01.12.2005 - 6.3 Neufassung der Satzung über die Straßenreinigun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 01.12.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Oberbürgermeister Demnitz weist darauf hin, dass aufgrund eines Problems mit der
Zusammentragmaschine bei einigen Vorlagen ein Teil des Wegeverzeichnisses
(Heuland) doppelt beigefügt wurde und bittet, das Versehen zu entschuldigen.
Herr
Sondermeyer möchte wissen, wie es zustande gekommen ist, dass die
Betriebskosten um 9 % und die Personalkosten um 11 % gesunken sind.
Herr Schierau antwortet,
dass bisher an dieser Stelle bei der HEB GmbH Ein-Euro-Kräfte eingesetzt worden
sind, die über Anstellungsverträge der HEB GmbH entsprechend beschäftigt worden
sind. Die HEB GmbH hat dafür von der ARGE eine Kostenerstattung, z. B. für die
Anleitung dieser Kräfte, bekommen. Insgesamt liegt eine Mindereinnahme von rd.
470.000 und Personalminderausgaben von rd. 300.000 . Konsequenz daraus ist,
dass die ARGE diese Mitarbeiter mittlerweile selbst beschäftigt und dies nicht
mehr über die HEB GmbH abwickelt. Es hat also nur eine Verlagerung der
Zuständigkeiten stattgefunden.
Herr Röspel teilt mit,
dass ihm bisher nicht bekannt war, dass die ARGE selbst Ein-Euro-Kräfte
beschäftigt. Er bittet um weitere Erläuterung und stellt die Frage, wo die
Regiekosten verbucht worden sind. Er geht davon aus, dass die angestellten
Ein-Euro-Kräfte Regiekosten verursachen, die dann als Ertrag verbucht werden
können.
Herr Voss teilt dazu
mit, dass aus den Revieren je 1 bis 2 Mitarbeiter herausgezogen werden, um die
Ein-Euro-Kräfte anzuleiten. Diese Stellen werden dann auch durch
Ein-Euro-Kräfte ersetzt, so dass die Anleitung auch wieder durch
Ein-Euro-Kräfte ausgeglichen wird. Daher fallen durch die Einarbeitung keine
direkten Regiekosten an. Nur Ausstattung, wie z. B. Dienst- und Schutzkleidung
wird zu Lasten der Gebühren berechnet.
Herr
Röspel
bittet um detailliertere Ermittlung des Sachverhaltes bis zur Ratssitzung. Dies
wird von Herrn Oberbürgermeister Demnitz zugesagt.
Beschluss:
Die
Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen ( Straßenreinigungs- und Gebührensatzung),
die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen.
Die
Gebührenbedarfsberechnungen werden zur Kenntnis genommen.
Realisierungstermin:
01.01.2006
