22.03.2004 - 2.2 Einwohnerfragestunde Teil II
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mo., 22.03.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Wölm ruft erneut als
Tagesordnungspunkt die Einwohnerfragestunde auf.
Frau W. bezieht sich bei ihrer
Fragestellung auf die ausgehängten Pläne im Sitzungsraum und bemängelt, dass
die seinerzeit eingebrachten Anregungen und Bedenken bei den bisherigen
Planungen nicht berücksichtigt wurden.
In diesem Zusammenhang möchte sie wissen, welche Art und Höhe von Häusern
geplant ist.
Frau Vogeler antwortet darauf, dass
der Festsetzungsentwurf auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs erstellt
wurde, unter Berücksichtigung einer Höhenbegrenzung der Baukörper. Die Höhe der
Neubebauung wird reglementiert.
Herr S. möchte wissen, wie die im
Jahre 2003 vorgebrachten Bedenken zur Bebauung von der Verwaltung bearbeitet
bzw. ausgewertet wurden.
Frau Vogeler teilt hierzu mit, dass
die Hauptbedenken in der Höhe der Bebauung lagen. Mit dem Investor ist
abgesprochen worden, dass eine Höhenbeschränkung erfolgen soll.
Die verkehrstechnischen Probleme sind
gelöst worden. Im Bezug auf den Eingriff in eine unberührte Fläche, ist in Form
der Eingriffsbilanzierung nachzuweisen, dass Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt
werden.
Frau M. teilt mit, dass ihrer
Auffassung nach die Verwaltung darüber nachdenken wollte den Bau eines hohen
Baukörpers zu vermeiden.
Frau Vogeler antwortet auf die Frage
von Frau M., dass der Investor einen anderen Bautyp als ursprünglich geplant
vorzieht. Der städtebauliche Entwurf ist nach den Vorgaben und Vorstellungen
des Investors entstanden.
Frau Vogeler bestätigt auf Nachfrage
von Herrn S., dass die Stadt Hagen die Teilfläche verkaufen will und bereits
eine Absichtserklärung zwischen den beiden Parteien geschlossen wurde.
Auf die Frage von Herrn Dr. Preuß,
welche Höhe der Bebauung den definitiv geplant ist, antwortet Frau Vogeler,
dass diese Thematik noch im Rahmen der Planausarbeitung in Abstimmung mit dem
Investor ermittelt werden muss.
Herr S. fragt nach, wer die
grundsätzlichen Entscheidungen in einem Bebauungsplanverfahren trifft und in
welche Form die Verwaltung Einfluss nehmen kann.
Frau Vogeler erläutert, dass es sich
in diesem Verfahren um ein klassisches Bebauungsplanverfahren handelt. In einem
öffentlichen Verfahren muss das Planungsrecht geschaffen werden, welches vom
Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Dazu gehört eine Bürger- und Trägerbeteiligung.
Diese wird in den nächsten Verfahrensschritten durchgeführt. Das
Bebauungsplanverfahren wird von den politischen Gremien gestützt, geändert oder
gar nicht realisiert.
Auf die Frage von Frau H., wie sich
die Straßenführung gestaltet und ob die Sicherheit der Schulkinder
berücksichtigt wurde, antwortet Frau Vogeler, dass entsprechende
Ausweichstellen in den kritischen Bereichen im Straßenentwurf enthalten sind.
Die zeitliche Vorgehensweise ist
zunächst vom Investor abhängig. Nach Zuleitung des Festsetzungsentwurfes wird
der Investor die Grünordnungsplanung einrichten. Wenn die Grundlagen für die
Offenlegung erbracht sind, kommt es darauf an, wie schnell der Investor die
benötigten Unterlagen der Verwaltung zur Verfügung stellt und wie schnell sich
der Beratungsgang durch die politischen Gremien vollzieht.
Frau Vogeler verneint die Frage von
Frau W., ob im geplanten Bereich die
Errichtung eines Bürgersteiges für Schulkinder vorgesehen ist.
Frau W. bittet die Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, dass die Verwaltung dazu
angehalten wird eine ganz bestimmte Bebauungshöhe festzusetzen.
Herr Wölm sichert Frau W. zu, einen
Beschluss in der Form zu fassen.
Frau K. bezieht sich bei ihrer Frage
auf die ausgehängten Pläne im Sitzungsraum und ob es richtig ist, dass in dem
Planbereich nur eingeschossig gebaut werden darf.
Frau Vogeler merkt an, dass die
Geschossigkeit die Höhenentwicklung des Baukörpers einschränkt. Ausgeschlossen
ist aber nicht, dass ein Dach- und Sockelgeschoss eingerichtet wird.
Auf die Frage von Frau K., in welchem
Umfang sich die Ausgleichsmaßnahmen gestalten, antwortet Frau Vogeler, dass
nach Aussage der Verwaltung das Plangebiet ausreicht, um die erforderlichen
Flächen auszuweisen. Die Größe der Ausgleichsflächen ermittelt sich aus der
Bilanzierung.
Herr S. erklärt, unter Zustimmung der
anwesenden Personen, dass eine Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nicht
erwünscht ist und fragt in diesem Zusammenhang nach, wann die Möglichkeit
besteht, offiziell gegen diese Bebauung Einspruch einzulegen.
Frau Vogeler teilt dazu mit, dass die
Möglichkeit bereits im nächsten Verfahrensschritt besteht, wenn die Offenlage
geht. Über das Ergebnis der Abwägung
entscheidet der Rat.
Herr Wölm verneint die Frage von Herrn
S., ob die Offenlage in den Sitzungsräumen der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
stattfinden kann, weil in diesem Zusammenhang fachliche Unterlagen aus den
Fachämtern benötigt werden.
Frau Vogeler fügt ergänzend hinzu,
dass bestehende Fragen von den zuständigen Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes
beantwortet werden und bei Bedarf auch Hilfestellung zur Einlegung von
Widersprüchen geleistet wird.
Die Verwaltung bietet weiter an, dass
eine zweite Fassung der Pläne in dem Sitzungsraum der Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl auszuhängen.
Weitere Fragen werden nicht gestellt.
Herr Wölm unterbricht die Sitzung für
eine kurze Pause von 15.45 bis 15.50 Uhr.
