24.09.2019 - 4 Verbindliche Bedarfsplanung für voll- und teils...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Gleiß erläutert noch einmal, dass die verbindliche Bedarfsplanung vom Rat entschieden wurde und dieses jedes Jahr neu beschlossen werden muss. Sie stellt die Ergebnisse anhand einer Präsentation vor.

 

Frau Gleiß weist darauf hin, dass die Konferenz Alter und Pflege verschoben wurde und sich daher die Beratungsfolge gegenüber der Vorlage geändert hat. Der Sozialausschuss wird am 26.11. beraten und der Rat entscheidet erst am 12.12.2019 über die Vorlage. Das Datum im Beschlussvorschlag muss daher geändert werden. Im Beschluss muss daher stehen: „In der Stadt Hagen besteht ab dem 01.01.2020 kein Bedarf für weitere voll- oder teilstationäre Pflegeeinrichtungen“.

 

Frau Sauerwein bedankt sich bei Frau Gleiß und eröffnet die Fragerunde. Frau Gleiß erläutert auf Nachfrage, dass die verbindliche Bedarfsplanung seit drei Jahren besteht und auch seit dem gesagt wird, dass in Hohenlimburg und Hagen Nord ein Heim fehlt. Vor der verbindlichen Bedarfsplanung bestanden keine Einflussmöglichkeiten und die Investoren haben dort gebaut, wo es ihnen rentabel erschien. Frau Korflür führt noch aus, dass für die zwei angesprochenen Gebiete ausgeschrieben wurde, aber keinerlei Bewerbungen erfolgt sind. Bezüglich der Kurzeitpflegeplätze stellt sie fest, dass die augenblickliche Bedarfsplanung die solitären Kurzzeitpflegeplätze nicht mit einschließt, d.h. falls jemand eine solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung bauen möchte, wäre dies unabhängig von der Beschränkung durch die Bedarfsplanung, falls diese so beschlossen wird, möglich.

 

Frau Heide berichtet, dass sich die Situation der Kurzzeitpflegeplätze im gesamten Bundesgebiet so darstellt. Der Gesetzgeber hat bereits versucht, die Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen über die finanzielle Ebene attraktiver zu machen. Die geht aber zu Lasten des Verbrauchers.

 

Bezüglich einer Frage der Meldungen freier Plätze in den Einrichtungen über das Internet teilt Frau Sauerwein mit, dass sich im Rahmen der von den Damen der Katholischen Krankenhausgesellschaft in Aussicht gestellten Online-Plattform noch nichts passiert sei. Frau Schlachtenrodt berichtet, dass die Einrichtungen aufgrund der neuen Durchführungsverordnung des Wohn- und Teilhabegesetzes ihre freien Plätze über die Online-Plattform Pfad.WTG tagesaktuell melden müssen. Die Anzeige stand noch nicht zur Verfügung. Frau Korflür berichtet, dass die Taskforce Digitalisierung auch bereits auf die einzelnen Abteilungen zugekommen ist. Hier werden demnächst Gespräche stattfinden, wo konkret abgestimmt werden kann, was erforderlich ist.

Frau Sauerwein lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

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Beschluss:

  1. Der Pflegebedarfsplan für Hagen 2019 bis 2022 wird beschlossen und gem.

§ 7 Abs. 6 des Alten- und Pflegegesetzes verbindlich festgestellt. In der Stadt Hagen besteht ab dem 01.01.2020 kein Bedarf für weitere voll- oder teilstationäre Pflegeeinrichtungen. Bereits mit der Stadt Hagen abgestimmte Vorhaben sind hiervon ausgeschlossen.

 

  1. Die Stadt Hagen macht von Ihrem Recht  gem. §11 Abs. 7 Alten- und Pflegegesetz NRW Gebrauch. Eine Förderung für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 14 APG NRW, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hagen liegen und zusätzliche Plätze schaffen wollen, wird von einer Bedarfsbestätigung der Stadt abhängig gemacht.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3317&TOLFDNR=286370&selfaction=print