30.10.2019 - 7.4 Bebauungsplan Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Stelt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Schmidt bezieht sich auf den Teil A (Punkt 9 + 10/Einlassungen der LWL Archäologie u. Stellungnahme/Beschluss der Verwaltung) des Beschlussvorschlages und liest die entsprechenden Textteile vor. Er hält die Stellungnahme der Verwaltung „Der Anlehnung wird nicht gefolgt…..“ für kritisch. Wenn er Grundstückeigentümer wäre und dort etwas entdecken würde, sei die Motivation nicht hoch, dies zu melden.

 

Herr Bleja führt aus, dass es fraglich sei, ob dies als städtische Maßnahme zu definieren sei, die städtischerseits zu veranlassen ist. Dann müssten auch die entsprechenden Kosten übernommen werden. Oder ob man den Vorschlag der Verwaltung aufgreift, das reiche man weiter an die Grundstückseigentümer, die dann die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen haben.

 

Herr König stellt einen Antrag zur GeschO, dass dieser Punkt an den Stadtentwicklungsausschuss zu überweisen ist.  Herr Huyeng verweist auf die Zuständigkeitsverordnung und pflichtet Herrn König insofern zu. Herr Panzer leitet die Abstimmung ein.

 

Abstimmung über den Antrag des Herrn König:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

Im weiteren Verlauf diskutieren die Herren Meier, Plahr, Meilwes, Bleja und Frau Kingreen. Herr Bleja schlägt vor, an dem Plan selber nichts zu verändern. Wieweit jetzt umweltrechtliche Dinge durch entsprechende Verträge noch festgesetzt werden können, die dann sozusagen als Maßgabe an die Grundstückerwerber mit übergeben werden, könne noch einmal geprüft werden.  Herr Panzer schlägt vor, dies bis zur StEA-Sitzung noch prüfen zu lassen. Frau Kingreen schlägt die Photovoltaik, Dachbegrünung der Garagendächer etc. vor. Dies müsse Standard werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Steltenbergstraße Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 10.10.2019 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Steltenbergstraße Verfahren nach § 13a BauGB die entgegenstehenden Festsetzungen des für dieses Plangebiet bisher maßgeblichen Bebauungsplanes Nr. 3/86 aufgehoben sind. Dasselbe gilt für die Festsetzungen älterer Pläne und Satzungen (z. B. Fluchtlinienpläne), die für das Plangebiet in früherer Zeit bestanden haben. Die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes gelten uneingeschränkt. Sollten dieser Plan und die darin enthaltenen Festsetzungen unwirksam sein oder werden, gelten die vorgenannten alten Pläne und Satzungen für diesen Teilbereich dennoch als aufgehoben. Ein zusätzlicher Aufhebungsbeschluss ist insoweit nicht erforderlich und wird dementsprechend nicht gefasst.

 

d) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Hagen im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB an den Bebauungsplan anzupassen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Steltenbergstraße Verfahren nach § 13a BauGB liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, im gleichnamigen Stadtbezirk. Nördlich endet das Plangebiet an der Letmather Straße und östlich an der Steltenbergstraße. Im Süden grenzt es an eine öffentliche Grünfläche, die teilweise mit Gehölzstrukturen bewachsen und für einen Spielplatz vorgesehen ist. Daran schließt sich eine im Südwesten des Plangebietes gelegene öffentliche Grünfläche in Form eines dicht bewachsenen Biotops an. Das Plangebiet liegt in Flur 7 und umfasst die Flurstücke 762, 764 sowie teilweise die Flurstücke 403, 776, 779, 780, 786, 789, 792 und 795. Insgesamt weist die Fläche eine Größe von ca. 5.171 m² auf und befindet sich im Eigentum der Stadt Hagen.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Er ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

1.Beschluss a):

Die Beratung zur Stellungnahme Nr.9 LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe, 23.08.2019 (Seite 7 der Vorlage) wird an den StEA verwiesen.

 

2.Prüfauftrag an die Verwaltung:

Der Verwaltung wird als Prüfauftrag mitgegeben in wie weit weitere Festsetzungen/Maßgaben von Umweltbelangen mittels vertraglicher Vereinbarungen an die Erwerber weitergegeben werden können.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0