26.03.2019 - 6.5 Aufstellung einer städtebaulichen Erhaltungs- u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Grothe erläutert, dass dies ein Teil des Gebietes sei mit dem sich die Stadt Hagen bemüht, auch unter dem Stichwort Hagener Impuls, touristisch eine Attraktion zu werden. Man habe in diesem Jahr das Bauhaus Jahr. Hier versuche man den historischen  Garten des Hohenhofes auch für die IGA zu positionieren. Mit dem Westfälischen Amt für Denkmalschutz wurde diskutiert, inwieweit man das historische Erbe dort sichern kann. Aufgrund des Lärmpegels durch die Autobahn ist keine vernünftige Wohnbebauung zu verwirklichen. Mit der Satzung kann man die städtebauliche Entwicklung ein wenig steuern. Als Tischvorlage wurde die Ausarbeitung eines Architekturbüros ausgelegt.

Frau Heuer sagt, dass sie eine Frage zur Gestaltungssatzung habe. In der Tischvorlage, auf Seite 42, wird dargestellt, welche Flächen noch für die Bebauung vorgesehen sind. Auf der Fläche die für eine Sonderbebauung vorgesehen ist, steht heute ein sehr schöner Buchenwald. Warum hat man diesen Bereich nicht der Grünfläche zugeschlagen. Wo liegt jetzt die Notwendigkeit, hier eine Bebauung vorzunehmen.

Frau Hammerschmidt erläutert was eine Erhaltung- und Gestaltungssatzung bedeutet. Mit diesen Satzungen habe man die Möglichkeit Einfluss auf die Gestaltung der noch zu errichtenden Bauwerke zu nehmen.

Frau Hanemann erklärt, der Städtebauliche Rahmenplan ist die Grundlage, auf der jetzt aufgebaut werden sollte. Die Fläche des Buchenwaldes sollte aus Sicht der Verwaltung nicht für die Bebauung freigegeben werden. Das Architekturbüro hat hier Vorschläge gemacht, wo und wie eine Bebauung möglich wäre oder wo sie gar nicht zu verwirklichen sei. Diese Aussagen müssen bei der Erarbeitung der Gestaltungssatzung nochmals hinterfragt werden. Die Denkmalpflege beschäftigt sich punktuell sehr intensiv mit diesem Gebiet. Man kann aufgrund des Denkmalschutzes die einzelnen Gebäude schützen. Bauflächen oder Baufelder dazwischen können gesetzlich nicht mit einbezogen werden. Die Erhaltungssatzung ist ein Instrument um auf die Gestaltung der Flächen Einfluss nehmen zu können. Man versucht das Niveau  welches Herr Osthaus vorgegeben hat, bei einer Neubebauung zu erreichen.

Herr Meier sagt, dass es ihn freut, dass für diesen bedeutenden Bereich solch eine Satzung aufgestellt wird. Man solle sich auch in den IGA Prozess „Unsere Gärten“ einbringen. Wenn man allerdings im Garten des Hohenhofes steht ist der Geräuschpegel durch die Autobahn doch sehr laut. Aus seiner Sicht heraus habe man sich mit dem Thema Lärm zu beschäftigen, schon um die Besucher der Gärten zu schützen. Gibt es Perspektiven, dass die Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn bis zum  Jahr 2026 schon erfolgt sind. Herr Meier findet es schade, dass man den Hohenhof selbst, von der Autobahn her nicht wahrnimmt, sondern nur das Hinweisschild. Er weist noch darauf hin, dass es auch gläserne Lärmschutzwände gebe.

Herr Romberg sagt, das Grün ist  nicht unbedingt ein Lärmschutz. Man solle sich Gedanken machen wie man den Lärmschutz auf diesem, Grundstück umsetzt. Bei dem Hinweis von Herrn Grothe, auf das architektonisch schöne neue Gebäude an der Haßleyer Straße sei ihm wieder die Bebauung auf der anderen Seite der Straße eingefallen. Vielleicht kann man den Gedanken wieder aufgreifen.

Herr Grothe erklärt, dass man abwarten solle was noch im weiteren Verfahren vorgeschlagen werde. Auch den B-Plan Lohe Platz solle man erst einmal abwarten. Der Wald auf dem Grundstück Hohenhof müsse gepflegt und zurückgeschnitten werden. Vielleicht hilft auch die Lärmschutzwand an der Autobahn ein Stück weit.

