15.12.2005 - 5.42 Gründung der HEB-Servicegesellschaft mbH als 10...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.42
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.12.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Riechel weist darauf
hin, dass die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ihre Zustimmung zu dieser
Verwaltungsvorlage nicht geben könne. Es müsse rechtlich geklärt werden, ob
eine Gesellschaft wie der Hagener Entsorgungsbetrieb eine wie in der Vorlage
beschriebene Untergesellschaft gründen könne. Einer Ausgründung ohne Ausschreibung
können die Grünen ebenfalls nicht zustimmen. Darüber hinaus wurde seine Fraktion
an Vorverhandlungen nicht beteiligt.
Herr Marscheider unterstützt
die Aussage von Herrn Riechel und bedauert, dass die Thematik nicht mit
den kleineren Fraktionen besprochen wurde. Darüber hinaus gibt Herr
Marscheider zu bedenken, ob Tochtergesellschaften weitere
Untergesellschaften gründen dürfen, ohne dass der Rat sich rechtzeitig damit
auseinandergesetzt habe.
Herr Hoffmann erklärt, dass
die Gründung einer Tochtergesellschaft der HEB GmbH nach deren Gesellschaftervertrag
zweifellos möglich ist. Nach der neuen Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofes beständen auch keine vergaberechtlichen Zweifel. Darüber hinaus habe der Städtetag
zusätzlich bestätigt, dass zwischen dem Verhältnis HEB GmbH und HEB
Servicegesellschaft GmbH ein reines In-House-Geschäft angenommen werden kann.
Auf die Frage von Herrn Sondermeyer,
wie sich die Gesellschafterversammlung zusammensetze und wer den
Geschäftsführer bestelle, antwortet Herr Hoffmann, dass eine
Personenidentität zwischen HEB GmbH und HEB Servicegesellschaft GmbH angedacht
sei.
Beschluss:
1.
Der Rat der
Stadt Hagen stimmt der Gründung der HEB-Servicegesellschaft mbH als 100 %ige
Tochtergesellschaft der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb zu.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NW bei der
Bezirksregierung durchzuführen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
31.03.2006.
