03.09.2019 - 2 Vorschlag der Fraktion Die Linke.hier: Regelung...

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Wortprotokoll

Herr Sondermeyer berichtet, dass es bei der Anfrage der Fraktion Die Linke. um Elektro-Roller gehe, die nun auch als E-Scooter bezeichnet werden. Bislang waren mit dem Begriff E-Scooter nur Elektrofahrzeuge für Menschen mit Behinderungen gemeint. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die kürzlich in Kraft getreten sei, regele, dass E-Roller nicht auf Bürgersteigen und in Fußgängerzonen fahren dürften. Es müsse klar gestellt werden, dass dies nicht für E-Scooter für Menschen mit Behinderungen gelten sollte. Frau Gleiß berichtet, dass sie Kontakt zur Zulassungsstelle und zur Polizei aufgenommen habe. Herr Schinski von der Zulassungsstelle habe mitgeteilt, dass die neue Verordnung nicht für E-Scooter für Menschen mit Behinderungen gelte. Wenn diese E-Scooter bislang auf Bürgersteigen fahren durften, dann dürfen sie es auch weiterhin. Herr Völker von der Verkehrsabteilung der Polizei habe mitgeteilt, dass diese E-Scooter verkehrsrechtlich als Krankenfahrstühle einzustufen seien. Diese dürften grundsätzlich, wie bisher auch, auf Bürgersteigen und in Fußgängerzonen fahren.

Herr Sondermeyer merkt an, dass klargestellt werden sollte, dass E-Roller auch als solche bezeichnet werden sollten und nicht als E-Scooter. Herr Quadt fragt, ob es nicht sinnvoll sei, in der Fußgängerzone Schilder aufzustellen, die darauf hinweisen, dass Elektro-Roller dort nicht fahren dürfen. Frau Gleiß schlägt vor, die Landesbehindertenbeauftragte anzuschreiben, damit von dort aus die Thematik aufgegriffen werde, da es sich nicht um ein Hagener Problem handelt. Die Anwesenden sind mit diesem Vorschlag einverstanden.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3293&TOLFDNR=284096&selfaction=print