26.11.2019 - 5.5 Auswirkungen des Urteils des Verwaltungsgericht...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 26.11.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Inge Fischer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Hagen nimmt zur Kenntnis, dass das Rechtsmittelverfahren gegen das Urteil des VG Arnsberg vom 24.09.2019 (Az. 4 K 9950/17) wegen fehlender Erfolgsaussichten nicht durchgeführt werden soll. Dementsprechend ist der von der Klägerin beantragte immissionsrechtliche Vorbescheid nach § 9 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung einer Windkraftanlage oberhalb des Nahmertals auf dem Grundstück Gemarkung Dahl, Flur 1, Flurstück 54 unter Ausklammerung der Frage der Erschließung sowie der öffentlichen Belange nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3, 4, 5 und 8 BauGB zu erteilen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Aufhebungsverfahren für die 55. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hagen einzuleiten.
- Der Rat beschließt, das FNP-Verfahren Teilflächennutzungsplan Windenergie einzustellen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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154,3 kB
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