26.11.2019 - 5.1 Sachstandsbericht: Einrichtung eines Ökologisch...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstatterin Frau Roth.

 

Für das Jahr 2020 plant die Stadtverwaltung die Beauftragung eines integrierten Freiraumentwicklungskonzeptes. Aus diesem Konzept wird dann eine detailliertere Bewirtschaftung der öffentlichen Grünflächen im Sinne einer ökologischen Bewirtschaftung abgeleitet. Die Stadt Hagen ist im Jahr 2018 dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beigetreten. Auch hiermit sind gewisse Verpflichtungen und Unterlassungen verbunden, die der biologischen Vielfalt dienlich sind.

 

Herr Munzlinger merkt an, dass die zu Punkt 3 erwähnten Mauerseglerkästen an der Gesamtschule Fritz-Steinhoff ein sehr altes Beispiel seien und stellt in Frage, ob es keine aktuelleren Beispiele gebe. Weiterhin verweist er auf das Projekt „Spatz und Co.“ und schlägt vor, dass sich die Stadtverwaltung hierzu an die Biologische Station wenden.

 

Frau Buchholz fragt, ob sich die Planung der einmaligen Wiesenmahd auch auf extensiv sportlich genutzte Grünflächen bezieht. Weiterhin fragt sie, ob nicht auch die Festsetzung in Bebauungsplänen, Garagenflachdächer extensiv zu begrünen, aufgenommen werden kann. Was ist mit der Partizipation/ Öffentlichkeitsarbeit gemeint? Versteht man hier nur eine Information/ Aufklärung der Bürger oder sollen die Bürger auch als Paten für bestimmte Bereiche gewonnen werden?

 

Frau Roth antwortet, es werde eine differenzierte Konzeption der Pflege der verschieden genutzten Grünflächen geben.

 

Dr. Diepes erläutert, dass zur Zeit ein Nachhaltigkeitskriterienkatalog erarbeitet werde, der vorsieht, neben der Begrünung von Flachdächern auch weitere ökologische Maßnahmen in den Bebauungsplänen als Standard festsetzen zu können.

 

Zum Thema Partizipation verweist Frau Roth darauf, gemeinsam mit dem Naturschutzbeirat, den Naturschutzverbänden und der Biologischen Station geeignete Formate zu entwickeln, um gemeinsam das Bewusstsein stärker in die Bürgerschaft einzubringen.

 

Herr Meilwes kritisiert, dass die Umsetzung der Maßnahmen 1, 2 und 10 Kosten verursachen, für die es keine Zusage seitens der Stadt gebe. Er schlägt vor, einen Beschluss zu fassen, den nachfolgenden Gremien zu empfehlen, als Startkapital für das Jahr 2020 100.000 € aus den zusätzlichen städtischen Einnahmen von 1.000.000 € einzustellen und sich über die Umsetzung der Maßnahmen berichten zu lassen.

 

Herr Bögemann kann die Verwunderung von Herrn Meilwes verstehen und bekräftigt dieses:

„Der Rat bestimmt, was gemacht wird. Siehe Maßnahmenkatalog 1 bis 10. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist aber nicht ohne zusätzlichen Einsatz von Haushaltsmitteln zu verwirklichen.

 

Aus der Vorlage ist auch nicht zu erkennen, wie und wer ein Bewirtschaftungskonzept, ein Integriertes Freiraumentwicklungskonzept, Projektierung von Entwicklungszielen, von Pflege- und Nutzungskonzepten, die Entwicklung von Artenhilfemaßnahmen entwickelt.

Der Naturschutzbeirat schlägt dem Rat der Stadt Hagen bei der Vielfalt der Aufgaben folgendes vor:

  • Festlegung von Verantwortlichkeiten
  • Erstellung einer Zeitschiene für die Umsetzung der 10 Ziele in Verbindung mit den Konzepten
  • Festlegung der Verwaltungsbereiche, die an der inhaltlichen Gestaltung und Zielvorstellungen zusammenarbeiten werden
  • Festlegung von Berichtspflichten gegenüber den Gremien und dem Rat auf der Zeitschiene
  • Darstellung von finanziellen Auswirkungen für 10 Jahre.

Aus Sicht des Naturschutzbeirats reicht es nicht aus, wieder einmal eine Vorlage zur Kenntnis nehmen zu müssen, in der keinerlei Verpflichtungen zur Umsetzung eines „Nachhaltigen Ökologischen Grünflächenmanagement“ in finanzieller und personeller Hinsicht zu erkennen ist.“

 

Unter Wortbeiträgen der Herren Bögemann, Meilwes, Keune, Dr. Braun und Frau Roth wird über die Inhalte der Vorlage diskutiert.

 

Herr Keune stimmt dem zu, dass in den letzten Jahren Defizite in der Umsetzung der Beschlüsse aufgebaut wurden. Mit dieser Vorlage sollen grundlegend Standards für die ökologische Flächenentwicklung erabeitet werden. Es bedarf hier erstmal eines Konzeptes, auf dessen Grundlage Zuständigkeiten festgelegt werden. Im Haushaltsplan ist eine Aufstockung von 1.500.000 € für die Grünflächenunterhaltung beim WBH eingestellt. Frau Roth ergänzt, dass zur Beauftragung eines integrierten Freiraumkonzeptes in den Haushalt finanzieller Mittel veranschlagt seien.

 

Nach Ausführung von Herr Dr. Braun seien nun in der Verwaltung die Zuständigkeiten geklärt: die Federführung beim ökologischen Grünflächenmanagement liegt bei der Abteilung von Frau Roth beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, das Umweltamt arbeite zu, die Umsetzung liege beim WBH und der Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen stellt das Geld in den Haushalt ein. Auch kündigte er an, dass für den Bereich Artenschutz Gelder zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Mit dieser Vorlage sei erstmal eine gute Grundlage geschaffen worden.  Aber den Wunsch des Naturschutzbeirates nach einer Zeitschiene und konkreten Aussagen kann Herr Dr. Braun nachvollziehen.

 

Herr Bögemann beantragt, die fünf oben aufgeführten Vorschläge in den Beschluss aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:   11

Dagegen:  0

Enthaltungen: 0

 

 

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Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Ergänzung:

 

Der Naturschutzbeirat gibt dem Rat der Stadt Hagen folgende Empfehlungen für die Umsetzung des Ökologischen Grünflächenmanagements:

 

  • Festlegung von Verantwortlichkeiten
  • Erstellung einer Zeitschiene für die Umsetzung der 10 Ziele in Verbindung mit den Konzepten
  • Festlegung der Verwaltungsbereiche, die an der inhaltlichen Gestaltung und Zielvorstellungen zusammenarbeiten werden
  • Festlegung von Berichtspflichten gegenüber den Gremien und dem Rat auf der Zeitschiene
  • Darstellung von finanziellen Auswirkungen für 10 Jahre

Aus Sicht des Naturschutzbeirats reicht es nicht aus, wieder einmal eine Vorlage zur Kenntnis nehmen zu müssen, in der keinerlei Verpflichtungen zur Umsetzung eines „Nachhaltigen Ökologischen Grünflächenmanagement“ in finanzieller und personeller Hinsicht zu erkennen ist.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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