15.12.2005 - 5.35 Bebauungsplanentwurf Nr. 8/00 (526) -Vorhalle-S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ludwig erklärt für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass diese die Plangebietsverkleinerungen ablehnen werde, weil für eine aus dem Bebauungsplan entlassene Fläche kein Ausgleich und Ersatz geleistet werden soll. Eine grundsätzliche Nutzung mit geordneten Verfahren wäre möglich.

 

Herr Asbeck hält der Argumentation von Herrn Ludwig entgegen, dass der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses Fehlentwicklungen im dem Plangebiet ausschließe und der Rat der Stadt diesem Beschluss folgen sollte.

 

Auf die Frage von Frau Kingreen, ob die Verwaltung in diesem Fall nicht auf eine Einnahmen verzichte, antwortet Herr Grothe, dass die angesprochene Fläche als Gewerbegebiet ausgewiesen und genutzt werde. Für eine andere Entwicklung der Fläche im Rahmen des Bebauungsplanes bestehe keine Notwendigkeit. Wenn eine entsprechende Nutzungsänderung begehrt werde, so werde die zuständige Bezirksvertretung beteiligt. Im alten Bebauungsplan war eine Ausgleichsfläche für den Eingriff vorgesehen, dieser finde nun an einer anderen Stelle statt. Konsequenzen negativer Art ergäben sich nicht.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz weist darauf hin, dass die Grundlage der Abstimmung der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses ist und lässt darüber abstimmen.

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Beschluss:

 

zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, unter teilweiser Änderung seines Beschlusses vom 01.03.2001 und vom 30.06.2005 die Veränderung des Plangebietes des Bebauungsplanentwurfes Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch-.

 

Mit der Plangebietsänderung wird das Plangebiet eingeschränkt auf den Bereich des ehem. Steinbruchs und die konkret zur Bebauung vorgesehenen unmittelbar westlich angrenzenden Flächen.

 

Die Plangebietsverkleinerung betrifft die Fläche östlich entlang des Sporbecker Weges zwischen der ehemaligen Reichsbahntrasse und der heutigen Zufahrt zum Steinbruch-.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das geänderte Plangebiet nach der Plangebietsverkleinerung/Plangebietserweiterung eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch- einschließlich der Begründung vom 22.11.2005 gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137) in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 22.11.2005 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zusatz:

 

Hinsichtlich der Entwicklung der Dreiecksfläche entlang des Sporbecker Weges  zwischen der ehemaligen Reichbahntrasse und der heutigen Zufahrt zum Steinbruch Gemarkung Vorhalle Flur 6 Flurstück 673 (tlw.) wird bei einem möglichen Bauantrag die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Bezirksvertretung Nord erforderlich.

 

Weiteres Verfahren:

Die Offenlegung des Planes sowie die vorgenannte Beteiligung der Behörden soll im Januar/Februar durchgeführt werden. Sofern sich aus Offenlegung und Beteiligung keine Änderungen ergeben, ist beabsichtigt, den Satzungsbeschluss zu diesem Verfahren Mitte 2006 herbeizuführen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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