05.11.2019 - 6.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2020/2021

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Ramrath schlägt vor, die Vorgehensweise wie in den letzten Jahren vorzunehmen. Das heißt, den Haushaltsteil zu behandeln der den Stadtentwicklungsausschuss betrifft, gemeinsam abzustimmen. Herr Dr. Ramrath ruft die betreffenden Abschnitte auf.

Dr. Ramrath benennt den Teilplan „umliche Planung und Entwicklung“.

Herr Meier chte wissen, wo die Zuwendungen für INSEK Zentrum und Hohenlimburg sowie die Verbandsumlage für das Projekt IGA 2027, verzeichnet sind. Herr Meier bezieht sich auf die Seite 23. Herr Meier fragt, ob es weitere Planungsansätze gibt, da unter Sonstige Ordentliche Aufwendungen die Bebauungspne aufgeführt sind. Zumal 2017 eine Prioritenliste erstellt wurde, die aktualisiert werden sollte. Er möchte wissen, ob die Aufgaben der Prioritätenliste in den Haushaltsplan mit eingebracht worden sind.

Frau Hammerschmidt erklärt, dass die Aufgabenliste jeden Monat überprüft und aktualisiert wird. Jede Abteilung hat Mittel für seine Projekte angemeldet.

Herr Fischer erklärt den Aufbau des Haushaltsplanentwurfes. Die Zuwendungen findet man in Zeile eins der Ergebnisse des Teilfinanzplanes. Im Anschluss findet man die Produktergebnisse der Produkte innerhalb des Teilplans und dann kommt der Finanzplan mit den einzelnen Investitionen.

Herr Dr. Ramrathtte gerne ein Beispiel für den genannten Ablauf.

Herr Fischer erklärt, dass die Frage aufkam als man das Projekt IGA 2027 aufnahm. Auf Seite 21 Zeile 17 findet man die Transferaufwendungen in Höhe von 31.873,00 Euro und auf der nächsten Seite, Seite 23 findet man die Erklärung hierzu.

Herr Dr. Ramrath merkt an, das man bei den Transferaufwendungen, wenn es nur eine Aufwendung wie IGA 2027 ist, die konkrete Bezeichnung dahinter schreibt. Somit sieht man direkt worum es sich handelt.

Herr Fischer erklärt, dass dies leider nicht möglich sei. Es handelt sich um vorgegebene Muster der Landesregierung und diese müssen eingehalten werden. Da die Zeilenstruktur eingehalten werden soll, kann man sich nur in diesem Rahmen bewegen. Tieferliegende Informationen können über den Onlinetool IKVS eingeholt werden.

Herr Meier findet, dass die Lesbarkeit für einen Gemeinkommunalpolitiker diesbeglich eingeschränkt ist. Man könne keine Haushaltsgrößen vernünftig zu ordnen. Herr Meierchte wissen, was für den INSEK Zentrum und Hohenlimburg an Planungsmitteln eingekreist ist.

Frau Heek erklärt, dass untersonstige ordentliche Aufwendungen Seite 21 Zeile 18 sich eine Sammelposition befindet, in dem ein Großteil der Sachkosten, die im Fachbereich anfallen, zu finden sind. Darunter fallen insbesondere die Gutachtenkosten. Darüber hinaus wird versucht eine Förderung zu erhalten. Diese ist eine Einnahme und wird in der zweiten Zeile mit berücksichtigt. Man hofft die Förderung in Höhe von rund 70.000,00 Euro zu bekommen.

Herr Dr. Ramrath fragt, wer die große Position Ansatz 2020 von fast 1 Million Euro aufgeschlüsselt einsehen möchte, welche Verwaltungsmaßnahmen da drin stecken, muss über auf den Onlinetool IKVS gehen. Herr Dr. Ramrath richtet sich an Frau Heek wie sich das aufschlüsselt.

