07.05.2019 - 5.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6/19 (692)...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 07.05.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Diepes erläutert. An die bestehende Einzelhandelssituation soll als Ergänzung ein Vollsortimenter und eine Drogerie entstehen.
Herr Bühren fragt, ob die Anbindung von der Haßleyer Straße geschieht und ob der bestehende Einzelhandel auf Emst verdrängt wird. Herr Dr. Diepes antwortet, dass die Hauptanschließung über die Haßleyer Straße erfolgen soll; über die Gerhard-Hauptmann-Straße erfolgt nur die fußläufige Erschließung.
Herr Meilwes und Herr Dr. Hülsbusch kritisieren den Verlust einer öffentlichen Grünfläche zugunsten dieses Projektes und stimmen dem Vorhaben nicht zu.
Frau Buchholz stellt den Bedarf des Lebensmittelgeschäftes für die Versorgung der Bevölkerung vor Ort in Emst dar.
Herr Bögemann beschreibt nach seiner Ortsbesichtigung vor der Sitzung, dass die Grünfläche stark auch als familiärer Treffpunkt und Spiel-/Bolzfläche genutzt wird. Er kritisiert, dass im Verfahren kein Ersatz für diese Spiel-/Grünfläche angeboten wird. Die neue Bezirkssportanlage Emst steht nicht der Öffentlichkeit außerhalb des Vereinssportes zu.
Frau Buchholz empfiehlt, im weiteren Verfahren die Anpflanzung von mehr Gehölzen zu fordern.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 02.04.2019
zu und beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6/19
(692) - Sondergebiet Einzelhandel Haßleyer Straße - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Emst an der Haßleyer Straße und beinhaltet das Flurstück Gemarkung Eppenhausen, Flur 14, Flurstück 1693 teilw.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt wird im Herbst 2019 die vorgezogene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt..
Abstimmungsergebnis:
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x | Mit Mehrheit abgelehnt | ||
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Dafür: | 1 | ||
Dagegen: | 8 | ||
Enthaltungen: | 1 | ||
Ergänzung:
Beschluss des Naturschutzbeirates:
Der Naturschutzbeirat stellt fest, dass durch den Bau der Märkte den Menschen auf Emst unwiderruflich ein Park verloren geht, der den Menschen als Aufenthalts- und Spielfläche bisher dient. Ebenfalls geht der Bolzplatz verloren. Weiterhin wird der breite mit Bäumen bewachsene 15 Meter breite Grünstreifen zur Haßleyer Straße auf einer Länge von 150 Metern ersatzlos gerodet. In der Vorlage wird über den Ersatz und Ausgleich zum Wohle der Bürger kein Satz verloren. Der Naturschutzbeirat hat daher diesen Bebauungsplan und die Teiländerung des Flächennutzungsplans
abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
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x | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 10 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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494 kB
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3
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(wie Dokument)
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702,2 kB
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