25.06.2019 - 6.1 Beantwortung von Anfragen aus dem Naturschutzbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Der TOP 6.1 wird vor dem TOP 4 „Genehmigung der Protokolle vom 19.03.2019 und 07.05.2019 beraten.

 

Herr Huyeng hat in einer früheren Sitzung zugesagt, dass die Beantwortung von Anfragen mit dem Protokoll erfolge. Es hat sich gezeigt, dass diese Vorgehensweise nicht praktikabel ist. Die Beantwortung der Anfragen aus den Sitzungen vom 19.03.2019 und 07.05.2019 liegen dem Beirat immer noch nicht vollständig vor. Herr Bögemann stellt fest, dass Herr Huyeng offensichtlich die Tragweite seiner Zusage falsch eingeschätzt hat.

 

Herr Gockel, Herr Bögemann und Herr Dr. Braun erläutern die Geschäftsordnung des Naturschutzbeirates und des Rates. Die Geschäftsordnung des Naturschutzbeirates hat zum Thema Anfragen keine Regelungen getroffen.

 

Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse vom 08. Mai 2008 in der Fassung des V. Nachtrages vom 15. Dezember 2016 regelt in § 18 folgendes:

 

§ 18 Mündliche Anfragen

Jedes Ratsmitglied ist berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung bis zu 2 mündliche Anfragen, die sich nicht auf die Tagesordnung beziehen dürfen, an den Oberbürgermeister oder die Fraktionen zu richten. Die Anfragen müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt Hagen fallen. Sie müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragesteller darf jeweils eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, erfolgt eine schriftliche Beantwortung. § 5 Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend.

 

Durch den § 10 der Geschäftsordnung des Naturschutzbeirates erfolgt eine Anwendung der Geschäftsordnung des Rates:

 

„§ 10 -Entsprechende Anwendung der Geschäftsordnung des Rates

Sofern und soweit diese Geschäftsordnung keine abweichende Regelung trifft, sind im Übrigen die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse vom 8. Mai 2008 in der jeweils gültigen Fassung sinnentsprechend anzuwenden.“

 

Zukünftig erfolgt die Beantwortung der Anfragen in Anwendung des §18 der Geschäftsordnung des Rates. Die Antworten, die in der Sitzung nicht direkt beantwortet werden können, werden von der Schriftführung an die zuständigen Fachbereiche weitergegeben. Die Beantwortung erfolgt von dort direkt an den Fragestellenden über die jeweiligen Dezernate. Die Antwort wird zusätzlich per E-Mail an die übrigen Mitglieder des Gremiums verteilt.

 

Herr Dr. Hülsbusch beantragt, zur Übersicht zukünftig eine laufende Liste mit den noch offenen Anfragen zu erstellen und dem Beirat vorzulegen.

 

Herr Meilwes beantragt, den Vorsitzenden zu beauftragen, ein Gespräch mit dem Oberbürgermeister über die Nichtbearbeitung bzw. mangelhafte Bearbeitung von Anfragen zu führen.

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Beschluss:

 

Es wird eine Liste mit den noch offenen Anfragen erstellt, die zu jeder Sitzung des Naturschutzbeirates aktualisiert wird. Bei Beantwortung entscheidet der Naturschutzbeirat in seiner Sitzung, ob ihm die Antwort genügt, so dass die Anfrage von der Liste genommen werden kann. Herr Bögemann und Herr Dr. Hülsbusch werden einen Vorschlag für die Liste erarbeiten und der uNB übergeben.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Beschluss:

 

Der Vorsitzende des Naturschutzbeirates wird beauftragt, mit dem Oberbürgermeister ein Gespräch bzgl. der Klärung der Beantwortung von Anfragen zu führen

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0