Frau Heek erklärt, dass z.B. für den Bereich Hengsteysee Altlasten Gutachten erforderlich sein werden. Der Ansatz liegt bei 200.000,00 Euro. Dann wird ein Umweltbericht für den Flächennutzungsplan rund 125.000,00 Euro benötigt. Für das Handlungskonzept Wohnen 50.000,00 Euro. Darüber hinaus gibt es eine Prioritätenliste bei den Bebauungsplänen, wofür Gutachtenkosten eingeplant wurden. r INSEK und ISEK zusammen sind es 70.000,00 Euro.

Herr Reinke stellt eine Frage zu dem Teilfinanzplan Lennetal auf der Seite 27. Dort sind für 2018/2019 500.000,00 aufgeführt. In der Erläuterung auf S. 29 steht, dass im Rahmen des gesamten Projektes „Entwicklungsgebiet Lennetal“ eine Straße erschlossen werden sollte. Die Verwaltung teilte vor einem Jahr mit, dass das Entwicklungsgebiet per Gesetz erschlossen und inzwischen schlussabgerechnet wurde. Herr Reinke ist daber verwundert, dass der Betrag noch aufgeführt ist und fragt, ob nicht eine Straßenbenennung stattfinden kann, wenn diese doch erschlossen wurde.

Frau Beuth erklärt, dass es sich hier um die Straße Große Brenne handelt, die ausgebaut werden soll. Die Kosten sind schon verrechnet worden und die Fördermittel sind ausgezahlt. Zum Thema Lennetal Abrechnung sind die Zuwendungen schon ausgezahlt worden und dies vor vielen Jahren. Es ist jetzt eine Schlussrechnung erstellt worden zusammen mit dem Zuwendung Geber. Somit ergeben sich Nachschlussrechnungen die aber schon bezuschusst wurden.

Herr Bögemann fehlt in der ganzen Auflistung der Landschaftsplan. Er merkt an, dass dieser 25 Jahre alt ist und erneuert werden müsse. Das Gericht in Arnsberg hat deutlich gemacht, dass bezüglich der Windenergie der Landschaftsplan neu bearbeitet werden muss.

Hierfür müssen finanzielle und personelle Auswirkungen in den Haushaltplan aufgenommen werden. Es wird Hagen 2035 geplant und da gehört ein neuer Landschaftsplan mit dazu.

Herr Meier chte dies mit einer Frage ergänzen. Der Hinweis im Hinblick auf die Aufstellung des Flächennutzungsplans ist. Es ist ein begleitender Plan.

Herr Meier merkt an, dass es für den Stadtentwicklungsausschuss wichtig ist, dass dieses Verfahren ungestört ausgeführt werden kann und davon ausgegangen wird, dass der Landschaftsplan im Umweltausschuss Gegenstand ist. Herr Meier fragt, ob das im Haushaltsplan abgestimmt ist und ob diese Leistungen erbracht werden können.

Herr Bleja sagt, dass der Landschaftsplan diskutiert wurde. Vor dem Hintergrund der Kosten, hat man sich entschieden, nicht in eine komplette Aufstellung zu gehen, sondern den Landschaftsplan parallel zu den Änderungen des Flächennutzungsplans, zu ändern. Da es ein entsprechender Kostenumfang ist, wird man von den Änderungen die sich jetzt aus dem Flächennutzungsplan ergeben, inklusive Nutzung von Freiflächen, die Aufstellung zu aktualisieren. Dies ist für den Haushaltsplan maßgeblich.

Herr Dr. Ramrath erkundigt sich, ob diese Arbeiten über die Finanzierung des Flächennutzungsplanes zur Bearbeitung mit finanziert werden.

Herr Bleja erklärt, dass es einen Kostenumfang gibt, der jetzt keine Neuaufstellung abdeckt, sondern nur notwendige Änderungen.

Herr Bögemann weiß leider nicht wie das Verwaltungsgericht in Arnsberg dies beurteilt hat. Es wurde klar gesagt, wenn der Regionalplan fertig ist, muss unbedingt der Landschaftsplan geändert werden. Da können keine Teilbereiche behandelt werden, die sich aus dem Flächennutzungsplan ergeben. Herr Bögemannchte das da genauer gearbeitet wird und prüfen welche Flächen benötigt und geschützt werden müssen.

