08.05.2019 - 4.5 Vorschlag zur Tagesordnung gem. § 6 Abs. 1 der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 08.05.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Susanne Boes
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr König erläutert die Vorlage.
Herr Schmidt unterstützt den Antrag, möchte diesen aber noch ein Stück erweitern. Im Innenstadtbereich könne man keine zusätzlichen Stellplätze mehr schaffen, ähnlich sehe es aber auch in den Nebenzentren aus. Dort entwickle sich die Stellplatzablösesatzung zu einem Investitionshindernis. Auch und gerade in den Nebenzentren solle man das unternehmerische Engagement unterstützen. Herr Schmidt bittet deshalb, den Vorschlag entsprechend weiter auszubauen.
Herr Plahr unterstützt den Antrag. Bedingt durch den Onlinehandel habe man einen großen Druck nicht nur auf die Nebenzentren sondern auch auf die Innenstadt. Es lohne sich immer weniger, Ladenlokale in der Innenstadt anzumieten. Wenn die Stellplatzablöse dann noch dazu käme, wäre es wirtschaftlich nicht mehr attraktiv genug. Man müsse deshalb dafür sorgen, dass erst gar keine Stellplätze mehr geschaffen würden und infolgedessen keine Ablöse mehr geleistet werden müsse.
Frau Hammerschmidt klärt auf, dass man hier über zwei verschiedene Sachen spricht. Man spreche über eine Stellplatzsatzung, es gebe aber auch noch die Stellplatzablösesatzung. Man habe das Ziel, eine Stellplatzsatzung aufzustellen, dabei müsse in den unterschiedlichen Bereichen auf Grundlage des §48 BauO NRW aber geprüft werden, was dort angebracht ist und was nicht. Es handele es sich bei diesem Thema um sehr komplexe Zusammenhänge, die man konzeptionell erarbeiten müsse.
Herrn Heiermann ist es wichtig, dass bereits bei der Planung ausreichend Behindertenparkplätze berücksichtigt werden.
Herr Wisotzki macht darauf aufmerksam, dass es nicht so einfach ist, Stellplätze abzulösen. Gem. § 48 Ziff. 4 a müsse man zunächst einmal durch besondere Maßnahmen diese Verringerung hervorrufen. Dies müsse mit in die Prüfung einfließen.
Herr Huyeng versichert, dass die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag unter Berücksichtigung der gesetzmäßigen Vorschriften unterbreiten werde.
Frau Hammerschmidt weist darauf hin, dass die Stellplatzsatzung mit den geplanten Maßnahmen vorgestellt würde. Danach könne man diskutieren, welche Maßnahmen gut oder nicht gut sind. Der Zeitpunkt sei noch zu früh, um Dinge festzuschreiben.
Anlagen zur Vorlage
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1
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63,5 kB
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