08.05.2019 - 6.16 Sachstand Teilflächennutzungsplan-Windenergie /...

Beschluss:
zurückgezogen
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Beschluss:

  1. Der Rat nimmt die Berichtsvorlage zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die im Dezember 2018 beschlossene Formel auf FNP-Ebene nicht umsetzbar ist.

 

  1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung versucht hat, zumindest die Abstandszuschläge der Formel zu berücksichtigen. Es verbleiben nur 2 Restflächen mit je < 3 ha. Die Voraussetzung, als Kommune die Windenergie­planung mit Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB steuern zu können ist damit nicht erfüllt, da der Windenergie kein substanzieller Raum gewährt wird.

 

4.Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass um das Verfahren Teilflächennutzungsplan-Windenergie fortführen zu können und um abschließend die Erteilung der Genehmigung (Bezirksregierung Arnsberg) zu erhalten, ein Beschluss notwendig ist, der zur Darstellung von Konzentrationszonen im FNP führt, die der Windenergie substanziellen Raum gewähren.

 

 

 

Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen!

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Anlagen zur Vorlage

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