08.05.2019 - 6.23 Entfernung einer Kirschlorbeerhecke am Hohenhof...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.23
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 08.05.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Bögemann erläutert die Ablehnung des Naturschutzbeirats zur Vorlage.
Frau Kingreen weist darauf hin, dass eine Kirschlorbeerhecke nicht schützenswert ist. Wenn man genau überprüfe, dass keine Vogelnester dort vorhanden sind, solle man die Maßnahme durchführen dürfen. Dies sei ja auch eine Ausnahme.
Herr Huyeng schließt sich dem an. Man habe alles gesagt, was zu sagen und zu schützen ist.
Herr Panzer ist der Meinung, dass, wenn sichergestellt ist, dass dort keine Vögel brüten, die Maßnahme durchaus zulässig ist. Die Hecke habe weder gestalterisch noch ökologisch eine besondere Funktion.
Herr Dr. Braun weist darauf hin, dass dies dann zur abschließenden Entscheidung an die Bezirksregierung Arnsberg gehe.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität stimmt, der Erteilung der naturschutzrechtlichen Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG von den Verboten des § 39 (5) BNatSchG für die Entfernung der Kirschlorbeerhecke am Hohenhof zu, nachdem zuvor sorgfältig überprüft wurde, dass in der Hecke keine Vogelnester vorhanden sind.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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558,2 kB
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