heimen abgefragt würden. Sie könne bei der nächsten Umfrage Anfang 2020 gerne die Frage nach dem Alter der Bewohner mit aufnehmen, ebenso die Frage nach Plätzen für suchtkranke Menschen und Menschen mit multiresistenten Keimen.

Frau Pollok berichtet aufgrund persönlicher Erfahrungen, dass die Suche nach einem Platz in der Kurzzeitpflege schwierig sei. Sie wünscht sich mehr Plätze in der Kurzzeitpflege. Frau Gleiß entgegnet, dass man immer wieder höre, es sei schwierig einen Kurzzeitpflegeplatz zu bekommen, es seien jedoch genug Plätze vorhanden. Zurzeit werde ein Projekt geplant, bei dem die Pflegeheime freie Plätze in einen zentralen Kalender eintragen können. Menschen, die für sich oder einen Angehörigen einen Platz suchen, können sich dann hier informieren. Darüber hinaus habe Herr Laumann alle Krankenhäuser angeschrieben und angeregt, in den Krankenhäusern Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen.

Herr Quadt fragt, ob das Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz bei der Planung berücksichtigt worden sei. Wenn der Gesetzesentwurf so beschlossen werde, könne es sein, dass vermehrt Beatmungspatienten von der ambulanten Pflege in die vollstationäre Pflege wechseln müssten. Frau Gleiß entgegnet, dass ihr dieser Gesetzesentwurf noch nicht bekannt sei, im Übrigen müsse man erst abwarten, ob das Gesetz tatsächlich so verabschiedet werde.

Herr Wirth stellt den Beschlussvorschlag mit der von Frau Gleiß erläuterten Änderung des Datums zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Pflegebedarfsplan für Hagen 2019 bis 2022 wird beschlossen und gem. § 7 Abs. 6 des Alten- und Pflegegesetzes verbindlich festgestellt. In der Stadt Hagen besteht ab dem 01.01.2020 kein Bedarf für weitere voll- oder teilstationäre Pflegeeinrichtungen. Bereits mit der Stadt Hagen abgestimmte Vorhaben sind hiervon ausgeschlossen.

 

  1. Die Stadt Hagen macht von ihrem Recht gem. § 11 Abs. 7 Alten- und Pflegegesetz NRW Gebrauch. Eine Förderung für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 14 APG NRW, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hagen liegen und zusätzliche Plätze schaffen wollen, wird von einer Bedarfsbestätigung der Stadt abhängig gemacht.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

18

Dagegen:

./.

Enthaltungen:

./.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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