17.09.2019 - 6.11 Bebauungsplan Nr. 1/19 (687) Misch- und Sonderg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Eine Diskussion fand nicht statt. 

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Beschluss:

 

Zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfah­rens Nr. 1/19 (687) Misch- und Sondergebiet Denkmal Haus Harkorten, Verfahren nach § 13a BauGB -  gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Ensemble Haus Harkorten inkl. der Zufahrt, der Stellplätze und des historischen Gartenbereichs nördlich und westlich des Herrenhauses bis zum vorhandenen Fußweg am Wohngebiet Harkortstraße, sowie die östlich des Ensembles angrenzende Grünfläche.

 

Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

 

Zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass gemäß § 13 BauGB  in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in diesem Bebauungsplanverfahren auf die früh­zeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB  und auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet wird.

 

 

chster Verfahrensschritt:

 

Mit Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses wird auch bekannt gegeben, dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Fach­bereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann (Unterrichtung der Öffentlichkeit). Dies ist für Oktober 2019 vorgesehen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Herr Meier hat sich nach  § 43 i. V. m.  § 31 der Go NRW für befangen erklärt und weder an der Beratung noch der Abstimmung teilgenommen.