08.05.2019 - 6.9 Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 108 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 08.05.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen
Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 108 – Einzelhandel Emst – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.
Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk-Mitte in der Ortslage Emst. Es wird begrenzt
- durch die Bebauung an der Gerhart-Hauptmann-Str. im Süden und
- die Haßleyer Straße im Norden.
- Die westliche Grenze des Plangebiets verläuft entlang des Fußweges neben Haus Gerhart-Hauptmann-Str.1 und die Karl-Ernst-Osthaus-Straße.
- Die östliche Grenze liegt in Höhe des Hauses Max-Planck-Str. 135 in nördlicher Richtung bis zur B 54 (Haßleyer Straße).
Nächster Verfahrensschritt:
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit soll im Herbst
2019 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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