06.02.2019 - 4.7 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 06.02.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Silke Scheibe
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
TOP 4.6 und 4.7 wurden gemeinsam behandelt.
Herr Schmidt erläutert die Vorlage 1095/2019 zur Biologischen Vielfalt in Kommunen. Frau Kingreen weist darauf hin, dass hierfür Mittel eingestellt werden müssen. Dafür müssten jedoch Maßnahmen bzw. das Grünflächenkonzept entwickelt werden, denn nur dann könnten Fördermittel beantragt werden. Insgesamt müsse es zu einer anderen Grünpflege kommen.
Herr Meilwes teilt mit, dass sich der Naturschutzbeirat der Vorlage einstimmig mit einem Zusatz angeschlossen habe. Auch er hält es dringend für erforderlich, hier zu handeln.
Herr König führt an, dass der Rat den Beschluss unterzeichnet habe und möchte wissen, ob die Antragsteller sicher sind, dass dies bereits erfolgt ist. Er sei sich hier nicht sicher. Herr König fragt deshalb Herrn Huyeng, ob dieser seine Zweifel beseitigen kann, dass dieser Ratsbeschluss bereits ausgeführt und unterzeichnet ist.
Herr Huyeng kann das nicht bestätigen, sagt aber zu, dies zur Niederschrift mitzuteilen. (Anmerkung der Schriftführung: Die Stadt Hagen ist dem Bündnis beigetreten).
Herr Panzer beschwert sich über die Unübersichtlichkeit der Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Fachbereichen, wie beispielsweise 61 und dem WBH. Er habe den Eindruck, dass nicht nur die Externen die Übersicht verloren hätten, wer für was zuständig ist, sondern auch die Mitarbeiter innerhalb der Verwaltung. Sinnvoll wäre es, wenn der Fachbereich, in diesem Fall 61, ausloten würde, welche Fördermöglichkeiten hier bestehen. Seiner Meinung nach bräuchte die Stadt Hagen ein Grünflächenkataster, in welchem die Maßnahmen fest definiert werden. Seine Fraktion habe sich vorgenommen, die Verwaltung aufzufordern, dazu einen Bericht zu erstellen, wie Fördermöglichkeiten für Ökologisches Grünflächenmanagement in Kommunen gegeben sind, um auf dieser Grundlage konkrete Maßnahmen zu erarbeiten. Man werde den neuen technischen Planungsdezernent bitten, die organisatorischen Missstände zu beseitigen.
Herr Bleja weist darauf hin, dass diese Strukturen extra so geschaffen wurden. Er sieht die Zuständigkeit der Pflege von Grünflächen keinesfalls beim Fachbereich 61. Bei der Planung von Grünflächen sei der Fachbereich aber zuständig.
Herr Dr. Bücker berichtet, dass das Umweltministerium 100 Mio Euro Fördermittel bereitgestellt hat und möchte von Herrn Huyeng wissen, ob es möglich ist, hier einen entsprechenden Förderantrag für Hagen zu stellen, um evtl. einen Artenschutzbeauftragten zu befleißigen.
Herr Huyeng verspricht eine Prüfung.
Im weiteren Verlauf diskutieren die Herren Wisotzki, König, Meilwes, König und Frau Kingreen sowie Herr Plahr.
Herr Schmidt hat einen neuen Beschlussvorschlag formuliert und liest diesen vor. Frau Kingreen hält diesen für einen Ergänzungsvorschlag. Herr Schmidt wird diesen Vorschlag am nächsten Tag bei der Schriftführung einreichen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der mit dem Beitritt in das Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt e.V." verbundenen Verpflichtungen zu erstellen und diesen bis zur Juni-Sitzung des Umweltausschusses zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Maßnahmenkatalog ist jährlich fortzuschreiben.
1.Der WBH benennt konkret solche Flächen insbesondere im Innenstadtbereich, die sich dafür eignen, durch eine Umstellung auf eine Bepflanzung bzw. Einsaat mit einheimischen Pflanzenarten (Artenvielfalt, Biodiversität), veränderte Substrate (geeignet für trockenheitsresistente, nährstoffarme Bepflanzungen) und einem veränderten Pflegekonzept, die Artenvielfalt in den Flächen zu fördern. Das muss nicht gleich eine vollständige Liste sein. Der WBH kann z.B. im nächsten Jahr mit einem Dutzend kleinen und größeren Flächen anfangen und die Anzahl dann Jahr für Jahr erhöhen.
2.Zu den kleineren Flächen gehören z.B. Verkehrsinseln: In der Vergangenheit wurden sie zunehmend geteert, um einem Ritzenwuchs vorzubeugen. Hier ist zu prüfen, ob eine Entsiegelung solcher Flächen und Einsaat von Wildblumen nicht kostenmäßig vertretbar und optisch ansprechender wäre. Erfolgreiche Versuche dazu kann man sich in vielen Städten (z.B. in Kamen) anschauen.
3.Aus diesen sukzessiven Einzelschritten wird bis 2020 ein ökologisches Grünflächenmanagement aufgelegt, das schrittweise umgesetzt, intensiviert und fortgeschrieben wird. Dies ist als Bestandteil des gesamtstädtischen Handlungskonzepts "Grüne Infrastruktur" zu erstellen, dessen Erarbeitung zur Akquisition von Fördermitteln aus dem Förderaufruf "Grüne Infrastruktur NRW" (siehe dazu die Stellungnahme der Verwaltung vom 29.03.2017 zur Vorlage 0271/2017) erforderlich ist. Es ist zu prüfen, ob dafür auch Mittel aus dem "Aktionsprogramm Insektenschutz" der Bundesregierung verfügbar wären.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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65,5 kB
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