Herr Hoffmann sagt, es wurde erklärt, dass ein Bebauungsplan hier nicht umsetzbar sei. Auf der einen Seite der Straße ist es § 35 BauGB zu beurteilen und auf der anderen Seite nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Grenzen sind nicht in Stein gemeißelt. Man kann den Außenbereich um diese Flächen erweitern. Welche Auswirkungen hat dies.

Herr Grothe sagt, dass man die Rahmenplanung entwickelt habe unter der Idee, wie kann man mit dem Hohenhof umgehen. Dann kamen Anfragen der Anwohner ob nicht eine Nachverdichtung des Gebietes möglich sei. Das eine Gebäude welches dort entstanden ist, dient als Vorbild. Vor ein paar Jahren kam auch die Anfrage ob man dort ein Hotel bauen könne. Man habe auch überlegt, ob der Hohenhof nicht auch als Tagungsort dienen könne. Aktuell hat die Stadt beschlossen den Hohenhof so zu belassen wie er ist. Ob sich im Zusammenhang mit der IGA ein neuer Impuls ergibt muss man abwarten. Im Moment bleibt der Buchenwald so bestehen.

Frau Heuer sagt, Herr Grothe verweise immer auf das neu erstellte Gebäude. Dies werde als gutes Beispiel angeführt. Nach dieser Satzung könne man solch einem Gebäude in dieser Form nicht mehr bauen. Sie verweist auf die verschiedenen Dachformen und  der Carport ist hintern den Häusern.

Frau Hanemann erläutert, dass die Vorschläge von einem  Architekturbüro gemacht wurden, welches sich intensiv mit den Flächen auseinandergesetzt habe. Wenn die Bauflächen jetzt ausgewiesen würden und man sich auf das Minimum an Gestaltung beschränken würde, dann können auf diesen Flächen ganz schlichte Häuer mit den unterschiedlichsten Dachformen entstehen. In der Satzung werden Baufelder ausgewiesen. Man gehe aber davon aus, dass Architekten die sich in diesem Bereich mit Bauaufträgen beschäftigen, sich mit der Bepflanzung, der Wertigkeit und mit dem Denkmalgeschützen Gebäuden rechts und links neben den Baugrundstücken auseinander setzen. Das habe das Architekturbüro auch getan und hat dann diesen Bebauungsvorschlag ausgearbeitet. Dieser Vorschlag passt in seiner Wertigkeit und  in seiner Interpretation der Moderne von Osthaus auch dahin. Es wurde diskutiert was man sich für dieses Gebiet vorstellen könne. Es fehlt aber immer noch das Instrument nicht angemessene Vorschläge abzulehnen. Der Städtebauliche Rahmenplan wurde erarbeitet um einmal zu definieren was man sich für dieses Gebiet vorstellen kann.

Herr Dr. Ramrath fragt nach dem Zeitrahmen der für die Erstellung der Erhaltung- und Gestaltungssatzung vorgesehen sei.

Frau Hanemann beantwortet die Frage wie folgt: Wenn sie heute den Auftrag bekommen würden, solch eine Satzung zu erstellen, könne man sich einen Einleitungsbeschluss vor der Sommerpause vorstellen. Die Erarbeitung der Satzung wird ein bis zwei Jahre dauern.

Herr Dr. Ramrath sagt, dass sich in diesem  Zeitraum das IGA-Projekt weiter entwickelt und es dann zu einer Verzahnung der Projekte kommen könne.

Frau Hanemann erläutert, dass dies Paarallel laufen könne. Ob es zu einer Verzahnung kommt bleibe abzuwarten.

Herr Dr. Ramrath erläutert, dass man dies mit dem Träger der Veranstaltung erörtern solle.

Herr Grothe sagt, im Moment konzentriert man sich auf den Garten, der zurzeit restauriert werde. Der dann als Highlight wahrgenommen werden solle. Es ist nicht geplant ein Hotel dort zu bauen, der Hohenhof soll so bleiben wie er ist.

Herr Dr. Ramrath weist darauf hin, dass Touristen nicht nur zum Schauen kommen sondern auch ein wenig verweilen wollen.

Herr Dr. Ramrath sagt, dass er feststellt, dass für diesen Beschluss ein einvernehmen bestehe.

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage des städtebaulich - denkmalpflegerischen Rahmenplans, für den BereichGartenvorstadt Hohenhagen“ eine kombinierte Satzung zur Erhaltung und Gestaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten gem. § 172 BauGB i.V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NW einzuleiten.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage