03.12.2019 - 6.9 Bebauungsplans Nr. 8/19 (694) eingeschränktes ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Reinke führt aus, dass hier ein namhaftes Unternehmen sich an einen Standort konzentrieren möchte. Dies ist begrüßenswert und deshalb werden sie dem Verfahren zustimmen.

Herr Hoffmann sagt, dass man dieses Gebiet durch seine Nähe zum Fleyer Wald und seiner Größe kritisch sehe. Aus diesem Grunde schlägt er vor, dieses Verfahren als normales  B-Plan Verfahren durchzuführen.

Herr Romberg fragt nach ob dies ein Antrag auf Umstellung des Verfahrens sei.

Dies wird von Herrn Hoffmann bejaht.

Herr König führt aus, dass ein Verfahren nach § 13a BauGB für dieses Gebiet das richtige Instrument sei. Hier gibt es die Möglichkeit die Bürger zu beteiligen und auf ihre Einwände einzugehen. Hier gibt es geltendes Baurecht. Von daher sieht er die Notwendigkeit nach einem regulären Verfahren nicht und wird dem Antrag der Linken nicht zustimmen.

Herr Panzer sagt, dass dies eine vernünftige Planung sei. Im UWA hat man sich einstimmig für die Einleitung des Verfahrens ausgesprochen. Heute hört er zu ersten Mal, dass es aus der Bürgerschaft massive Proteste gebe. Darum kann er den Antrag von Herrn Hoffmann nachvollziehen. Hier besteht kein Baurecht, es muss schon ein B-Plan aufgestellt werden, der über die vorhandenen Pläne hinausgeht. Nach § 13a BauGB habe man nur ein eingeschränktes Anhörungsrecht. Dieses hält für nicht ausreichend.

Frau Masuchlt eine bessere Information durch die Verwaltung bei Bebauungsplänen und Verfahren sowie vorgesehene Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit für wünschenswert, beispielsweise auch im Hinblick auf die Hotelplanung  an der Feithstraße.

Herr Keune erläutert, dass es für das Hotel an der Feithstraße einen Bauantrag  gebe. Dieses Bauvorhaben liegt in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Hier müsse man für das konkrete Vorhaben einen B-Plan aufstellen, sonst ist dieses nicht umsetzbar. Es ist richtig, dass weite Teile des Grundstückes heute schon bebaubar sind. Das ganze wird nun angepasst an die Vorhabensabsicht des Investors. Man ist noch weit von dem Schwellenwert von 20.000qm Nutzfläche entfernt. Hier werde man ungefähr auf ca. 10.000 qm Nutzfläche kommen. So dass hier ein Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden kann. Der Investor hat zugesagt, dass klimawirksame Festsetzungen eingehalten werden und über das normale Maß hinaus umgesetzt werden.

Frau Hammerschmidt sagt, dass dies der erste B-Plan sei in dem klimawirksame Festsetzungen eingebracht werden.

Herr Romberg lässt erst über den Antrag der Linken abstimmen und dann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Umstellung der Verfahrensart von § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) auf ein normales Bebauungsplanverfahren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Herr Szuka hat sich nach  § 43 i. V. m.  § 31 der Go NRW für befangen erklärt und weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

 

4

 

CDU

 

5

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

 

1

 

Die Linke

1

 

 

AfD

 

-

 

FDP

 

1

 

BfHo/Piraten Hagen

 

1

 

 

X

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

3

Dagegen:

12

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

Zu a)

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 8/19 (694) eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße - Verfahren nach § 13a BauGB - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass gemäß § 13 in Verbindung mit
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in diesem Bebauungsplanverfahren auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 1 BauGB verzichtet wird.

 

 

Zu c)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörigen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8/19 (694) eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße Verfahren nach § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 31.10.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 31.10.2019 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich

Das Plangebiet wird im Süden durch die Knippschildstraße und im Norden durch die Wohnbebauung der Buschstraße begrenzt. Westlich des Plangebiets finden sich entlang der Hagener Straße Sondergebiete mit der Nutzung Verwaltung. Im Osten bilden die Wohnbebauung der Baurothstraße sowie ein großflächiges Regenrückhaltebecken die Grenze. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 18.568qm.

 

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Boele, Flur 10, teilweise das Flurstück 36, Gemarkung Boele, Flur 11 die Flurstücke 717, 720, 722, 723, 724, 725, 768 sowie teilweise die Flurstücke 680, 737 und 793.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Er ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt: 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Herr Szuka hat sich nach  § 43 i. V. m.  § 31 der Go NRW für befangen erklärt und weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

2

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

 

 

1

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

3

 

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Anlagen zur Vorlage