12.02.2019 - 7 Anfragen nach § 18 der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 12.02.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr König führt aus, dass es zum GWG Block einen gemeinsamen Termin der oberen und unteren Denkmalbehörde gegeben habe. Danach soll ein Gutachten von der oberen Denkmalbehörde erstellt worden sein. Seine Frage ist: Gibt es ein solches Gutachten und kann dieses Gutachten den Ratsfraktionen noch vor der Ratssitzung zur Kenntnis gegeben werden.
Frau Hammerschmidt erklärt, dass es kein Gutachten im eigentlichen Sinne sondern nur eine Stellungnahme gäbe. Diese Stellungnahme befindet sich in der Abstimmung bei der unteren Denkmalbehörde. Frau Hammerschmidt wendet sich an Herrn Huyeng mit der Frage, ob es zulässig sei, eine solche Stellungnahme, die im Rahmen einer Bauvoranfrage geprüft wird, den Ratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen.
Herr Huyeng erklärt, dass man im Rat eine Stellungnahme der Verwaltung bekommen könne. Diese Stellungnahme befindet sich noch in der Abstimmung. Er habe erhebliche Bedenken das Gutachten den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen.
Herr Dr. Ramrath fragt nach, ob nach Abschluss der Prüfung eine Herausgabe möglich sei.
Herr Dr. Eversberg antwortet, dass man einen entsprechenden Antrag auf Akteneinsicht stellen könne.
Herr Meier fragt nach, ob REWE / Kaufpark schon einen Antrag auf Einleitung eines vorhaben bezogenen Bebauungsplanes gestellt habe. Hier gehe es einfach um den Verfahrensstand, man wolle schließlich weiter kommen.
Frau Hammerschmidt erläutert, dass mit dem Investor abgestimmt wurde, welche Unterlagen für einen Aufstellungsbeschluss erforderlich sind. Der Städtebauliche Vertrag wird auch erst noch geschlossen werden müssen.
Herr Meier hat noch eine Frage zu dem Grundstück Cunostraße / Gerhard–Hauptmann-Straße. Gibt es da inzwischen eine Abstimmung mit dem Eigentümer, so dass dort ein Bauantrag gestellt werden könne.
Diese Frage wird Frau Hammerschmidt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beantworten, da es hier um vertrauliche Daten gehe.
