24.09.2019 - 6 Bericht aus der Landesseniorenvertretung

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Wortprotokoll

Herr Homm stellt den von ihm ausgearbeiteten und im Ad-Hoc-Kreis besprochenen Antragsvorschlag an die Landesseniorenvertretung vor.

 

Antrag an die Landesseniorenvertretung (LSV)

Thema: Altenhilfe zur Pflichtleistung machen.

 

Die NRW-Landesseniorenvertretung möge beschließen, den Antrag „Altenhilfe zur Pflichtleistung machen“ bei der NRW-Landesregierung zu stellen

 

Begründung:

Der 7. Altenbericht wurde im November 2016 mit dem Thema „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune - Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaft“ vom Bundeskabinett verabschiedet.

 

Die Altenhilfe, also Maßnahmen und Initiativen zur Förderung und Unterstützung alter Menschen, ist bisher nur eine freiwillige Leistung der Kommunen. Ob man sie bekommt oder nicht hängt damit vom Wohnort ab. Das lehnt der Seniorenbeirat ab.  Wir fordern, dass die Altenhilfe zu einer Pflichtaufgabe wird. Wir treten dafür ein, dass die Länder und Kommunen ihre im SGB XII übertragenen Aufgaben der Pflegeinfrastrukturverantwortung stärker umsetzen und die Gestaltung einer wohnortnahen Versorgung sichern.

So wird den Kommunen ermöglicht, ihre Rolle der Daseinsvorsorge und Gestaltung wieder aktiv zu übernehmen.

 

Das Ziel muss eine wohnungsnahe, aufeinander abgestimmte und miteinander verzahnte Beratungs- Versorgungs- und Unterstützungslandschaft sein. Nur so ist eine bedarfsgerechte Infrastruktur gewährleistet, die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen einen möglichst langen Verbleib im vertrauten Umfeld und ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.

 

Daher ist es unerlässlich, dass die Kommunen mehr Verantwortung für die Koordination, Vernetzung, Planung und Steuerung übernehmen.

 

Gerade angesichts der bundesdeutschen demografischen Entwicklung und der sich verändernden Familienstrukturen wird es eine große Herausforderung für die Kommunen werden, eine altengerechte bzw. generationsgerechte Wohn-, Umfeld- und Versorgungsstruktur sicherzustellen.

 

Frau Sauerwein erläutert, dass es Sinn macht, diesen Antrag direkt bei der Landesseniorenvertretung zu stellen, um die Debatte auf einer breiteren Basis zu führen und ggf. weitere Unterstützer zu gewinnen.

 

Der Seniorenbeirat ist mit der Weiterleitung des Antrages an die LSV einverstanden.

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