14.05.2019 - 3.2 Vorschlag zur Tagesordnung gem. § 6 Abs. 1 der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr König sagt, dass man sich mit der Stellungnahme der Verwaltung anfreunden könne, dass solch eine Satzung erarbeitet wird. Durch solch eine Satzung werde die Innenstadt gestärkt und der ÖPNV vermehrt genutzt.

Herr Reinke schlägt vor, dass man für den Beschluss den ursprünglichen Vorschlag heranzieht. Zuerst sollte man die Vorschläge für den ÖPNV umsetzen, damit dieser verstärkt genutzt werde. Erst dann könne man darüber nachdenken eine Satzung zur Regelung der Stellplatzsituation aufzustellen. Man müsse auch die Interessen der Eigentümer berücksichtigen.

Herr Schmidt sagt, dass man nicht nur die Innenstadt betrachten, sondern auch die Nebenzentren berücksichtigt solle. Diese sind von den Ablösebeträgen genauso betroffen. Für neu gegründete Unternehmen ist solch eine Summe manchmal nicht zu stemmen. Deshalb sollte man untersuchen ob auf eine Stellplatzablöse nicht verzichtet werden kann.

Herr König führt aus, dass es keinen Mangel an Stellplätzen in der Innenstadt gäbe und verweist dafür auf die Stellungnahme zu der Vorlage, Antrag HagenAktiv aus dem Jahr 2018. Die Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV werden in der nächsten Ratssitzung beschlossen. Die Landesregierung hat mit der neuen Bauordnung erst eine solche Entwicklung ermöglicht. Von daher sollte man sich dem Beschluss des UWA anschließen.

Herr Romberg erläutert, dass man die Stellungnahme der Verwaltung vorliegen habe, diese gehe ihnen nicht weit genug, da nicht alle Interessen berücksichtig werden. Man müsse das Gesamtbild im Auge behalten. In die Stellungnahme müsse noch einfließen ob man das hier eingenommene Geld nicht für eine Stärkung des ÖPNV verwenden könne.

Herr Römer erklärt, dass Herr Romberg und Herr Reinke im Wesentlichen das gesagt haben was auch seine Befürchtungen sind. Er ist auf jeden Fall für eine Verbesserung des Nahverkehrs. Er schlägt vor, solche einschneidenden Maßnahmen, die Zugänglichkeit der Innenstadt für die Autos einzuschränken, in einem größeren Kreis entscheiden zu lassen. Hierzu sollten auch Bürger und Geschäftsleute gehört werden.

Frau Masuch sagt, dass sie das so verstanden habe, dass es darum geht, dass nicht unbedingt neue Stellplätze zu schaffen sind und auf die Ablösesumme verzichtet werden soll. Durch diese Maßnahme könne man auch kleinere Start-up Unternehmen unterstützen. Dies passt in der Konsequenz zudem was in Zusammenhang mit dem ISEK und Masterplan Mobilität beschlossen wurde. Wenn diese Beschlüsse umgesetzt wurden, sollte der Bedarf an Parkplätzen ein wenig nachlassen. Sie ist auch der Meinung, dass ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen. Sie fragt nach, ob man damit auf die Stellplatzsatzung verzichten werde.

Herr Dr. Ramrath bittet Frau Hammerschmidt dazu Stellung zu nehmen. Fügt aber noch die Frage hinzu, welche Auswirkungen dies auch fiskalisch habe. Man hätte durch die Stellplatzablösegebühren auch Einnahmen gehabt, die dann in eine Sonderrücklage eingezahlt wurden. Aus denen habe man verschiedene Projekte unterstützt.

