08.05.2019 - 6.7 Radverkehrskonzept der Stadt Hagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr König weist darauf hin, dass das Radverkehrskonzept aufgrund der Hohenlimburger Straße an den Umweltausschuss verwiesen wurde.

 

Herr Panzer ergänzt, dass der Rat in seiner Sitzung einen sehr ausführlichen Beschluss zum Radverkehrskonzept gefasst und auf Pkt. 4 (Hohenlimburger Straße) verwiesen habe. Dieser Punkt wurde zur weiteren Beratung an den  Mobilitäts- und an den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen. Der Beschluss hierzu wurde bereits unter TOP 6.4 zur Vorlage 0498/2018 gefasst, so dass ein erneuter Beschluss an dieser Stelle obsolet wird.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen nimmt das Radverkehrskonzept zur Kenntnis und beschließt insbesondere:

 

ein ganzjährig attraktives Radwegenetz für den Alltags- und den Freizeitverkehr zu schaffen,

 

den Ausbau, die Erhaltung und Sanierung (insb. Beheben beschädigter Beläge) der Infrastrukturen für den Radverkehr voran zu treiben

 

eine regelmäßige Kontrolle und Unterhaltung der Radverkehrsanlagen auch der anderen Radwege durchzuführen (insb. Reinigung und Grünschnitt),

 

das Radnetz für den Alltagsverkehr in den Winterdienst aufzunehmen,

 

Radfahrer möglichst frei von Umwegen an ihr Ziel zu bringen,

 

die Verkehrssicherheit zu erhöhen,

 

die Infrastrukturen an die Anforderungen von Pedelecs und zu Fuß Gehenden anzupassen und eine Trennung vom Fußverkehr einer gemeinsamen Führung vorzuziehen,

 

wo möglich, Führungen im Straßenbereich (Mischverkehr, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen) Führungsformen im Seitenbereich vorzuziehen,

 

die Regelbreiten der ERA 2010 und ggf. der Standards für Radhauptverbindungen bei Neu-, Umbau anzusetzen und

 

Infrastrukturmaßnahmen mit Image- & Kampagnenarbeit zu verknüpfen.

 

Zur Erreichung dieser Ziele beauftragt der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung, die erforderlichen Voraussetzungen- insbesondere die finanziellen- zu schaffen.

 

Zur Erfüllung weiterer Kriterien zur Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußngerfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise e. V. (AGFS) beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Aufstellung eines integrierten Konzepts für den Fußngerverkehr.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Ohne Beschlussfassung.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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