29.09.2005 - 7.6 Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 29.09.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Vor dem
Hintergrund der Unter TOP I.7.3 geführten Diskussion über evtl. sprachliche
Unschärfen in der Formulierung des gemeinsamen Beschlussvorschlages von CDU-
und SPD-Fraktion, beantragt Herr Gerbersmann, auch diesen
Beschlussvorschlag bis zur Ratssitzung zwecks Überarbeitung zurück zu stellen.
Da
gegen diesen Vorschlag keine Bedenken bestehen, verschiebt Herr
Oberbürgermeister Demnitz die Entscheidung auf die Ratssitzung am
20.10.2005.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen
beschließt:
1.
Die Ersatzgelder nach
dem Landschaftsgesetz sollen auch für Begrünungsmaß-nahmen an Straßen verwandt
werden.
2.
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des § 10 Absatz 5 der
Hauptsatzung wie folgt:
Nach § 10 Abs. 5
Buchstabe v) wird eingefügt:
w) Vorberatung bei der Verwendung von Ersatzgeldern nach dem
Landschaftsgesetz NRW.
x) Festlegung der
Prioritäten für die Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschafts-gesetz
Die Umsetzung
der beschlossenen Erweiterung der Hauptsatzung ist durch die entsprechende
vorgeschriebene Veröffentlichung bis zum 15.11.2005 abzuschließen.
3.
Die Zuständigkeitsordnung ist
wie folgt in § 2 Abs. 4, 9. Umweltausschuss, Buchstabe f), 1. Spiegelstrich zu
ändern:
... und Verwendung der
Ersatzgelder ist zu
streichen und zu ersetzen durch
...
und Festlegung der gesamtstädtischen Prioritäten zur Verwendung der
Ersatzgelder auf der Grundlage der Beschlüsse der Bezirksvertretungen