Frau Hammerschmidt erläutert, dass man eine Satzung auf Grundlage der neuen Landesbauordnung erstellen könne. Früher konnte man über die Verwaltungsvorschrift für die Landesbauordnung im Bauantragsverfahren die Anzahl der Stellplätze regeln. Dies ist in der neuen Bauordnung nicht mehr vorgesehen. Es besteht nur noch die Möglichkeit dies über eine Satzung zu regeln. Die Verwaltung schlägt hier vor eine Satzung aufzustellen und im weiteren Verfahren die sich daraus ergebenden Möglichkeiten abzuwägen. Man müsse das Gesamtpaket auch im Rahmen des ISEK und Masterplan Mobilität betrachten. Mit der Innenstadt würde man beginnen und sich von dort aus den einzelnen Stadtteilen zuwenden und im Rahmen der integrierten Handlungskonzepte prüfen, was man auch im Rahmen des Masterplanes Mobilität einbringen könne.

Herr Dr. Ramrath führt aus, wenn man dem Vorschlag von Frau Hammerschmidt folgen wolle, ist der letzte Satz aus dem Beschlussvorschlag zu streichen. Da dort schon die Aussage getroffen wird, dass auf die Schaffung von Stellplätzen in diesem Bereich verzichtet werden soll.

Herr Römer fragt nach, ob die unter Punkt 5.13 aufgeführte Erhöhung der Parkgebühren dazugehöre. Er habe den Eindruck, dass hier eine autofreie Stadt entstehen solle und die Bürger gezwungen werden den ÖPNV zu nutzen. Dies hält er für gefährlich und darum habe er auch vorgeschlagen, die Betreffenden nochmals dazu zu hören.

Herr Panzer stellt klar, dass der Individualverkehr reduziert werden und die umweltfreundlichen Verkehrsmittel gestärkt werden sollen, so wie es im Mobilitätskonzept beschrieben wird. Im Moment werden 62 Prozent aller Fahrten im Individualverkehr gemacht und dies löst die besorgniserregende Situation in der Stadt aus. Dies möchte man ändern.

Herr Reinke erklärt, dass er den Ausführungen von Frau Hammerschmidt folgen könne. Es ist richtig, dass in der nächsten Ratssitzung die Maßnahmen zum ÖPNV beschlossen werden. Diese werden erst zum 15.12.2019 umgesetzt. Hier sollte man erst einmal abwarten wie diese angenommen werden.

Herr Meier führt aus, dass hier über Verkehrsangelegenheiten gesprochen werde die in den Mobilitätsausschuss gehören. Der UWA hat einstimmig den hier vorliegenden Beschluss gefasst, mit der Zielsetzung auf die Schaffung von Stellplätzen zu verzichten. Man sollte sich mit dem Gedanken auseinander setzen, dass ausreichend Stellplätze vorhanden sind. Die kleinen Anbieter sollte man stärken und nicht mit einem Stellplatzablösebetrag zusätzlich belasten.

Herr Dr. Ramrath sagt, dass der UWA diesen Beschluss so gefasst habe und die Zuständigkeit für die Mobilität bei dem Ausschuss liegt. Diese Maßnahme hat auch eine Komponente der Stadtentwicklung, nämlich Einzelhändler und kleinere Geschäfte die in der Innenstadt eine Nutzungsänderung beabsichtigen sollen entlastet und nicht belastet werden. Dies ist eine Frage der Förderung der Zentralität und der Innenstadt. Hierbei ist der STEA gefordert. Er würde einen Beschluss fassen, so wie Frau Hammerschmidt dies vorgetragen habe. Die Verwaltung zu beauftragen eine Satzung in Zusammenhang zu erarbeiten. Man könne den Zusatz hinzufügen, die Innenstadt weitestgehend von der Schaffung von Stellplätzen zu entlasten.

Herr Römer erklärt, dass man dies mittragen könne. Herr Panzer hat gerade vorgetragen, dass die Autos aus der Innenstadt möglichst herausgehalten werden sollen. Wenn man die Immisionswerte und Lärmwerte senken wolle, ist dies eine sinnvolle Maßnahme. Hier findet eine Abwägung statt, die ihm nicht behagt. Er könne auch nicht nachvollziehen, was hier alles schon beschlossen wurde.