Herr Dr. Ramrath findet, dass es etwas mühselig ist, dies hier zu diskutieren, ob es in Teilumen bearbeitet werden kann, oder ob man sinnvollerweise einen gesamt sdtischen Plan benötigt. Natürlich hat dies finanzielle Auswirkungen aber aus seiner Sicht nicht für diesen Doppelhaushalt.

Herr Dr. Ramrath ruft die nächsten TeilpläneBauen und Wohnen“ und „Denkmalschutz“ auf.

Herr Meierchte wissen, ob das Satzungsgebiet Hohenhof im Haushalt 2019 abgearbeitet wurde.

Frau Hammerschmidt berichtet, dass dies im nächsten Jahr nicht zu schaffen ist, und im Haushalt 2021/2022 aufgenommen wird.

Herr Grzeschista fragt, ob auf Seite 55 in der Spalte Rückzahlungen die Mittel gebunden sind und in den allgemeinen Haushaltsplan einfließen oder diese Mittel zuckgezahlt werden ssen.

Herr Fischer erklärt, dass diese Mittel in den normalen Finanzierungsplan einfließen.

Herr Dr. Ramrathchte wissen, ob es eine Haushaltsposition, Abzahlungenr die Wohnungsdarlehen gibt. Wie z.B. an Bürger, die ein Darlehen für Wohnungsbau von der Stadt erhalten.

Herr Keune erklärt, dass die Stadt keine neuen Darlehen mehr ausgeben, sondern nur noch Landeszuschüsse gewährt werden.

Herr Dr. Ramrath benennt den nächsten Teilplan „öffentliche Infrastruktur“.

Herr König weist auf die Seite 57 hin. Er möchte wissen, woher die Annahme kommt, dass die Absenkung in den nächsten Jahren realistisch ist. Er sagt, dass auf Seite 60 ein höheres Ziel aus 2018 eingetragen wird, als man bis jetzt erreicht hat. Woher kommt die Annahme, dass man mit weniger Geld auskommt, angesichts der Brückenproblematik?

Herr Fischer erklärt, dass auf der Position Dienstleistung einmalig enthaltene Rückstellungen vorhanden sind, die in dem Jahr 2018 gebildet worden sind, um die maroden Brücken zu einem späteren Zeitpunkt zu sanieren. Die Gelder fließen dabei nur einmal und entlasten das Haushaltsergebnis dann, wenn die Brücken saniert werden. Es wird wirtschaftlich dem Jahr 2018 zugeordnet.

Herr Dr. Ramrathchte wissen, ob die 6,2 Millionen Euro die jetzt pro Jahr vorgesehen wurden, den von der Verwaltung angemeldeten Planungen entsprechen. Dies war im Jahr 2018 ein Jahresergebnis. Wie man erkennen kann hat sich das Ganze auf 6,4 Millionen Euro in diesem Jahr 2019 erhöht.

Herr König stellt eine Frage zu der Seite 57, Nr. 15. Im Jahre 2018 kamen als Aufwendungen für die Dienstleistungen 24 Millionen Euro zusammen, liegen Erkenntnisse vor, dass diese Höhe wieder erreicht wird?

Herr Fischer erklärt, dass es die gleiche Position ist, die man zusammengefasst hat. Dies ist unter Aufwendung und Dienstleistung in der alle Produkte zusammengefasst sind, zusehen. Darunter sind Straßenbrücken, Verkehrstechnik, öffentliche Beleuchtung sowie auch Parkplätze gefasst. So erkennt man, dass diese Rückstellungen das Ergebnis belastet haben.

Herr Homm chte gerne wissen, ob auf S. 60 r die Verkehrstechnik der Signalanlagen bzw. der Ampeln und der Barrierefreie Umbau der Haltestellen die Gelder in der Aufstellung enthalten sind.

