28.09.2005 - 7.5 Endgültige Einziehung eines Teiles der Rolandst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Ohne Diskussion ergeht nachfolgender Beschluss.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. In GV NRW S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.09.2001 (GV NRW S. 708), wegen des Wegfalls des Verkehrsbedürfnisses die endgültige Einziehung eines Teiles des Gehweges der Rolandstraße vor dem Grundstück Rolandstr. 7.

Die Fläche umfasst einen Teil des Grundstücks Gemarkung Haspe Flur 17 Flurstück 355.

 

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb mit roter Umrandung und rot schraffiert dargestellt.

 

Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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