Herr Schmidt führt aus, dass man sich nicht auf den Innenstadtbereich beschränken solle. Sondern auch die Nebenzentren berücksichtigen.

Frau Masuch sagt, dass sie glaubt, dass es Herr Römer um die Beteiligung an der Mobilitätswende gehe. Seit zwei Jahren habe es sehr viele Gesprächsrunden, auch im Rahmen des ISEK-Prozesses, zu diesem Thema gegeben. Das Ergebnis war recht einheitlich darin, dass hier andere Verkehrsprioritäten gewünscht werden. Deshalb wurden auch eine strategische Leitlinie und der favorisierte Masterplan Mobilität für die Stadt verabschiedet. Eine Planung für die Innenstadt hindert keinen daran, diese für die Vorschläge für andere Stadtbezirke zu übernehmen.

Herr König erläutert, dass man offen an diesem Thema arbeitet. Man benötige die Verkehrswende, dies gehe aber nicht wenn alle so weiter machen wie bisher. Es macht keinen Sinn für dies Innenstadt Bauvorhaben dadurch zu erschweren, dass neue Stellplätze nachgewiesen werden müssen oder Ablösesummen zu fordern. Hier sollte man der Verwaltung einen klaren Auftrag geben. Diese kann dann darlegen ob dem Beschluss gefolgt werden kann oder nicht. Deshalb wurde im Beschlussvorschlag auf den § 48 der Landesbauordnung hingewiesen.

Herr Meier weist darauf hin, dass man den Rat bei diesen Beschlüssen mit einbinden solle.

Herr Reinke führt aus, dass er von der Verwaltung vorgestellt bekommt wie man solch eine Stellplatzsatzung gestalten könne. Dies habe Frau Hammerschmidt präzisiert und dem würde er auch mit einem Beschlussvorschlag folgen wollen.

Herr Keune führt aus, wenn er die Diskussion richtig eingeschätzt habe, gehe es darum dass die SPD vorschlägt den Antrag zu erweitern und sich nicht nur auf die Innenstadt zu beziehen, sondern die Außenbereiche mit zu berücksichtigen. Dies würde zu unterschiedlichen Beschlüssen zwischen UWA und STEA führen. Die Folge wäre eine Beteiligung des Gemeinderates. Eine Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet ist machbar und die Verwaltung würde auch gerne darstellen welche Möglichkeiten es da gibt. Allerdings wäre hierfür ein separates Verfahren erforderlich. Für eine Satzung müssen die Grundlagen erhoben werden und dann wird in der Begründung dargestellt wie mit den  entsprechenden Verkehren umzugehen sei. Dies kann für die einzelnen Stadtbezirke sehr unterschiedlich sein. Die unterschiedlichen Themenstellungen in einem Paket zu behandeln dürfte sehr aufwendig werden. Deshalb sollte man mit der Innenstadt beginnen und die sich daraus ergebenden Erkenntnisse dann auf die anderen Stadtbezirke übertragen.

Herr Dr. Ramrath sagt, dass er zwei Beschlussanträge vorliegen habe. Einmal den Antrag der SPD in der Form wie er eingebracht und vom UWA beschlossen wurde und den Antrag von Herrn Reinke, mit dem Vorschlag die Einzelhändler und Gewerbetreibende von Stellplatzverpflichtungen zu entlasten. Es könne durchaus ein abweichender Beschluss zum UWA gefasst werden, der die Prioritäten des STEA hervorhebt.

Der Antrag der SPD-Fraktion, ist der weitergehende und steht als erstes zur Abstimmung an.

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage des § 48 der Landesbauordnung NRW eine Satzung für den Innenstadtbereich zu erstellen, die auf die Schaffung von Stellplätzen in diesem Bereich verzichtet.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

 

5

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

-

 

 

AfD

 

1

 

FDP

-

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

8

Dagegen:

6

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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