Herr Fischer erklärt, dass die Signalanlagen enthalten seien, aber der Barrierefreie Umbau ist investiv und ist auf den folgenden Seite zu sehen. Zu finden ist es auf Seite 84.

Herr Grzeschista weist auf die Sondervorlage hin und fragt ob die vorhin diskutierten Punkte dort auch enthalten sind. Die Kosten sind für den Haushalt angemeldet.

Herr Fischer sagt, dass auf S. 84 die Bushaltestellen zu finden sind.

Herr Grzeschista erläutert, dass es um die Signaltechnik gehe.

Herr König erklärt, dass es sich hier um die Linksabbiegung Badstraße handelt. Man hatte 9.000,00 € angemeldet.

Frau Beuth erläutert, dass die kleineren investiven ÖPNV Beschleunigungsmaßnahmen auf S.76 befindlichen Verwendungen der Stellplatzablöse nach der Bauordnung für den ÖPNV verwendet werden. Hier hat man 125.000,00€ zur Verfügung gestellt, die für die ÖPNV Beschleunigungsmaßnahmen mit genutzt werden.

Herr König chte konkret wissen, wie es mit den Geldern für die Linksabbiegespur am Emilienplatz Richtung Kegelzentrum ausschaut. Es waren 9.000,00€ angemeldet, die auf Einzelpositionen im Haushaltsplan nicht wiederzufinden sind. Es sollte eine verbindliche Protokollerklärung geben, dass diese 9.000,00 € bezahlt werden. In der Erläuterung auf Seite 98 kann die Stellplatzabgabe auchr andere Zwecke genutzt werden, nämlich für die Herrichtung von Parkplätzen. Ist sichergestellt, dass diese Maßnahme umgesetzt wird?

Frau Beuth sichert zu, dass die Maßnahme finanziert werden kann.

Herr Dr. Ramrath erläutert, dass die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt ist.

Herr Meier sagt, das Gesetz für die KAG Maßnahme soll geändert werden. Da diese Änderung aber noch nicht gültig ist, gehe er davon aus, dass hier nach dem alten Recht die Gelder eingeplant werden. Herr Meierchte wissen, ob dies so richtig sei.

Frau Beuth erklärt, man habe das nach jetzt geltendem Recht eingeplant.

Herr König chte auf die Radwege zusprechen kommen. Auf der Seite 80 beginnt es mit dem ckenschluss beim Lenneradweg. Herr Königchte wissen, was genau mit dem Lückenschluss gemeint ist? Was ist es mit der Brücke, mit der Anbindung zum Hengsteysee, mit der Seite zur Volmequerung, konkret gemeint? Wie hoch sind die Kosten? Seiner Meinung nach ist dies eine 100 % Maßnahme. Bezieht sich diese 100 % Zuschussmaßnahme nur auf den Bau der Brücke oder auch auf den Lückenschluss. Laut Plan wird kein neuer Radweg zwischen Kuhlerkamp und Tückingstraße gebaut. Alles andere wären Markierungsarbeiten auf vorhandenen Fahrbahnen. Es gibt im Umweltausschuss den Beschluss, dass alle Maßnahmen im Haushalt enthalten bleiben sollen, aber die konkrete Verwendung im Arbeitskreis ÖPNV besprochen werden soll bevor die Verwaltung mit der Umsetzung beginnt.

Herr Dr. Ramrath sagt, dass es haushaltsrechtlich das ohne weiteres möglich wäre. Da die Einzelpositionen im Teilplan gegenseitig deckungsfähig sind, gibt es haushaltsrechtlich kein Problem. Insofern könnte das so zu Protokoll genommen werden, dass die Einzelpositionen für den Bereich Radwege Ausbau, vor der Ausführung von Einzelmaßnahmen noch einmal im Ausschuss beraten werden.

