01.10.2019 - 6 Verhütungsmittel für einkommensschwache Frauen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Frauenbeirates
- Gremium:
- Frauenbeirat
- Datum:
- Di., 01.10.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Kirsten Pinkvoss begrüßt zu diesem TOP nochmals Patrizia Hültenschmidt von donum vitae Hagen e.V., Jutta Proske von der AWO Schwangerenberatungsstelle und Elsbeth Wilbrand-Behrens von der Ev. Beratungsstelle SichtWeise und führt kurz in das Thema Einrichtung eines Verhütungsmittelfonds in Hagen ein. Sie erteilt den Vertreterinnen der Beratungsstellen das Wort.
Patrizia Hültenschmidt stellt zunächst das BIKO-Modellprojekt vor. BIKO bedeutet Beratung, Information, Kostenübernahme. Auftraggeber der Studie war das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Ausgeführt wurde das Projekt von pro familia an sieben Standorten (Städten) in der Kernlaufzeit von Juli 2017 bis Juni 2018.
Verhütungsmittel, die bezahlt wurden, waren nicht nur die langfristigen, wie die Spirale, wobei diese am häufigsten nachgefragt wurde. Im Modellprojekt konnten auch Kosten für die Pille übernommen werden. In der Regel haben Frauen hauptsächlich Probleme, die hohen Kosten für langfristige Verhütungsmittel anzusparen.
Inzwischen wurde die Studie im Auftrag des BMFSFJ in Kooperation mit pro familia ausgewertet und im September 2019 wurden ein Kurzbericht und auch ein ausführlicher Bericht im Internet veröffentlicht (www.biko-verhuetung.de/das-modellprojekt-biko).
Insgesamt wurden im Modellprojekt 6.104 Anfragen/Anträge auf Kostenübernahme gestellt und davon konnten 4.480 Anträge bewilligt werden.
Die beiden größten Gruppen, die eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel in Anspruch genommen haben, waren die 22-29Jährigen (50%) und 30-40jährige Frauen (36%).
Frauen, die eine Kostenübernahme im Rahmen des BIKO-Modellprojektes erhalten haben, waren nicht nur Sozialleistungsbezieherinnen (z.B. Hartz IV), sondern auch Geringverdienerinnen (Minijobs, Teilzeit) und Alleinerziehende.
Jutta Proske erläutert, dass die Suche nach einer bundesweiten finanziellen Lösung leider noch nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. Daher müssen kommunale (Zwischen-) Lösungen gefunden werden. In den umliegenden Städten Dortmund und Bochum sowie im Ennepe-Ruhr-Kreis wurden bereits vor längerer Zeit Verhütungsmittelfonds eingerichtet, aus denen Frauen in bescheidenen Einkommenssituationen langfristige Verhütungsmittel finanziert bekommen.
Frau Proske stellt einige Hagener Fallzahlen dar. Die vier Schwangerenberatungsstellen (AWO, donum vitae, SichtWeise, SKF) erreichen ca. 50% der Schwangeren. Im Jahr 2018 gab es in Hagen ca. 800 Anträge auf Mittel aus der Mutter-Kind-Stiftung. Von den 451 Anträgen, die über die AWO Schwangerenberatungsstelle an die Stiftung weitergeleitet wurden, sind 292 von Frauen gestellt worden, die SGB II-Leistungen (Hartz IV/Arbeitslosengeld II) bezogen haben (62%). Insgesamt 84% der Frauen waren “einkommensschwach“.
Bundesweit wurde laut einer Studie der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) ermittelt, dass 18% der Schwangerschaften ungewollt sind. Diese Schwangerschaften stehen vielen beruflichen Werdegängen entgegen. Sie beeinflussen auf die Zukunft gesehen existentielle Fragen der Frauen/Mütter bis zur Rente.
Vielen Frauen in Hagen fehlen die finanziellen Mittel für langfristige Verhütungsmittel. Die Kosten für eine Spirale liegen z.B. bei bis zu 380,-€. Für Hartz IV-Empfängerinnen wird der “Regelbedarf Gesundheitspflege“ für alle medizinischen und pharmazeutischen Erzeugnisse und therapeutischen Mittel mit 16,11€ monatlich bei einem Monatsbedarf von insgesamt 409,-€ angesetzt. Dies bedeutet, dass die Frauen ca. zwei Jahre ihre monatlichen finanziellen Mittel für Gesundheitspflege sparen müssen, um ein langfristiges Verhütungsmittel selbst zu finanzieren. Gleichzeitig steht dann zwei Jahre kein Geld für Heftpflaster, Salben, Erkältungsmittel, Kopfschmerztabletten etc. zur Verfügung. Die Erfahrung zeigt, dass Erspartes aber immer wieder für ungeplante Ausgaben wie Kinderschuhe, Schulbedarf, Waschmaschinenreparaturen o.ä. eingesetzt wird.
Seit vielen Jahren haben sich die Hagener Schwangerenberatungsstellen erfolglos um eine Lösung für die einkommensschwachen Hagener Bürgerinnen bemüht. Als Zwischenlösung wurde 2016 ein kleiner aus Spenden finanzierter Topf bei der Schwangerenberatungsstelle der AWO eingerichtet.
