03.12.2019 - 7 Anfragen nach § 18 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Herr Reinke hat eine Frage an die Verwaltung. Er sei  am Wochenende von Eltern der Kinder am THG angesprochen worden. Dort sind der Abriss der Krabbelkiste und eine vorübergehende Unterbringung in Containern vorgesehen. Es geht das Gerücht um, dass hier noch eine Baugenehmigung erteilt werden müsse.

Herr Reinke fragt wie denn der Zeitplan dafür sei.

Frau Hammerschmidt erläutert, dass für den Abriss keine Genehmigung benötigt werde.

Herr Keune sagt, dass nach seiner Kenntnis, dies nächstes Jahr umgesetzt werden soll.

 

 

Herr Panzer sagt, dass das Hotel an der Feithstraße von der Tagesordnung genommen wurde. Hierzu habe er eine Nachfrage. Dies ist ein Vorhaben, bei dem es sehr viele Nachfragen gegeben habe. Vielleicht kann man einen Punkt schon im Vorfeld klären. Im Zuge dieser Neubaumaßnahme soll ein Hotel mit über 120 Zimmern gebaut werden. Dieses weißt genauso viele Stellplätze nach wie das Campushotel mit nur 60 Zimmern. Die Frage nach der Anzahl der Stellplätzette er gerne beantwortet.

Herr Keune erläutert, dass es sich hier um eine Bauvoranfrage handelt. Diese fragt zunächst nur die planungsrechtliche Zulässigkeit ab. Fügt sich die Art der Nutzung dort ein, ist die Kubatur nach dem B-Plan so in Ordnung. Fragen des Bauordnungsrechtes, hierzu gehört der Stellplatznachweis, sind von der Bauvoranfrage noch nicht betroffen. Es ist im Rahmen der Bauvoranfrage noch kein Stellplatznachweis zu führen. Dieser ist erst im Bauantragsverfahren, im Genehmigungsverfahren, zu klären.

Herr Panzer sagt, dass im Plan schon Parkplätze eingetragen sind.

Herr Keune erklärt, dass dieser Plan keine für die Verwaltung relevante Anzahl an Stellplätzen darstellt.

Herr Panzer sagt, dass die Stellplatzfrage ein zentrales Thema bei dem Bauvorhaben werden wird.

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