Herr König erklärt, dass er im Umweltausschuss noch einmal nachgefragt hat, welche tatchlichen Gelder im Haushaltsplan für den Ausbau der Radwege enthalten sind. Es ren wohl 1,9 Millionen Euro enthalten und er möchte gerne wissen, wo er im Teilplan diese 1,9 Millionen Euro wieder findet und was von diesem Betrag Eigenanteil ist und wie hoch die Zuschüsse sind? Nach seinen Erkenntnissen befindet sich dort nur eine einzige Maßnahme und dies sei der Weg von Kuhlerkamp zur Tückingstre. Wie hoch ist die Zuschussquote?

Herr Fischer erklärt, dass der Lenne und Ennepe Radweg, als Einzelmaßnahmen im Haushaltsplan, eingeplant sind. Zu findet sei beides auf der Seite 83. Zusätzlich der Lückenschluss auf Seite 80 und darüber hinaus ist noch eine zur Abstimmung anstehende Liste aus dem Nahverkehrskonzept zur Priorisierung von Maßnahmen im Umweltausschuss angedacht gewesen. Diese ist als Anlage zu dieser Vorlage gekommen. Auf der Seite 104 sind die Maßnahmen zu dem Ausbau der Radwege ebenfalls in einer Aufstellung zu finden.

Herr Dr. Ramrath chte wissen, ob es sich bei dem Ennepe Radweg um die Strecke Kuhle Straße Richtung Tückingstraße handelt.

Herr König bestätigt dies.

Herr Meier chte noch einmal zum Verständnis erklären, dass es jetzt einen Ansatz in 2020 in Höhe von 300.000,00€ für den Ausbau des Radweges Kuhle Straße Richtung Tückingstraße gibt und in 2021 eine Höhe von 500.000,00€. Somit hat man insgesamt 800.000,00€. Es gibt eine Investition Zuwendung, allerdings nur in Höhe von 375.000,00€ in 2020/2021. Für das Jahr 2020 gibt es keine Zuwendung. Dies bedeutet, dass die Stadt Hagen 425.000,00€ aus Eigenmitteln dazu geben muss.

Herr Fischer erklärt, dass in 2020 noch Planmittel vorhanden sind. Man habe noch 1,1 Millionen €r Baukosten eingeplant.

Herr Dr. Ramrath fragt, ob deshalb diese Verpflichtungsermächtigungen enthalten sind, für das darauf folgende Haushaltsjahr.

Herr Fischer erklärt, dass die Verpflichtungsermächtigungen, das Eingehen einer rechtlichen Verpflichtung, zur Leistung einer Auszahlung im Folgejahr ermöglichen. Dies bedeutet, wenn man im Jahr 2020 oder 2021 einen Auftrag vergeben möchte, rde dies zu einer Auszahlung führen. Somit wird im investiven Bereich diese Verpflichtungsermächtigung betigt. Es sind keine doppelten Ansätze. Diese sind in den Folgeansätze bereits enthalten.

Herr Dr. Ramrath fragt, ob der komplette vorgesehene Radweg vergeben werden kann auch wenn 1Millionen € erst im Jahr 2022 vollzogen werden.

Herr Meier sagt, dass festzustellen sei, dass die Stadt Hagen für ihr Radwegenetz in 2020 aus Eigenmitteln 300.000,00€ und in 2021aus Eigenmitteln 125.000,00€ investiert. Somit würde die Stadt Hagen im nächsten Haushalt 425.000,00€r den Lenneradweg und Ennepe Radweg investiert.

Herr Fischer erklärt, dass dies nur die Eigenmittel für die beiden Maßnahmen sind. Es gibt auch noch diverse andere Maßnahmen, wie z.B. Lückenschluss Ruhrtalradweg, aufgeführt auf Seite 80.

Weitere Maßnahmen sind relativ zum Ende der Darstellung zu finden.

Herr Meierchte wissen, was die Stadt Hagen für das Radwegenetz in 2020 und 2021 investiert.

