04.07.2019 - 2 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Do., 04.07.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Deussen teilt mit, dass der Jahresabschluss des HABIT für das Jahr 2018 geprüft wurde. Während der Prüfung wurden keine negativen Feststellungen getroffen, so dass der Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde. Herr Dr. Deussen verweist auf den vorliegenden Prüfbericht.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss entlastet die Betriebsleitung und schlägt dem Rat vor, folgendermaßen zu beschließen:
Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW durch den Betriebsausschuss Entlastung erteilt wurde.
Der Rat der Stadt beschließt:
Der Jahresabschluss 2018 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde-prüfungsanstalt in Herne festgestellt.
Der Bilanzgewinn in Höhe von 510.638,28 Euro wird wie folgt verwendet:
- Zuführung in die zweckgebundene Rücklage S/4 HANA 60.000,00 Euro
- Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage
„Standortwechsel HABIT“ 450.638,28 Euro
Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebs-verordnung NRW Entlastung erteilt.
Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird voraussichtlich im Juli 2019 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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