06.02.2019 - 4.4 Vorschlag der Fraktion Hagen Aktiv hier: Wirksa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 06.02.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Silke Scheibe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Bücker erläutert die Vorlage.
Herr Völker von der Polizei Hagen erläutert das Konzept der Polizei und versichert, dass die angesprochenen Probleme von der Polizei aufgegriffen werden. Ein großes Problem sei sicherlich der Schwertransportverkehr. Die Polizei könne jedoch nicht überall präsent sein sondern könne nur sporadische Kontrollen durchführen.
(Anmerkung der Schriftführung) Herr Völker reicht am nächsten Tag die folgende Stellungnahme schriftlich ein, die auch als Anlage zur Niederschrift versendet wird:
Die Direktion Verkehr des Polizeipräsidiums Hagen nimmt zu der oben
genannten Frage wie folgt Stellung:
- Vorbemerkung: Ausrichtung des PP Hagen im Verkehrssektor
1.1. Der Fokus des Polizeipräsidenten Hagen liegt im Verkehrssektor auf der
Bekämpfung von Verkehrsunfällen mit Personenschaden und
schweren Folgen. Die Ausrichtung ist im entsprechenden Erlass
zur Fachstrategie Verkehr geregelt. Aus diesem Grund
überwacht die Polizei flächendeckend aber insbesondere dort,
wo die Unfalllage es erfordert.
1.2. Die Polizei Hagen wird im Zuständigkeitsbereich der
Ordnungsbehörde (Stadt Hagen) von dieser angehört und wertet
die Unfalllage aus. Die Polizei ermittelt Unfallhäufungsstellen
und die Fachdirektion Verkehr arbeitet sehr eng und konstruktiv
mit der Ordnungsbehörde zusammen.
2. Thema im Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit
und Mobilität: Kombinierte Überwachungsanlage,
Geschwindigkeitsreduzierung Tückingstraße/Wolfskuhler Weg
2.1. Die Prüfung, ob eine kombinierte Überwachungsanlage installiert
und eine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet werden kann,
obliegt dem Fachbereich 32 der Stadt Hagen. Der Fachbereich
hat meines Wissens bereits ausführlich hierzu Stellung bezogen.
Alle erforderlichen Daten der polizeilichen Unfallstatistik wurden
dem Fachbereich 32 zur Verfügung gestellt und die Polizei auch
hierzu angehört. Die Bezirksregierung hat die Lage abschließend
bewertet.
2.2. Geschwindigkeitsniveau/Belastung durch LKW-Verkehr
Die Stadt Hagen wertete das Geschwindigkeitsniveau im
betroffenen Bereich mit 2 Seitenradarmessungen (sogenannte
V-85-Messungen) aus. Auch diese Ergebnisse liegen dem
Ausschuss vor. Die vorgeschriebene Geschwindigkeit wird
basierend auf diesen Auswertungen sogar unterschritten. Auch
die Belastung durch LKW-Verkehr lässt sich diesen
Auswertungen entnehmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
berechtigter Anliegerverkehr das Gesamtergebnis beeinflusst.
2.3. Unfalllage LKW-Verkehr
Die Auswertung der Unfalllage am „Tücking“ durch die Direktion
Verkehr ergab, dass der gesamte Bereich sowohl in Bezug auf
„überhöhte Geschwindigkeit“ als auch auf LKW-Beteiligung
unfallunauffällig ist. Die exakten Daten wurden dem Fachbereich
32 zur Verfügung gestellt. Auch diese Ergebnisse flossen in den
oben erwähnten Bericht ein.
2.4. Einsätze aufgrund festgefahrener LKW
Die Auswertung der polizeilichen Einsätze, ausgelöst durch
festgefahrene LKW, ergab keine signifikante Häufung. Die Daten
sind ebenfalls Bestandteil des Berichts.
3. Fazit
Basierend auf den oben ausgeführten Analysen sind durch die Stadt
Hagen am „Tücking“ bereits alle erforderlichen Maßnahmen realisiert
worden. Weitergehende Maßnahmen sind aus Sicht der
Fachdirektion Verkehr des PP Hagen nicht angemessen.
Die Polizei Hagen führt - im Rahmen der Gesamtkonzeption zur
Bekämpfung von Verkehrsunfällen mit besonders schweren Folgen -
weiterhin Kontrollen auch in diesem Bereich durch.
Herr Wisotzki geht davon aus, dass die Unfallzahlen der Polizei richtig sind und sich nach den erhobenen Daten auf dem Tücking kein Unfallschwerpunkt befindet. Herr Wisotzki möchte wissen, ob es sinnvoll bzw. notwendig ist, eine Doppelblitzanlage vor und hinter dem Berg zu installieren. Herr Völker teilt mit, dass er dies nicht beantworten könne. Weiterhin teilt Herr Völker mit, dass die Errichtung einer Messstelle nicht in die Zuständigkeit der Polizei fällt.
Da die Polizei die Frage des Herrn Wisotzki nicht beantworten kann, schlägt Herr Meier vor, diese vom Ordnungsamt beantworten zu lassen.
Herr Lichtenberg verweist an dieser Stelle auf die Vorlage 1175/2018 (TOP 6.7), in der die Fragen beantwortet werden. Es wird daher an dieser Stelle beschlossen, die beiden Tagesordnungspunkte gemeinsam zu behandeln. Herr Lichtenberg erläutert sodann die Vorlage 1175/2018. Man sei hier von der Bezirksregierung abhängig, dies gelte auch für die Überwachung von Gefahrenstellen. Es gebe Möglichkeiten, auch andere Verstöße mit technischen Anlagen zu beobachten, dazu zählten jedoch die Verbotsschilder, die z. Z. auf dem Tücking angebracht sind, explizit nicht. Es liege keine Gefahrenstelle vor, und ohne Gefahrenstelle könne die Kommune nicht überwachen. Herr Lichtenberg teilt weiterhin mit, dass LKW-Verkehr dort letztendlich vorhanden sein müsse, da die Bewohner noch mit Öl, Möbel etc. beliefert würden. Auch die Müllabfuhr bzw. die Feuerwehr müsse berücksichtigt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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156,8 kB
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