19.02.2019 - 7 Ressourcen in der GleichstellungsstelleBericht ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Frauenbeirates
- Gremium:
- Frauenbeirat
- Datum:
- Di., 19.02.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Die Gleichstellungsbeauftragte Sabine Michel teilt mit, dass die Formulierung “Bericht der Gleichstellungsbeauftragten“ im Tagesordnungspunkt zu Irritationen geführt hat und fälschlicherweise ein schriftlicher Bericht erwartet wurde.
Frau Michel weist darauf hin, dass sie seit Anfang des Jahres fünf Wochen arbeitsunfähig erkrankt war und dies zu einer enormen Terminverdichtung bei ihrer Stellvertreterin Sabine Garmann geführt hat. Unter Hinweis auf die bereits unter Tagesordnungspunkt 3 (Mitteilungen) erläuterten Aktivitäten der Gleichstellungsstelle berichtet sie von den vielfältigen Aufgabenstellungen. Neben einer Mitwirkung an sämtlichen Personal- und Personalentwicklungsmaßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung sind die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin auch bei den unterschiedlichen organisatorischen Maßnahmen involviert. Neben der Begleitung der internen Prozesse ist es aber auch die Aufgabe der Gleichstellungsstelle, frauenrelevante Themen nach außen in die Hagener Gesellschaft zu bringen und zu vertreten sowie beratend tätig zu sein. Beispiele für “externe“ Arbeit sind die Koordinierung des Netzwerkes der Hagener Frauengruppen, die Teilnahme am Runden Tisch gegen häusliche Gewalt und Kooperationen mit sozialen Trägern und Organisationen/Institutionen zu einzelnen Veranstaltungen.
Die Arbeit der Gleichstellungsstelle ist aufgrund des im Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG) festgeschriebenen gesetzlichen Auftrages durch die Teilnahme an vielen Terminen, Besprechungen, Sitzungen, Arbeitskreisen überwiegend fremdbestimmt. Diese seit jeher fremdbestimmten Terminvorgaben in unterschiedlichen Prozessen erschweren eine Priorisierung und Neuorientierung auf gleichstellungsrelevante öffentlichkeitswirksame Themenschwerpunkte. Es mangelt an zeitlichen Ressourcen für die Umsetzung innovativer und kreativer Ideen im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit und zur Durchführung von Informationsveranstaltungen. Mit Inkrafttreten des neuen LGG Ende 2016 wurden die personellen und auch die finanziellen Ressourcen nicht erweitert. Lediglich mit der Einstellung einer Teilzeitkraft als Gleichstellungsbeauftragte für den Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH AöR) im November 2018 wurde die Voraussetzung für eine zeitliche Entlastung der Gleichstellungsstelle geschaffen. Die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten für die Theater Hagen gGmbH und den HABIT (Hagener Betrieb für Informationstechnologie Systemhaus für Hagen und Ennepe Ruhr) wird aber weiterhin wahrgenommen.
Sabine Michel betont, dass sich die Gleichstellungsstelle mit dem erst seit knapp einem Jahr aus nur zwei Frauen bestehenden Team immer noch in ihrer Aufbau- und Orientierungsphase befindet.
Kirsten Pinkvoss fragt nach, an welchen Prozessen die Gleichstellungsstelle beteiligt wird. Sie stellt heraus, dass die Gleichstellungsbeauftragte an allen Personalmaßnahmen, organisatorischen Maßnahmen und Planungsmaßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung zu beteiligen ist. Sie zeigt auf, dass Frauenarbeit in der Strategie beginnen muss und dass gleichzeitig Raum für Gestaltungsmöglichkeiten gegeben sein muss. Sie führt an, dass einige gesetzliche Veränderungen nach dem LGG noch nicht ganz von der Stadt Hagen umgesetzt wurden. Die Kapazitäten sind nicht ausreichend. Sie sieht Handlungsbedarf. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für Freistellungen. Die Bedarfe sind nicht konkretisiert. Sie schlägt vor, sich das Netzwerk der Kommunen anzusehen und zu vergleichen, wieviel Kapazitäten andere Gleichstellungsstellen haben. Und zwar nicht nur Arbeitskapazitäten/Stellenkontingente, auch finanzielle Ressourcen/Budgets. Informationen und Vergleiche möchte sie gerne in der nächsten Sitzung des Frauenbeirates erhalten.
Angelika Kulla weist darauf hin, dass der HABIT aus steuerlichen Gründen in 2020 zur Stadtverwaltung zurückgeführt wird. Demzufolge müsste das Personal stundenmäßig aufgestockt werden. Dieser Anspruch muss rechtzeitig geltend gemacht werden.
Melanie Purps erinnert an die von ihr im letzten Jahr im Rat gestellte Anfrage. Sie möchte wissen, welche Ausgleichsmaßnahmen für die Wahrnehmung der Aufgaben durch die Gleichstellungsbeauftragte von den Tochtergesellschaften gezahlt werden. Sie spricht sich dafür aus, dass diese finanziellen Mittel wenn, dann zweckgebunden der Gleichstellungsstelle auf der Einnahmeseite zur Verfügung gestellt werden müssten.
Kirsten Pinkvoss fasst die Fragen nochmals zusammen und schlägt vor, eine Anfrage an die Verwaltung zu stellen und den Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung zu beraten.
Ergänzend schlägt sie vor, zur Vorbereitung der Sitzung eine Arbeitsgruppe zu bilden und mit dem Fachbereichsleiter Personal und Organisation, Herrn Stefan Keßen, ein Vorgespräch zu führen.
Die Mitglieder des Frauenbeirates sind mit dem Vorschlag einverstanden.
Interesse an der Mitarbeit in der Arbeitsgruppe haben Silvia Baltuttis, Karin Köppen, Kirsten Pinkvoss, Melanie Purps und Beate Vennebörger.
Es wird vereinbart, sich zur Vorbereitung für die am 10. April 2019 stattfindende Frauenbeiratssitzung in der ersten Märzhälfte in der Gleichstellungsstelle zu treffen.
