07.05.2019 - 6.1 Baumfällungen und "Baumpflegeschnitte" in der V...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Munzlinger erläutert. Er kritisiert die im April 2019 durchgeführten Gehölzschnittmaßnahmen. Am 17.04.2019 seien an der Donnerkuhle an der B 7 ohne ersichtlichen Grund auf einer Länge von ca. 50 Metern Bäume gefällt worden. Die Abfuhr des Schnittgutes erfolgte schon einen Tag später. Am Herbecker Weg sei am 26.04.2019 auf einer Länge von ca. 150 Metern eine Verkehrssicherungsmaßnahme durchgeführt worden. Er kritisiert, dass bei der Maßnahme auch gesunde Bäume, bodennah kleine Bäume oder Bäume in einer Tiefe bis ca. 6 Meter in den Wald geschnitten wurden. Die Stadt Hagen habe den Waldeigentümer aufgefordert, bis zum 26.04.2019 die Schnittmaßnahme durchzuführen. Er hat die Gehölzschnittmaßnahmen an die untere Naturschutzbehörde weitergeleitet und um Klärung gebeten.

 

Herr Dr. Hülsbusch erläutert, dass rechtlich in einer Waldfläche ganzjährig Bäume geschnitten werden dürfen. Herr Gockel bestätigt, dass es sich um Waldflächen handelt. Die Anordnung sei nicht vom Umweltamt ergangen. Er zeigt Verständnis gegenüber dem Unmut des Naturschutzbeirates. Auch wenn es rechtlich zulässig sei, sollten möglichst Schnittmaßnahmen in der Zeit bis Ende Februar durchgeführt werden. Er kündigt eine Klärung bzgl. der Anordnung an.

 

Herr Meilwes sah hier keine Gefahr in Verzug bei den Maßnahmen. Artenschutzrechtliche Belange gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz hätten berücksichtigt werden müssen und die Maßnahme sei rechtswidrig durchgeführt worden.

 

Herr Meilwes plädiert dafür, gegen den Oberbürgermeister der Stadt Hagen eine Fachaufsichtsbeschwerde einzuleiten. Zuständig wäre hier laut seiner Aussage der Vorsitzende des Naturschutzbeirates bei der höheren Naturschutzbehörde. Herr Dr. Hülsbusch und Herr Sirringhaus unterstützen den Vorschlag. Es sei aber zuerst festzustellen, ob es sich um Wald im Sinne des Gesetzes handelt.

 

Herr Gockel spricht sich dafür aus, erst zu klären, ob es sich bei der Fläche um Wald im Sinne des Gesetzes handelt. Anschließend könne man den Verfahrenshergang besprechen. Herr Sirringhaus spricht sich gegen ein zu hartes Verfahren aus.

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Beschluss:

 

Der Vorsitzende des Naturschutzbeirates wird beauftragt, eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung Arnsberg gegen den Oberbürgermeister der Stadt Hagen wegen der unzulässigen Terminierung der Anordnung der Gehölzschnittmaßnahme am Herbecker Weg in der Schutzzeit vom 01.03. bis 30.09. zu führen.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

 

1

Dagegen:

5

Enthaltungen:

4

 

 

 

Beschluss:

 

Der Vorsitzende des Naturschutzbeirates wird beauftragt, in gleicher Angelegenheit eine Beschwerde über die Vorgehensweise an den Oberbürgermeister der Stadt Hagen zu richten. Im Vorfeld findet eine Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde statt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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