Herr Fischer weist darauf hin, dass ab Seite 94 die Umgestaltung der Bahnhofstraße für 2022/2023, die Umgestaltung der Augusta Straße, die Deckensanierung der Bachstraße und die Radstreifen der Lützowstraße aufgeführt sind. Ab Seite 104 sind die kleineren Maßnahmen zu finden.

Herr Dr. Ramrath erkundigt sich, ob das Maßnahmen sind die ab 2022 stattfinden.

Herr Fischer antwortet, dass dies gemischt sei. Manche sind in 2020 enthalten und manche erst ab 2022.

Herr König schlägt vor, dass die Verwaltung in der nächsten Ratssitzung eine Gesamtauflistung vorstellt, was investiert die Stadt Hagen in den nächsten zwei Jahren in den Radwegenetzausbau und welche Zuschüsse werde es dazu geben. Der Kämmerer hat erklärt, dass die Stadt Hagen 1,9 Millionen r den Ausbau der Radnetzwege ausgeben würde. Wenn es nur der Eigenanteil wäre, müsste mehr im Haushaltsplan stehen.

Herr Dr. Ramrath fragt nach, ob solch eine Tabelle machbar wäre. Aufgeteilt in Fördermittel und Eigenanteil.

Herr Reinke hat eine Frage zu der Maßnahme auf Seite 79 Lärmminderung Saarlandstraße, die für 2020 mit 2,1 Millionen ausgewiesen ist. Auf Seite 99 wird beschrieben, dass diese Mnahme im Rahmen des Kommunal Investition rderungsgesetzes durch geführt wird. Somit ist ein Zuschuss von 90 % zu erwarten. Die 90 % hat Herr Reinke allerdings noch nicht im Haushaltsplan gefunden. Er möchte wissen, wann die eingestellt werden.

Herr Fischer sagt, dass das gesamten Paket des Kommunal-Investitions-rderungs- Gesetzes im Teilplan vereinfacht dargestellt werde. Hier sind die Zuwendungen noch nicht aufgelistet. Die Einzelmaßnahmen werden aber zu 90% gerdert.

Herr König chte wissen, welche Maßnahme genau hinter dem Lückenschluss Ruhrtalweg Volmequerung und Brücke steckt.

Frau Beuth erklärt, dass es die Brücke am dufer Hengsteysee über die Volmemündung in den Hengsteysee mit Anschluss an das Wegenetz ist.

Herr Bögemann erklärt, dass eine teure Brücke über die Volme gebaut wird und es gäbe keinen Lückenschluss Richtung Werdringen. Dieser Lückenschluss müsste normalerweise hinzubekommen sein. Man sollte auch die hieran anschließenden Wege berücksichtigen und aufwerten.

Herr Dr. Ramrath erklärt, es gäbe viele Maßnahmen aber diese ist schon lange mit dem RVR abgestimmt, mit dem Zugriff auf eine erheblicherdermaßnahme. Hierzu wurden Fördermittel angeworben. Eigentlich sollte dieses Projekt schon längst fertig sein.

Herr Keune bestätigt, dass es einen Lückenschluss gebe, so dass die Volmequerung in beide Richtungen in die Ruhrtal 8 eingebunden wird. Natürlich greift der Radweg in Einzelfällen auf das bestehende Wegenetz zurück. Herr Keune sagt, dass er sich über den Weg in Werdringen erkundigt habe und dieser solle asphaltiert werden. Dies stößt aber auf den Wiederstand der Umweltverwaltung. Aus diesem Grund ist eine Asphaltierung noch nicht umgesetzt worden. Die Diskussion muss neu geführt werden.

Herr Röspel hat eine Frage an die Verwaltung. Auf Seite 89 sind für die Tunnelverngerung Planungsmittel von jeweils 200.000,00€ eingestellt. Herr Röspelchte wissen, wie da der aktuelle Sachstand ist.

