22.03.2004 - 2.2 Einwohnerfragestunde Teil II

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Wortprotokoll

Herr Wölm ruft erneut als Tagesordnungspunkt die Einwohnerfragestunde auf.

 

Frau W. bezieht sich bei ihrer Fragestellung auf die ausgehängten Pläne im Sitzungsraum und bemängelt, dass die seinerzeit eingebrachten Anregungen und Bedenken bei den bisherigen Planungen nicht  berücksichtigt wurden. In diesem Zusammenhang möchte sie wissen, welche Art und Höhe von Häusern geplant ist.

 

Frau Vogeler antwortet darauf, dass der Festsetzungsentwurf auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs erstellt wurde, unter Berücksichtigung einer Höhenbegrenzung der Baukörper. Die Höhe der Neubebauung wird reglementiert.

 

Herr S. möchte wissen, wie die im Jahre 2003 vorgebrachten Bedenken zur Bebauung von der Verwaltung bearbeitet bzw. ausgewertet wurden.

 

Frau Vogeler teilt hierzu mit, dass die Hauptbedenken in der Höhe der Bebauung lagen. Mit dem Investor ist abgesprochen worden, dass eine Höhenbeschränkung erfolgen soll.

Die verkehrstechnischen Probleme sind gelöst worden. Im Bezug auf den Eingriff in eine unberührte Fläche, ist in Form der Eingriffsbilanzierung nachzuweisen, dass Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden.

 

Frau M. teilt mit, dass ihrer Auffassung nach die Verwaltung darüber nachdenken wollte den Bau eines hohen Baukörpers zu vermeiden.

 

Frau Vogeler antwortet auf die Frage von Frau M., dass der Investor einen anderen Bautyp als ursprünglich geplant vorzieht. Der städtebauliche Entwurf ist nach den Vorgaben und Vorstellungen des Investors entstanden.

 

Frau Vogeler bestätigt auf Nachfrage von Herrn S., dass die Stadt Hagen die Teilfläche verkaufen will und bereits eine Absichtserklärung zwischen den beiden Parteien geschlossen wurde.

 

Auf die Frage von Herrn Dr. Preuß, welche Höhe der Bebauung den definitiv geplant ist, antwortet Frau Vogeler, dass diese Thematik noch im Rahmen der Planausarbeitung in Abstimmung mit dem Investor ermittelt werden muss.

 

Herr S. fragt nach, wer die grundsätzlichen Entscheidungen in einem Bebauungsplanverfahren trifft und in welche Form die Verwaltung Einfluss nehmen kann.

 

Frau Vogeler erläutert, dass es sich in diesem Verfahren um ein klassisches Bebauungsplanverfahren handelt. In einem öffentlichen Verfahren muss das Planungsrecht geschaffen werden, welches vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Dazu gehört eine Bürger- und Trägerbeteiligung. Diese wird in den nächsten Verfahrensschritten durchgeführt. Das Bebauungsplanverfahren wird von den politischen Gremien gestützt, geändert oder gar nicht realisiert.

 

Auf die Frage von Frau H., wie sich die Straßenführung gestaltet und ob die Sicherheit der Schulkinder berücksichtigt wurde, antwortet Frau Vogeler, dass entsprechende Ausweichstellen in den kritischen Bereichen im Straßenentwurf enthalten sind.

Die zeitliche Vorgehensweise ist zunächst vom Investor abhängig. Nach Zuleitung des Festsetzungsentwurfes wird der Investor die Grünordnungsplanung einrichten. Wenn die Grundlagen für die Offenlegung erbracht sind, kommt es darauf an, wie schnell der Investor die benötigten Unterlagen der Verwaltung zur Verfügung stellt und wie schnell sich der Beratungsgang durch die politischen Gremien vollzieht.

 

Frau Vogeler verneint die Frage von Frau W., ob im  geplanten Bereich die Errichtung eines Bürgersteiges für Schulkinder vorgesehen ist.

 

Frau W. bittet die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, dass die Verwaltung dazu angehalten wird eine ganz bestimmte Bebauungshöhe festzusetzen.

 

Herr Wölm sichert Frau W. zu, einen Beschluss in der Form zu fassen.

 

Frau K. bezieht sich bei ihrer Frage auf die ausgehängten Pläne im Sitzungsraum und ob es richtig ist, dass in dem Planbereich nur eingeschossig gebaut werden darf.

 

Frau Vogeler merkt an, dass die Geschossigkeit die Höhenentwicklung des Baukörpers einschränkt. Ausgeschlossen ist aber nicht, dass ein Dach- und Sockelgeschoss eingerichtet wird.

 

Auf die Frage von Frau K., in welchem Umfang sich die Ausgleichsmaßnahmen gestalten, antwortet Frau Vogeler, dass nach Aussage der Verwaltung das Plangebiet ausreicht, um die erforderlichen Flächen auszuweisen. Die Größe der Ausgleichsflächen ermittelt sich aus der Bilanzierung.

 

Herr S. erklärt, unter Zustimmung der anwesenden Personen, dass eine Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nicht erwünscht ist und fragt in diesem Zusammenhang nach, wann die Möglichkeit besteht, offiziell gegen diese Bebauung Einspruch einzulegen.

 

Frau Vogeler teilt dazu mit, dass die Möglichkeit bereits im nächsten Verfahrensschritt besteht, wenn die Offenlage geht. Über das Ergebnis der Abwägung  entscheidet der Rat.

 

Herr Wölm verneint die Frage von Herrn S., ob die Offenlage in den Sitzungsräumen der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stattfinden kann, weil in diesem Zusammenhang fachliche Unterlagen aus den Fachämtern benötigt werden.

 

Frau Vogeler fügt ergänzend hinzu, dass bestehende Fragen von den zuständigen Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes beantwortet werden und bei Bedarf auch Hilfestellung zur Einlegung von Widersprüchen geleistet wird.

Die Verwaltung bietet weiter an, dass eine zweite Fassung der Pläne in dem Sitzungsraum der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl auszuhängen.

 

Weitere Fragen werden nicht gestellt.

 

Herr Wölm unterbricht die Sitzung für eine kurze Pause von 15.45 bis 15.50 Uhr.

 

 

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