17.09.2019 - 6.4.1 Außerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Röspel führt aus, dass dieser TOP im Rat ausgiebig diskutiert wurde. Man habe eine Prüfung beantragt, ob das mögliche KAG Gesetz auch beim Randweg zur Anwendung kommen könnte. Der Vorlage habe man entnommen, dass dies nicht der Fall ist. Da die Maßnahme schon 2017 begonnen wurde. Die CDU-Fraktion schlägt vor erst einmal Gesetz und Erlass abzuwarten, die Bebauung nicht durchzuführen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu beraten und jetzt keine Verpflichtungsermächtigung zu erteilen.

Herr Keune sagt, dass die Verpflichtungsermächtigung schon in der Ratssitzung beschlossen wurde. In der dem Rat vorliegenden Vorlage wurde der Sachstand nicht einwandfrei und ausgiebig dargestellt. Der Sachstand ist der, dass der Beschluss schon gefast wurde und der WBH nach Abschluss der laufenden Projekte schon mit der Umsetzung begonnen hat. Die Maßnahme wurde schon vor der Sommerpause ausgeschrieben und derzeit läuft die Submission. Die Vergabe und damit die Maßnahme wird man durchführen müssen. Da der Beschluss schon vor dem Stichtag zur Förderung durch das KAG gefasst wurde, wird man nicht um die Umsetzung dieses Beschlusses herum kommen.

Herr Dr. Ramrath verweist auf den Ratsbeschluss, der mit einem Zusatz beschlossen wurde. Damit der Maßnahme schon begonnen wurde, kommt die neue Rechtslage nicht zur Anwendung.

Herr König führt aus, dass der STEA den Ratsbeschluss nicht aufheben kann.

Herr Dr. Ramrath sagt, dass der Rat die Freigabe der Maßnahme durch den STEA beschlossen habe.

Herr Schwemin erläutert, dass man der Vorlage 0766-1/2019 entnehmen kann, dass die BV-Mitte 2017 dem Ausbau zugestimmt habe. Zu der Zeit wurde nicht über eine Neuregelung des KAG nachgedacht. Man habe dargestellt warum damals nicht direkt mit der Baumaßnahme begonnen wurde. Es handelt sich um zwei Lose, einmal um die Straßenbau- und die Beleuchtungsmaßnahme, die KAG relevant sind. An diesen hängen auch Kanalbaumaßnahmen und Maßnahmen der ENERVIE. 2017 habe man dem WBH den Auftrag erteilt die Ausschreibung und Vergabe dazu vorzubereiten und durchzuführen. Dies ist auch geschehen. Das Geld wurde schon 2017 /2018 bereitgestellt und nicht in den Haushalt 2019 übernommen. Deshalb wurde jetzt eine Verpflichtungsermächtigung, die der Rat zu beschloßen habe, benötigt.

Herr Meier führt aus, dass die Beschlüsse schon alle gefasst wurden. Die Verwaltung habe mit den Arbeiten schon begonnen. Wenn die Maßnahme jetzt nicht durchgeführt würde, haben die beteiligten Firmen einen Anspruch auf Schadenersatz. Diese Situation war zu der Ratssitzung nicht ausreichend bekannt. Für die Anleger ist es problematischer, weil diese gehofft haben, dass sie unter die neue, noch nicht beschlossene, Regelung fallen.

Herr Schmidt erklärt, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Er würde die Verwaltung bitten bis zur Ratssitzung zu prüfen, möglicherweise in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg, wie eine Befreiung der Anlieger von den KAG – Beiträgen vorgenommen werden könne.

Herr Schwemin führt aus, dass das was Herr Meier hier vorgetragen habe, dem Sachverhalt entspricht.

Herr Romberg sagt, dass nach dem Beschlussvorschlag dies nur zur Kenntnis genommen werden müsse. Eigentlich müsse man doch eine Freigabe beschließen.

Herr König sagt, dass es kein Problem geben würde, wenn man den Ratsbeschluss umsetzt und dabei auf die KAG Umlage verzichten würde. Was Herr Schmidt vorgeschlagen habe, beim RP nachzufragen ob man in diesem einen Fall auf ein Beitragserhebungsverfahren verzichten könne, gehe gar nicht. Dies ist auch unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Bürger rechtlich nicht zulässig. Man habe jetzt die Situation, dass das Verfahren abgeschlossen, die Maßnahme ausgeschrieben und die Unternehmen einen Anspruch auf die Vergabe des Auftrages haben. Wenn man nun sagt, die Maßnahme werde nicht mehr durchgeführt, haben diese Unternehmen einen Anspruch auf Schadenersatz. Deshalb sollte die Vorlage zur Kenntnis genommen werden und die Verwaltung gebeten werden die Politik besser zu informieren.

Herr Reinke bittet um eine kurze Sitzungsunterbrechung. 

Herr Dr. Ramrath setzt die Sitzung nach einer kurzen Pause fort, man habe sich in der Pause darüber verständigt, dass hier die Freigabe der Maßnahme beschlossen werde. Damit wird dem Ratsbeschluss Rechnung getragen. Im Protokoll soll festgehalten werden, das der Ausschuss davon ausgeht, dass die Härtefallregelungen, wie in dem neuen KAG vorgesehen, für diese Maßnahmen zur Anwendung kommen. Es wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Freigabe der Maßnahme.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

 

 

1

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

1

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

1

Enthaltungen:

1

 

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