01.09.2005 - 6.3 XXII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenrein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 01.09.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Oberbürgermeister Demnitz weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Mitte die Vorlage erst in
1. Lesung beraten habe und die 2. Lesung am 06.09.2005 erfolge. Der Beschluss
sei daher vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Mitte zu fassen.
Herr Thielmann regt an, dass
bei der nächsten Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung überlegt werden
sollte, ob nicht stärker auch auf die Anwohner zurückgegriffen werden kann. Dem
widerspricht Herr Weber, der einen "Solidarbeitrag" der
Bewohner von C-Straßen für sinnvoll hält, da diese schließlich auch A- und
B-Straßen befahren.
Herr Schierau erläutert, dass man die
C-Straßen mit aufgenommen habe, weil man mit Nachhaltigkeit auf die Unterlagen
des HEB hinweisen kann. Danach werde auch in den C-Straßen die Winterreinigung
durchgeführt. Dies gelte sicher nicht für jede, aber für die Mehrheit der
C-Straßen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Hagen, vorbehaltlich der Entscheidung der Bezirksvertretung Mitte,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der XXII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebühren-satzung) vom 29.01.1982, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung
Kenntnis genommen.