Herr Keune erläutert, dass im HHplan r eine Tunnelverlängerung keine investiven Mittel eingeplant seien. Die Planungsmittel sind bereitgestellt worden, um Planungssicherheit und letzten Endes eine Kostensicherheit zu bekommen. Der Tunnel Werdestraße ist nicht so kostenaufwendig. Hier sollte eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden. r die Verngerung des Bahnsteigtunnels liege man bei Kosten bis zu 10 Mio. €. Dies ist nicht in diesem Haushalt verankert, weil die Bahn hier Projektträger ist und diese Verlängerung des Tunnels nicht bis zum Jahr 2021 durchführen würde. In den nächsten 2 Jahren müsse man sich Gedanken darüber machen wie solch eine Tunnelverlängerung zu stemmen wäre.

Herr König sagt, auf Seite 88 ist die Abwicklung der bisher errichteten 34 Fahrradboxen vorgesehen. Im UWA gab es eine umfangreiche Diskussion zur Fahrradstation am Bahnhof. Hierfür sind 80.000 € als Planungsmittel vorgesehen. Sein Frage ist, benötige man dafür wirklich die genannte Summe und was ist hier geplant. Der UWA habe hierzu beschlossen dass es bei einer Fahrradstation bleiben solle.

Herr Keunehrt aus, dass es hier eine unvollständige Übermittlung gegeben habe. Fakt ist, dass der Verwaltungsvorstand grundsätzlich an der Fahrradstation am Berliner Platz fest hält. Hier kommt das zum Tragen, was man schon früher diskutiert habe,. Sich nicht durch größere Institutionen schon auf ein Konzept zur Gestaltung des Berliner Platzes festzulegen. Es ist angedacht zusätzliche Abstellmöglichkeiten zu schaffen. Hierzu wird der zuständige Fachdezernent eine Planung vorstellen.

Herr Grzeschista fragt nach, in welcher Größe diese Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden sollen.

Herr Keune erläutert, dass man sich eine Größenordnung von bis zu 50 Fahrrädern vorstellen könne.

Herr Meier sagt, dass man hier eine gewisse Erwartungshaltung habe.

Herr König fragt nach, auf der Seite 92 ist ein Ansatz für die Brücke Badstraße aufgeführt. Für die weitere Planung müssen noch Mittel eingetragen werden. Es ist ein Ansatz für eine Breitenanpassung des Radweges auf der Brücke, auf der Seite 105, in der Größenordnung von 50.000€ vorgesehen. Es macht keinen Sinn, erst den Radweg zu verbreitern und dann die Brücke neuzubauen. Diese Gelder sollten besser für noch anstehende Maßnahmen bei den Signalanlagen eingeplant werden. Er fragt nach ob an dem Baubeginn 2022 festgehalten wird.

Herr Fischer erläutert, dass es sich hier um Planungsmittel handelt. Im Verlauf der Planung kann erst festgestellt und konkretisiert werden, wie die Kosten aussehen. Dies kann man noch nicht in den Haushaltsplan einstellen.

Herr König fragt nach, ob an dem Neubau der Brücke festgehalten werde?

Herr Dr. Ramrath sagt, Herr Keune hält daran fest. Wo stehen denn die 50.000€ r die Breitenanpassung des Radweges genau.

Dies stehe auf Seite 105 zweite Zeile von oben.

Herr Fischer erläutert, dass sich diese eine Maßnahme aus dem Masterplan Mobilit und dem Radverkehrskonzept ergeben habe.

Herr König sagt, dass es keinen Sinn macht erst die Brücke zu verbreitern und dann abzureißen.

Herr Dr. Ramrath hrt aus, dass man dies im Protokoll festhalten werde. Die Verwaltung kann dies überprüfen und das Ergebnis in den Haushaltsplan einbringen.

Herr Keune sagt, dass die Antwort von der Verwaltung nachgereicht werde.

Herr Dr. Ramrathhrt aus, dass es keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Abschnitt gebe und geht zu dem Teilplan öffentliches Grün über.

