01.12.2005 - 6.3 Neufassung der Satzung über die Straßenreinigun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Demnitz weist darauf hin, dass aufgrund eines Problems mit der Zusammentragmaschine bei einigen Vorlagen ein Teil des Wegeverzeichnisses (Heuland) doppelt beigefügt wurde und bittet, das Versehen zu entschuldigen.

 

Herr Sondermeyer möchte wissen, wie es zustande gekommen ist, dass die Betriebskosten um 9 % und die Personalkosten um 11 % gesunken sind.

Herr Schierau antwortet, dass bisher an dieser Stelle bei der HEB GmbH Ein-Euro-Kräfte eingesetzt worden sind, die über Anstellungsverträge der HEB GmbH entsprechend beschäftigt worden sind. Die HEB GmbH hat dafür von der ARGE eine Kostenerstattung, z. B. für die Anleitung dieser Kräfte, bekommen. Insgesamt liegt eine Mindereinnahme von rd. 470.000 € und Personalminderausgaben von rd. 300.000 €. Konsequenz daraus ist, dass die ARGE diese Mitarbeiter mittlerweile selbst beschäftigt und dies nicht mehr über die HEB GmbH abwickelt. Es hat also nur eine Verlagerung der Zuständigkeiten stattgefunden.

 

Herr Röspel teilt mit, dass ihm bisher nicht bekannt war, dass die ARGE selbst Ein-Euro-Kräfte beschäftigt. Er bittet um weitere Erläuterung und stellt die Frage, wo die Regiekosten verbucht worden sind. Er geht davon aus, dass die angestellten Ein-Euro-Kräfte Regiekosten verursachen, die dann als Ertrag verbucht werden können.

Herr Voss teilt dazu mit, dass aus den Revieren je 1 bis 2 Mitarbeiter herausgezogen werden, um die Ein-Euro-Kräfte anzuleiten. Diese Stellen werden dann auch durch Ein-Euro-Kräfte ersetzt, so dass die Anleitung auch wieder durch Ein-Euro-Kräfte ausgeglichen wird. Daher fallen durch die Einarbeitung keine direkten Regiekosten an. Nur Ausstattung, wie z. B. Dienst- und Schutzkleidung wird zu Lasten der Gebühren berechnet.

 

Herr Röspel bittet um detailliertere Ermittlung des Sachverhaltes bis zur Ratssitzung. Dies wird von Herrn Oberbürgermeister Demnitz zugesagt.

 

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Beschluss:

 

Die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen ( Straßenreinigungs- und Gebührensatzung), die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen.

Die Gebührenbedarfsberechnungen werden zur Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2006

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0