07.05.2019 - 5.10 Entfernung einer Kirschlorbeerhecke am Hohenhof...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.10
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 07.05.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Bögemann erläutert. Er habe die Zustimmung für die Erteilung der Befreiung verweigert und den Vorgang für den formalen Weg in die Sitzung des Naturschutzbeirates aufgenommen. Er bewertet die Schutzfunktion der Hecke höher als wie in der Vorlage beschrieben. Auch sei das überwiegend öffentliche Interesse nicht ausreichend begründet und eine unzumutbare Belastung sei nicht zu erkennen.
Herr Dr. Hülsbusch und Herr Meilwes unterstützen die Meinung des Vorsitzenden, der Befreiung nicht zuzustimmen. Die Hecke könne auch nach dem 01.10. abgeschnitten werden. Die beschriebene Feuchtigkeit der Wand sei wohl auch schon länger bekannt.
Beschluss:
Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung der naturschutzrechtlichen Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG von den Verboten des § 39 (5) BNatSchG für die Entfernung der Kirschlorbeerhecke am Hohenhof zu.
Ergänzung:
Der Naturschutzbeirat bewertet die Schutzfunktion der betroffenen Hecke höher als in der Vorlage beschrieben. Es ist kein öffentliches Interesse und keine unzumutbare Belastung für den Antragsteller aus der Vorlage erkennbar, welches die Entfernung der Hecke innerhalb des Schutzzeitraumes vom 01.03. bis 30.09. rechtfertigt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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558,2 kB
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