20.03.2019 - 6.8 Bebauungsplan Nr. 5/16 (673) Wohnbebauung Bruck...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Panzer schlägt die 1. Lesung vor, da die Vorlage Details enthalte, die sorgfältig zu diskutieren seien, und die Fraktionen sich hiermit zunächst intensiv auseinandersetzen müssten. Anlass sei die Bebauung Brucknerstraße. Herr Panzer erläutert die Vorlage und seine Bedenken.

 

Herr Schmidt stimmt dem zu und teilt mit, dass die Bezirksvertretung Hagen-Mitte die Vorlage ebenfalls vertagt habe. Die Argumentation der BV Hagen-Mitte sei für ihn interessant.

 

Herr Huyeng hatte gehofft, dass hier ein Mitarbeiter der Fachverwaltung zugegen sein würde. Die Angelegenheit würde nächste Woche im Stadtentwicklungsausschuss behandelt werden, hier könne die Fachverwaltung dann Stellung nehmen zu den einzelnen Fragen. Die aufgekommenen Fragen seien ohnehin im Stadtentwicklungs- und nicht im Umweltausschuss zu behandeln.

 

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Beschluss:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes nach Norden um das Grundstück Scharnhorststraße Nr. 6/6a (Gemarkung Hagen, Flur 3, Flurstück 385).

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 4a Abs. 3 S. 1 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des im Sitzungssaal ausgehängten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 5/16 Wohnbebauung Brucknerstraße Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB). Die Begründung vom 12.02.2019 ersetzt die bisherige Begründung und wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5/16 (673) Wohnbebauung Brucknerstraße Verfahren nach § 13a BauGB liegt in der Gemarkung Hagen, im Stadtbezirk Mitte. Das Plangebiet liegt in Flur 3 und umfasst die Flurstücke 633 und 385 sowie einen Teil des Flurstücks 586. Die Fläche wird im Süden durch die Brucknerstraße, im Westen durch einen öffentlichen Fußweg, im Norden durch die Scharnhorststraße und im Osten durch Wohnbebauung begrenzt. r die Einteilung des dlichen Plangebietes in Grundstücke für Wohnbebauung wird das Flurstück 633 an der Ecke des öffentlichen Fußweges zur Brucknerstraße begradigt. Insgesamt weist die Fläche eine Größe von ca. 2.272 auf. Das Plangebiet wurde entgegen der Umgrenzung des Plangebietes im Einleitungsbeschluss um ca.
1.320 m² nach Norden erweitert, um die Voraussetzung für die Löschung einer Baulast auf dem Flurstück 633 zu schaffen und es bebauen zu können.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Bebauungsplanentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll im 2. Quartal des Jahres 2019 durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

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Der Tagesordnungspunkt wurde als 1. Lesung behandelt!

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

-

-

-

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

-

-

-

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen.

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3270&TOLFDNR=275572&selfaction=print