In diesem Jahr standen zur Unterstützung 1.300,-€ bereit. Ca. 35 Frauen haben nach Unterstützung gefragt. Zehn Frauen wurden anteilige Beteiligungen an den Kosten in Höhe von 1.270,-€ zugesagt. Durchschnittlich 100,-€ reichen bei weitem nicht für individuelle Ausnahmen.
Mit Solidarität und Unterstützung des reaktivierten Netzwerkes Hagener Frauengruppen soll der Verhütungsfonds erweitert werden.
Kirsten Pinkvoss fragt nach, an welche finanzielle Höhe des Fonds gedacht wird. 20.000,-€ bis 25.000,-€?
Elsbeth Wilbrand-Behrens antwortet, dass der Betrag schlecht abschätzbar ist. Die umliegenden Kommunen haben Fonds mit Beträgen von 20.000,-€ bis 35.000,-€ eingerichtet. Es werden jeweils Zuschüsse an möglichst viele Frauen à 100,-€ gezahlt, keine kompletten Kostenübernahmen. Sobald Mittel zur Verfügung stehen würden und dies beworben würde, gäbe es sicherlich eine steigende Nachfrage.
Kirsten Pinkvoss stellt das “Urproblem“ der Frauen heraus und eröffnet die Fragerunde.
Wilma Panzer macht deutlich, dass eine Bitte um Unterstützung durch die Frauengruppen nicht ausreichen wird, sondern politische Anträge z.B. über den Sozialausschuss gestellt werden müssen. Es muss zeitgleich mehrgleisig gefahren werden, um beispielsweise 20.000,-€ zu fordern. Öffentlichkeitsarbeit fehlte bisher. Sie begrüßt die aktuellen Ansätze.
Stephanie Berns stellt heraus, dass es sich um Arbeit und Investitionen in die Zukunft handelt. Frauen können durch diese Unterstützung in die Lage versetzt werden, selber zu verdienen und unabhängiger zu werden. Es ist zu beachten, welche Ersparnis langfristig erfolgen kann, welche einmaligen Kosten einem lebenslangen Nutzen entgegenstehen können. Sie begrüßt die geplanten Aktionen des Netzwerkes Hagener Frauengruppen.
Die Vorsitzende Kirsten Pinkvoss fasst die Diskussionsbeiträge zusammen und schlägt vor, eine Bitte an die Verwaltung mit dem Ziel der Bereitstellung eines Verhütungsfonds in Höhe von 20.000,-€ als Beschluss des Frauenbeirates zu fassen.
Es wird auf die Notwendigkeit der Kompensation hingewiesen.
Stefan Keßen macht darauf aufmerksam, dass sich die Chancen für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Haushalt erfahrungsgemäß erhöhen, wenn Zuschüsse verlagert werden können. Er weist auf die Terminierung für die Bündelung am 28. November 2019 im HFA hin und dass eine detaillierte und schlüssige Begründung für den Antrag erforderlich ist. Nur dann kann eine Zusage der Verwaltung erfolgen, die Maßnahme noch in den Haushalt einfließen zu lassen.
Kirsten Pinkvoss verweist auf die Sondersitzung des Frauenbeirates im November 2019.
Melanie Purps bedankt sich bei Herrn Keßen für die Anregungen. Sie schlägt vor, eine Kosten-Nutzen-Rechnung zu erstellen.
Kirsten Pinkvoss schlägt vor, eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Sabine Michel, den drei Referentinnen der Beratungsstellen und Kirsten Pinkvoss, durch den FB zu ermächtigen, eine konkrete Erklärung für den Antrag auszuarbeiten. Sie geht davon aus, dass in der Haushaltssitzung im November 2019 immer noch Ergänzungen möglich sind.
Anschließend stellt die Vorsitzende Kirsten Pinkvoss einen für die Sondersitzung im November 2019 zu konkretisierenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Beschluss:
Der Frauenbeirat bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Stadtverwaltung, einen Verhütungsmittelfonds zur finanziellen Unterstützung von bedürftigen Frauen in sozialen Notlagen ab 01. Januar 2020 einzurichten und dafür in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 jeweils 20.000,-€ zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme umzusetzen und eine entsprechende Vereinbarung mit den teilnehmenden Hagener Beratungsstellen abzuschließen.
Zum Abschluss des TOPs 6 bedankt sich Frau Pinkvoss im Namen des Frauenbeirates bei Frau Hültenschmidt, Frau Proske und Frau Wilbrand-Behrens für die Informationen rund um das Thema Verhütungsfonds.
Beschluss:
Der Frauenbeirat bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Stadtverwaltung, einen Verhütungsmittelfonds zur finanziellen Unterstützung von bedürftigen Frauen in sozialen Notlagen ab 01. Januar 2020 einzurichten und dafür in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 jeweils 20.000 € zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme umzusetzen und eine entsprechende Vereinbarung mit den teilnehmenden Hagener Beratungsstellen abzuschließen.
