07.05.2019 - 5.9 Verlängerung der naturschutzrechtlichen Befreiu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 07.05.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Dieser TOP 5.9 wird zusammen mit TOP 5.11, Vorlage 0458/2019, beraten.
Herr Bögemann erklärt auf Nachfrage von Herrn Sirringhaus, dass eine Reduzierung der Population der Nutria auch aus Gründen des Abfressens der zu schützenden Wasservegetation und der Unterhöhlung der Ufer erforderlich sei. Es geschehe keine Ausrottung der Nutria.
Herr Rubelt berichtet von den zahlreichen und auch gefütterten Nutria im Bereich der Lenne in Hohenlimburg. Oberhalb der Kanu-Anlage sei laut Aussage von Herrn Bögemann eine Großfamilie von Nutria und er empfiehlt, diesen Hinweis an die zuständige Behörde weiterzugeben.
Herr Meilwes empfiehlt aus Gründen des Tierschutzes die Tiere einzufangen und zu kastrieren statt zu töten. Herr Munzlinger befürchtet, dass die Tiere beim Schießen ins Wasser verletzt werden können und verenden. Diese Gefahr sei auszuschließen.
Herr Gockel geht davon aus, dass bei ordnungsgemäßer Ausführung die Tiere auch ordnungsgemäß im Wasser angesprochen werden können.
Der Beschluss wird mit dem Zusatz ergänzt.
Beschluss:
Der Naturschutzbeirat stimmt der Verlängerung der naturschutzrechtlichen Befreiung gemäß § 67(1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz für die Bestandsregulierung von Nutria und Bisam in den Naturschutzgebieten 1.1.2.1 „Ruhraue Syburg“ und 1.1.2.4 „Lennesteilhang Garenfeld“ bis zum 31.03.2022 zu.
Ergänzung:
Die bei der Durchführung der Maßnahme zum Abschuss berechtigten Personen sind verpflichtet, die bei dem Schießen auf das Wasser verletzten Tiere unmittelbar aus dem Wasser heraus zu holen.