Herr Bögemann sagt, auf der Seite 123/124 sind für zusätzliche Pflanzungen nur 20.000 € vorgesehen. Aus der vom Rat beschlossenen Baumpflegesatzung ergeben sich bestimmte Verpflichtungen. Wenn 125 Bäume gefällt werden, sollten diese 1:1 ersetzt werde. Nach Aussage des WBH kostet eine Neupflanzung ca. 900 €.

Herr nighrt aus, dass der UWA eine Aufstockung auf 120.000 € beschlossen habe.

Herr Dr. Ramrath sagt, dass die wirtschaftlichen Beteiligungen beraten werden.

Herr König erklärt, dass man kein Verständnis dafür habe, das der Zuschuss für die HVG um eine weitere Mil. € gekürzt werden soll. Es ist nicht erkennbar, dass Maßnahmen die finanziell bei der HVG zu Buche schlagen dies auffangen werden. Bei den Bädern wurden für das Hengstey- und das Richard Römer Lennebad Zuschussanträge gestellt. Für die anstehenden Baumaßnahmen wurden schon Pachtverträge gekündigt. Dadurch fallen hier Einnahmen weg. Im ÖPNV ist man dabei, erste Maßnahmen für die Elektrifizierung umzusetzen. Es ist unverantwortlich hier den Zuschuss um 1 Mio. zu kürzen. Er kann nicht beurteilen ob die zusätzliche Abführung der WBH sinnvoll ist. Die SPD Fraktionrde dem Haushalt in diesem Abschnitt nicht zustimmen.

Herr Dr. Ramrathhrt aus, dass der HFA hierzu einen Beschluss gefasst habe. Die Position von Herrn König wird zu Protokoll genommen. Die endgültige Entscheidung wird im Rat getroffen.

Herr Meier sagt, dass auf Seite 132 noch eine Position für einen Aussichtsturm, 450.000€, am Hengsteysee Bad zu finden ist. Er denkt dass dies der Übergang zum Bad sein solle. Herr Meier ist überrascht, dass dies schon 20/22 umgesetzt werden soll.

Herr König sagt, dass dies der Investitionskostenzuschuss für das Gesamtpaket sei. Es wurde angeregt, dass hier eine Erhöhung vorgenommen werde.

Herr Dr. Ramrath erklärt, aufgrund von fehlenden Wortmeldungen die Diskussion r beendet.

 

Es werden noch die Maßnahmen aus der Vorlage 0993/2019 nachgefragt.

Frau Beuth sagt, dass die  Maßnahmen 2 / 4 und 5 im Haushaltsplan berücksichtigt sind. Die Maßnahmen werden entsprechend ihrer Zuordnung zu den Haushaltsstellen finanziert werden.

Herr Könighrt aus, dass der Kämmerer gesagt habe, was nicht bis zum 14.11.2019 beschlossen werde, komme nicht mehr in den Haushalt hinein.

Herr Dr. Ramrath sagt, dass Frau Beuth bestätigt habe, dass die Maßnahmen finanziert sind. Wenn die Finanzierung konjunktiv erfolgt werden die Mittel durch den WBH bereitgestellt bzw. bei einer investiven Finanzierung aus der Stellplatzablöse.

Herr Dr. Ramrathsst über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Doppelhaushalt 2020/2021 bezüglich der in der Anlage genannten Teilpläne zu beschließen.

 

 

Die in der Vorlage Nr. 0993/2019 aufgeführten Punkte:

 

  1. Busspur Körnerstraße – Karl-Marx-Straße entlang des Volksparks
  2. Verzicht auf die Blockumfahrt Elberfelder Straße - Bergstraße - Augustastraße für die Busse vom Hauptbahnhof zum Bergischen Ring

4 Vorrangschaltung für Busse aus der Eckeseyer Straße / Lenaustraße in
   Richtung Stadtmitte (Bechelte)

5 Vorrangschaltung am Emilienplatz für Busse in der Badstraße stadtauswärts
   r die Linksabbiegespur

 

sind in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

 

5

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

 

 

1

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

 

1

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

8

Dagegen:

5

Enthaltungen:

2

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3267&TOLFDNR=288704&selfaction=print