05.09.2019 - 7 Anfragen und Beantwortung von Anfragen

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Müller weist darauf hin, dass die Anfragen aus der Sitzung am 07.03.2019 beantwortet sind und die Antworten entsprechend verschickt wurden.

 

Anfrage Herr Boeker:

 

Der Naturschutzbeirat hatte angeregt, bei zukünftigen Bauvorhaben behördlich festzulegen, die Anlage von Schottergärten und Gabionen zu verbieten. In welchem Stadium befindet sich die Bearbeitung dieser Anregung, wie lange dauert es, bis sie umgesetzt wird?

Herr Boeker stellt eine Anfrage im Autrag seiner Stellvertreterin Frau Schulze, die an der Sitzung nicht teilnehmen kann. Man kommt überein, dass Frau Schulze ihre Anfrage direkt schriftlich detailliert an die Verwaltung zur Beantwortung geschickt.

 

 

Anfragen Frau Buchholz:

 

1.)     Bedarf es für die Anlage einer Schottergartenfläche einer Baugenehmigung?

 

Frau Roth und Herr Gockel verneinen.

 

2.)     Im Hengstey- und besonders auf dem Harkortsee wächst stark die Elodea (Kanadische Wasserpest), die vor allem die Wassersportler auf dem Harkortsee behindert. Kann man Untersuchungen anstellen, ob Elodea als Viehfutter tauglich ist?

 

 

Anfragen Herr Meilwes:

 

1.)     In dem kleinen Wäldchen an der Sparkasse in Emst sind Gehölzschnittmaßnahmen durchgeführt worden. Durch das Freistellen bestehe die Gefahr, dass die Bäume Sonnenbrand entwickeln könnten. Was wurde genau an den Bäumen geschnitten und warum wurde der Schnitt in dieser Form ausgeführt? Wer hat die Maßnahme zu verantworten?

 

Herr Meilwes würde es begrüßen, wenn der Verantwortliche zur kommenden Sitzung eingeladen würde.

 

2.)     Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, umwelt- und klimafreundliche Maßnahmen in Bebauungsplänen umzusetzen, welche Mittel und Wege findet sie?

 

Herr Meilwes schlägt vor, diese Anfrage als TOP in einer der nächsten Sitzungen des Naturschutzbeirates zu behandeln.

 

 

Anfrage Herr Freier:

 

Gibt es Begrenzungen, wie hoch eine Hecke, z.B. Kirschlorbeerhecke, wachsen darf?

 

Die Begrenzung bei Neuanlage und bei weiterem Wachsen der Hecke richtet sich nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW; die Verwaltung wird Herrn Freier hierzu die Broschüre des Justizministeriums NRW „Rechtsprobleme an der Gartengrenze“ zusenden.

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